Was ist ein Vorschussbetrug?
Worum geht es?
Vorschussbetrug ist seit Anfang der Achtzigerjahre bekannt. In E-Mails, Fax oder persönlichen Briefen werden ausserordentliche Profite in Aussicht gestellt, meistens in der Höhe von mehreren Millionen US-Dollars. Die Absender verwenden fiktive Namen oder treten unter einer falschen Identität auf. Oftmals geben sie zu verstehen, dass es sich um eine höchst vertrauliche Angelegenheit handle. Die Hauptformen von Vorschussbetrug sind:
Die falsche Lotterie
In einer E-Mail wird mitgeteilt, man habe bei einer Lottoziehung oder bei einem Gewinnspiel gewonnen dabei haben die angeschriebenen Personen gar nicht teilgenommen . Um den Gewinn ausbezahlen zu können, sei ein Gebührenvorschuss erforderlich. Ist der Vorschuss erst einmal überwiesen worden, hört man nichts mehr von den Lotteriebetreibern. Das überwiesene Geld ist verloren.
Die vorgetäuschte Erbschaft
Potenzielle Opfer werden vorwiegend per E-Mail angeschrieben. Die Betrüger geben vor, eine Erbschaft gemacht zu haben; sie befänden sich jedoch gerade in einem finanziellen Engpass; und um die Erbschaft antreten zu können, müssten erst die Erbschaftskosten beglichen werden. Die Betrüger stellen eine Provision von bis zu 30 Prozent der Erbschaft in Aussicht, wenn die Angeschriebenen das Geld für die Kosten vorstrecken. Wer sich in der Hoffnung auf eine saftige Provision auf diesen Handel einlässt, sieht sein Geld nicht wieder und erhält schon gar keine Provision.
Die angebliche Überweisung
Aus einer E-Mail erfährt das potenzielle Opfer von Geldern z. B. aus einem erbenlosen Nachlass in Afrika , die aber blockiert seien. Die verschiedensten Gründe werden dafür angegeben. Damit das Geld freigegeben wird, bedürfe es eines Bankkontos. Gegen Zurverfügungstellung des Bankkontos werden oft bis zu 30 Prozent des zur Ausbezahlung erwarteten Geldes versprochen. Ausserdem wird das Opfer darum ersucht, die Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Sind die angeblichen Gebühren bezahlt, hört das Opfer nichts mehr von den Betrügen. Das Geld ist verloren.
Fingierte Wohnungsvermietung
In Anzeigen werden Wohnungen zur Miete angeboten. Die Mietpreise sind konkurrenzlos niedrig. Meistens sind es Wohnungen in grossen Schweizer Ballungszentren. Es handelt sich um ursprünglich echte Anzeigen, die aber manipuliert worden sind: Fotos werden geändert, der Mietpreis ist sehr niedrig, und eine fiktive Kontaktperson wird angegeben. Interessenten erhalten einen Vertrag und werden aufgefordert, zur Sicherung des Mietzinses eine bestimmt Summe und die erste Monatsmiete zu überweisen. Wer sich die Wohnung zuvor aber nicht angesehen oder sich erkundigt hat, wird am Tag des Einzugs vor geschlossener Tür stehen.
Das vermeintliche Schnäppchen beim Fahrzeugkauf
Gefragte Automarken werden zu unschlagbar niedrigen Preisen auf dem Internet zum Kauf angeboten. Der Käufer muss aber einen Vorschuss auf den Kaufpreis leisten, meistens über ein Geldübermittlungsinstitut wie Western Union. Auf die Lieferung des Autos kann der Käufer aber lange warten, so lange, bis er den Betrug bemerkt.
Die Tricks der Betrüger ändern über die Jahre. Um ihren Machenschaften den Anschein der Seriosität zu verleihen, missbrauchen Betrüger bisweilen auch die Namen von Schweizer Unternehmen und internationalen Organisationen.
Rechtliche Grundlagen
Die Betrüger, in Anlehnung ans Englische auch Scammers genannt, versuchen oft an persönliche Informationen potenzieller Opfer wie Bank- und Kontendaten zu gelangen. Von besonderem Interesse sind jegliche handsignierte Unterlagen. Diese Daten und Unterlagen können missbraucht werden, zum finanziellen Nachteil der Betroffenen. Auch heute noch haben viele der Vorschussbetrügereien ihren Ursprung in Nigeria, deshalb ist auch die Rede von Nigeria-Scam, Nigeria-Connection-Betrug oder 419-Betrug Nigeria hat einen eigenen Strafrechts-Paragrafen 419 für den verwendeten Vorschussbetrug eingeführt .
Betrug im Sinne von Artikel 146 des Strafgesetzbuches StGB liegt nur dann vor, wenn bestimmte Tatbestandselemente vorhanden sind. Vor allem muss seitens des Täters arglistige Täuschung vorliegen. Diese Voraussetzung gilt jedoch als nicht gegeben, wenn sich das Opfer mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit hätte schützen oder den Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können BGE 126 IV 165 . Es gilt somit, in jedem Fall zu klären, ob das inkriminierte Verhalten auch tatsächlich strafbar ist.
Wie reagieren?
Lassen Sie sich keinesfalls auf die Ihnen angetragenen Geschäfte ein, und antworten Sie nicht auf solche Mitteilungen – auch nicht, um eine Absage zu erteilen. Löschen Sie die E-Mails und alle Anhänge. So vermeiden Sie, dass Betrüger in den Besitz Ihrer Unterschrift, Ihres Geschäftspapiers, Ihrer Telefonnummern oder zu Angaben über Ihre Bankverbindungen kommen. Es sind dies alles Bestandteile, mit denen zu betrügerischen Zwecken eine Vollmacht gefälscht, ein Visumsgesuch gestellt oder eine Banktransaktion vorgenommen werden könnte.
Wählen Sie keine der angegebenen Telefonnummern. Oft sind es gebührenpflichtige 0900er Nummern.
Stehen Sie bereits mit dem oder den Betrügern in Kontakt, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an die kantonale Kriminalpolizei wenden und gegebenenfalls Anzeige wegen Betrug erstatten.
Es ist meistens schwierig, die Täter von Vorschussbetrug zu ermitteln und zu verurteilen, da sie hauptsächlich vom Ausland und unter falschem Namen operieren. Ein Rechtshilfegesuch erweist sich oft als langwierige Angelegenheit mit ungewissem Erfolg. In fast allen Fällen verlieren die Geschädigten ihre bereits investierten Gelder endgültig.
Das Bundesamt für Polizei rät:
Seien Sie vorsichtig, wenn Unbekannte an Sie herantreten und ein Geschäft mit ungewöhnlich hohem Gewinn vorschlagen. Vorsicht auch, wenn Ihnen jemand Geld geben will, das angeblich für gute Zwecke investiert werden soll. Vorsicht auch bei Kreditvergabe zu brachenunüblichen Zinsen.
Senden Sie Unbekannten nie einen Kostenvorschuss oder eine Vermittlungsgebühr. Informieren Sie sich in jedem Fall erst bei einer branchenkundigen Stelle über die Seriosität und den Ruf von Personen und Einrichtungen, bevor Sie diesem Geld überweisen.
Antworten Sie nicht auf Mitteilungen, die mit Lotteriespielen in Zusammenhang stehen, an denen Sie nicht teilgenommen haben. Reagieren Sie nicht auf Benachrichtigungen oder Mahnungen bezüglich irgendwelcher Artikel, wenn sie nichts bestellt haben.
Antworten Sie nicht auf Mitteilungen von Personen und Einrichtungen, die Sie nicht kennen. Geben Sie nie Angaben zur Ihrer Person oder über Ihr Bankkonto heraus, die zu Ihrem Nachteil verwendet werden könnten.
Lassen Sie sich nicht durch die Tatsache unter Druck setzten, dass es angeblich um hohe Summen geht meistens ist die Rede von mehreren Millionen US-Dollars , dass die Angelegenheit „dringend“ und „vertraulich“ ist oder dass hochrangige Personen des öffentlichen Lebens mit illusteren Titeln involviert sind.
Vorsicht wenn Ihnen angeblich versehentlich Geld überwiesen worden ist und man Sie dann bittet, es über ein Geldtransfer-Institut unbekannten Dritten zu überweisen.
Wenn Sie den Verdacht hegen, Hinweise auf betrügerische Machenschaften oder Geldwäsche zu haben, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei in Ihrem Ort . Hier können Sie oft Auskunft erhalten. Auch die Kripo ist immer an den neuen "Maschen der Betrüger" interessiert. Vielleicht helfen auch Ihre Infos den Ermittlern, den Betrügern auf die Spur zu kommen...
Quelle: Bern, 1.2.2010 Bundesamt für Polizei, http://www.fedpol.admin.ch
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