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Folgen für Opfer und Mittel der Strafverfolgung: Scheckbetrug Wenn Sie aus reiner Gefälligkeit oder Hilfsbereitschaft einen Scheck einlösen, der sich später als gefälscht herausstellt und deshalb von der Bank rückbelastet wird, bleiben Sie auf dem finanziellen Schaden sitzen.

Der Schaden ist groß, der Ihnen durch eine Rückzahlung an den Aussteller beispielsweise per Bargeldtransfer (z.B. Western Union®) entstandenen ist. Sie wurden Opfer eines Betrugs gem. § 263 StGB. Allerdings geraten gerade in diesen Fällen auch die Opfer sehr schnell in den Verdacht, mit den Tätern gemeinsame Sache zu machen. Dies kann unter Umständen eine Strafanzeige durch die Bank zur Folge haben.

Deshalb sollten Sie Menschen, die Sie nie persönlich kennengelernt oder gesehen haben, grundsätzlich kein Geld überweisen und auch auf sonstige Forderungen sollten Sie nicht eingehen!

Wenn Sie einem Scammer bereits Kopien von Ausweisdokumenten übersandt haben und es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihre Daten für gefälschte Ausweise missbraucht werden, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Problematisch ist, dass die Kontaktaufnahmen der Scammer so genannte straffreie Vorbereitungshandlungen darstellen. Eine absurde Mail allein ist also nicht illegal. Wenn Sie aber einen finanziellen Schaden erlitten haben, sollten Sie in jedem Fall bei der Polizei Strafanzeige wegen Betruges erstatten.

Quelle: Polizei Beratung


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