Hallo ihr Lieben,
da ich selbst schon etwas gebeutelt bin was Betrug betrifft, wollte ich hier mal nach eurer Meinung
fragen:
Mein Vater hat einen kleinen Laden in unserer Stadt. Jetzt kam ein Vertreter einer Firma Set Deutschland Gmbh
und machte ihm folgendes Angebot:
Die Firma kaufe vor Ort Gold an. Ein Goldschmied käme ein paar Mal im Monat in das Geschäft meines Vaters, und würde dann dort Gold ankaufen.
Dafür bekäme mein Vater dann 15% der Höhe des Ankaufpreises.
Meinem Vater entstünden dabei keine Kosten.
Einzige Bedingung, und das war der Punkt, der mich etwas irritiert..
Mein Vater müsste für seine Firma eine Gewerbeerweiterung eintragen lassen, und der Ankauf läuft dann sozusagen unter der Firma meines Vaters.
Wäre natürlich eine schöne Sache wenn das seriös wäre, so mal eben ohne Aufwand Geld zu verdienen :-D
Was kann man aber real betrachtet davon halten? Den Vertrag hat der gute Mann bereits da gelassen, ich könnte ihn auch einscannen wenn das hilft.
Lg
pladina
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paladina
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Hört sich erstmal etwas dubios an. ...
Es gibt eine Set Gmbh , die auf ihrer Internetpresenz einen halbwegs seriösen Anschein hat.
http://www.set-hi.de/
Nun wäre erstmal zu pruefen, ob "Set-Deutschland " mit dieser Firma identisch ist oder ob da jemand einen seriösen Namen in etwas abgewandelter Form benutzt,bzw. missbraucht.
Ich kenn mich in der Goldbranche ja nicht so aus , aber ich als selbstständiger Unternehmer wuerde niemals die Geschäfte anderer Firmen ueber meine Firma laufen lassen.
Vorsicht ist in jedem Falle angesagt , man könnte diese Firma ja mal nach Referenzen fragen, also nach anderen Geschäftsinhabern die bereits mit denen zusammenarbeiten.
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alter Schwede
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Hallo alter Schwede :-)
die Internetseite steht auch genau so auf der Präsentationsmappe die der Herr dagelassen hat....
Auf dem Goldmarkt kenne ich mich auch nicht aus, hab aber mal gegoogelt und festgestellt, das es da wohl viele schwarze Schafe gibt.
Was das Gewerbe betrifft.... Da kenne ich mich ebenso wenig aus.
Unbehagen macht mir der Gedanke, falls da dann mal ein Kunde (oder gar mehrere) sich anschließend beschweren.
Das machen die dann ja bei meinem Vater im Geschäft, und ich würde mal gerne wissen, wie das in dem Fall rechlich aussieht.
Danke!
paladina
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paladina
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Dass sich Kunden hinterher beschweren, denke ich weniger.
Die haben ja dem vom Händler angebotenen Preis zugestimmt und ihr Geld bekommen.
Was mich nur als Geschäftsmann beunruhigen wuerde , ist die Tatsache, dass durch den offiziellen Ankauf des Goldes die Ware ja zumindest auf dem
Papier im Firmenbesitz ist. Das heisst die Ware wurde angekauft , aber nie verkauft, das heisst sie muesste sich ja theoretisch im Firmenbesitz deines Vaters befinden.
Dies tut sie aber leider wirklich nur theoretisch, nicht aber in der Praxis, bzw. bei der Inventur.
Und da kommt der Knackpunkt.
Beispiel:
Der Goldhändler kauft sagen wir mal fuer 20. 000 Euro Gold auf. darin enthalten ist die gesetzliche Mwst von 19% . Das heisst der Einkaufspreis liegt bei ca 16.800 €
Davon zahlt er deinem Vater 15% , das wären dann 2520€ und alle sind erstmal zufrieden....
Erstmal, denn plötzlich ist Jahresende und die Inventur steht an. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Finanzamt ein paar ganz unangenehme Fragen stellt, wenn
laut Buchfuehrung fuer 20.000 € Gold gekauft wurde, dies aber laut Inventur nicht vorhanden ist. Denn offiziel wurde das Gold ja nie an den Händler weiterverkauft.
Dies will der Händler ja umgehen, denn sonst wuerde er ja , wenn er seriös wäre, das Geschäft selbst ganz legal tätigen.
Ein weiteres Problem wäre auch der Aspekt der Hehlerei. Den schwarzen Schafen in der Branche ist es ziemlich einerlei, ob das Gold aus einer Erbschaft oder einem Raub oder Einbruch stammt.
Die nehmen alles was kommt und sollte da mal ein faules Ding laufen kann sich das recht negativ auf das Geschäft deines Vaters auswirken.
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alter Schwede
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das mit der Inventur und durch die Bücher deines vaters laufen sprach der alte Schwede bereits an, nun von mir die eine oder andere Anmerkung...
das Kapital für den Ankauf soll der Herr Papa vorschießen...
darüber hinaus ein paar Investitionen tätigen... Feingoldwaage, Prüfgerät und Prüfsäure... kann man aus der Portokasse begleichen..
der Goldpreis ist derzeit auf einem Hoch angesiedelt , gesetzt der Fall Papa kauft Heute das Gramm für 39 auf... Vertreter kommt in 4 Wochen und der Kurs liegt dann nur noch bei 32 je gramm...
beim Ankauf sollte in jedem Fall peinlichst Buch geführt werden
jeder Ankauf mit durchlaufender Nummer, Name und Anschrift des Verkäufers sowieTag des Ankauf eintragen und PA vorlegfen lassen.
Andernfalls kann es zu bösen Überraschungen kommen...Wenn Jemand aufkauft kann es passieren das man Schmuck / Gold aus Straftaten kauft, ohne es zu wissen... nur die Damen und Herren von der Staatsanwaltschaft machen da sehr schnell eine Anklage gewerbsmäßiger Hehlerei, mit etwas "Glück" wird daraus mehr .. Mitglied einer KV.... wenn man nicht nachweisen kann von wem man kaufte
Ach ja , sollte der Herr papa sich entscheiden in den Goldhandel einzusteigen, ich kenn da einen Troll der ihm gerne vorführt wie schnell man aufs Glatteis geführt werden kann.... nettes Armband 785er Stempel, Test mit entsprechender Prüfsäure sagt ebenfalls 18ct... Gewicht runde 270 gramm entspricht einem Netto Goldgewicht bzw. Feingewicht von 212 Gramm. Da der Troll ein bescheidener Zeitgenosse ist verkauft er das zum Preis von 5500 Euro, die 212 gramm sollten bei der Scheideanstalt runde 8000 Euro bringen, auf den ersten Blick ein gutes Geschäft.... aber nur für den Troll... weil, es handelt sich hier um ein Armband mit einer hervorragenden Hartvergoldung und da muss man schon ein wenig Erfahrung mitbringen ansonsten zahlt man Lehrgeld und das nicht zu knapp
nebenbei bemerkt, bei Goldschmuck mit Steinen wird für die Steine noch ein paar Gramm abgezogen selbst wenn es sich um Brillis handelt TW1 weiss 0,2ct
Wenn der Herr Papa Gold und Schmuck ankauien möchte, dann sollte er das Geschäft alleine durchführen, mit einem guten Juwelier / Goldschmied die Zusammenarbeit suchen und sich die Möglichkeit verschaffen direkt mit einer SCheideanstalt arbeiten. Die im Schmuck enthaltenen Steine kann man im Edelsteingroßhandel loswerden zu vernünftigen Preisen
oder einfach alles dem Troll verscherbeln ...nur eines sollte man nicht machen Gold oder Schmuck vom Troll ankaufen da kann es leicht passieren das man drauf zahlt..
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Icewastl der Bergtroll
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Was der alte Schwede und icewastl sagen kann ich nur unterstreichen!
Hinzu kommt aber noch, keiner hat etwas zu verschenken. Wenn ein Angebot so verführerisch ist sollten wirklich bei Jedem die Alarmglocken schrillen.
Insofern beweist Du schon mal ein gesundes Misstrauen
Die Kopie des "Vertrages" würde mich auf jeden Fall mal interessieren. Bin kein Anwalt aber sehr Neugierig.
Aber bitte beim Posten darauf achten das keine persönlichen Daten erscheinen. Schwärzen oder aus "X"en.
Sola Scriptura
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Guten Morgen
Nach dem MOTTO „im Zweifel gegen den Angeklagten“ hat mein Vater jetzt dem
guten Mann mal abgesagt.
Die Unterlagen wollte der Herr dann aber gleich alle wieder mitnehmen.
Was würde ich nur machen wenn ich euch hier nicht hätte :-D
@roadrunner
Ich bin nicht nur immer gleich skeptisch, ich glaube, ich sehe mittlerweile
schon hinter jedem Busch was husten. :-D
Was mich aber jetzt mal noch interessiert, @alter Schwede:
kann man denn rechtlich belangt werden, wenn man unwissentlich gestohlene Ware kauft und die dann als Händler weiterverkauft?
Ich mein, das könnte ja überall passieren. Wenn mein Vater jetzt beispielsweise
von jemand gebrauchte Computer ankaufen würde und die wären jetzt gestohlen.
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paladina
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Zitat von paladina
kann man denn rechtlich belangt werden, wenn man unwissentlich gestohlene Ware kauft und die dann als Händler weiterverkauft?
Ich mein, das könnte ja überall passieren. Wenn mein Vater jetzt beispielsweise
von jemand gebrauchte Computer ankaufen würde und die wären jetzt gestohlen.
Das P
roblem sind hier unsere Gesetze. Wenn Papa nachweisen kann, dass er alles getan hat, um zu überprüfen, ob der Verkäufer der Ware auch der Eigentümer war, dann ist er nur die Ware (und sein Geld) los. An gestohlender Ware kann man kein Eigentum erweben. Sollte ihm als Händler dieser Nachweis nicht gelingen, könnte er wegen Hehlerei belangt werden.
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