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Der Chaos Computer Club (CCC) bezieht Stellung zum Staatstrojaner und lehnt eine Ausweitung des Einsatzes ab.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat am Donnerstag nach einer Anfrage der thüringischen Linksfraktion eine Stellungnahme zum Einsatz staatlicher Spionagesoftware veröffentlicht. Darin empfiehlt der CCC den Einsatz von Staatstrojanern nicht auszuweiten. Sie seien eine mit hohen Risiken behaftete Schadsoftware.
Politisch werde derzeit die Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern diskutiert, so der CCC. Die Justizministerkonferenz habe hierfür im Juni die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die sogenannte "Quellen-TKÜ" (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) gefordert.
Allerdings teilt der CCC nicht die Meinung der Justizministerkonferenz, dass Staatstrojaner ein "unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung" seien. Vielmehr entstehen nach Ansicht des CCC durch die Nutzung von Staatstrojanern staatliche Interessenskonflikte. "Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind schnellstmöglich zu schließen und nicht von Staats wegen noch auszunutzen", erklärt der CCC.
Sollten dennoch Staatstrojaner eingesetzt werden, dann fordert der CCC deren rechtliche Gleichstellung mit einer "Online-Durchsuchung". Außerdem sollte klar geregelt werden, auf welchen Geräten derartige Software überhaupt zur Überwachung eingesetzt werden dürfe. "Durch diesen aktiven Eingriff in ein überwachtes Gerät wird die Integrität des Systems zwangsläufig verletzt. Welche Seiteneffekte die Installation einer Schadsoftware im Zielsystem anrichten kann, ist aber nicht mit Sicherheit vorhersehbar", heißt es in der CCC-Stellungnahme. Dabei müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass das Leben und die Gesunderheit von Menschen nicht gefährdet werden, also keine Systeme mit medizinischen Funktionen überwacht werden.
In der Stellungnahme weist der CCC auch auf ein weiteres Problem bei der Überwachung durch Staatstrojaner hin. Beim Abgreifen von Informationen von einem Gerät könne nicht sicher gestellt werden, dass es sich dabei um laufende Kommunikationsinhalte handelt. Sollten auch beispielsweise noch nicht verschickte Mails gesammelt werden, dann handele es sich rechtlich um eine Online-Durchsuchung. "Verschriftlichte Gedankengänge oder private Notizen, die keine laufende Kommunikation sind, dürfen im Rahmen einer Quellen-TKÜ nicht erhoben werden", betont der CCC.
Der Chaos Computer Club hatte bereits im Jahr 2011 einen Staatstrojaner analysiert und dabei grobe Fehler der Software aufgedeckt.
© http://www.pcwelt.de/news/Staatstrojaner...562050&pm_ln=16
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