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Literatur

#1 von muffin ( gelöscht ) , 22.07.2012 12:48

Hallo Zusammen,
ich suche zitierbare Literatur zum Thema. Vorallem zum Thema Love Scam. Aber auch generell zur NigeriaConnection.
Wenn jemand einen Tipp hat, immer her damit!

Grüße
Frau Muffin


muffin

RE: Literatur

#2 von MRW ( gelöscht ) , 22.07.2012 16:26

Hallo Muffin, da hast du dir aber ein interessantes Thema für deine Bachelor Arbeit ausgesucht. Darf man erfahren in welchem Studiengang du belegt hast? Um auf dein Anliegen eingehen zu können, bzw. zu wissen was für dich verwertbar sein könnte, müsste man etwas näher wissen was in deiner Arbeit behandelt werden soll.


MRW
zuletzt bearbeitet 21.09.2014 01:10 | Top

RE: Literatur

#3 von muffin ( gelöscht ) , 22.07.2012 16:59

Hallo
Ich bearbeite das Thema im Studiengang Psychologie. Für die meisten Unterkapitel meiner Arbeit habe ich bereits genug Literatur, aber was mir noch fehlt ist sozusagen eine Einleitung. In der möchte ich Fragen beantworten wie: Was ist überhaupt die NigeriaConnection? Was ist ein (Love)Scammer? Es ist schwer dazu wissenschftliche/zitierbare Quellen zu finden. Und ich tu mich etwas schwer damit offizielle Statistiken zu finden um wie viel Geld es im Schnitt so geht, wie viele Opfer es gibt und wie vile es überhaupt anzeigen, bzw nicht anzeigen.
Meine Arbeit bezieht sich ausschließlich auf die Art Scammer die eben Love Scamming zugeordnet werden können.


muffin
zuletzt bearbeitet 21.09.2014 01:10 | Top

RE: Literatur

#4 von Scambaiter , 22.07.2012 17:55


------------------------
MfG - Scambaiter
> Horas non numero nisi serenas <
HP: http://scambaiter.info


 
Scambaiter
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Beiträge: 11.564
Registriert am: 01.01.2006


RE: Literatur

#5 von MRW ( gelöscht ) , 22.07.2012 18:01

Da fällt mir Wikipediaein, dort findest du Quellenverweise oder die Seiten der Polizei. Verwertbares statistisches Material wird es kaum geben, da über diese Art des Betrugs keine Statistiken geführt werden.

Nachtrag: Da haben sich Scambaiter und mein Post überschnitten


MRW
zuletzt bearbeitet 22.07.2012 18:03 | Top

RE: Literatur

#6 von muffin ( gelöscht ) , 22.07.2012 18:10

Ah danke schonmal für die Mühe.
Ein paar der Quellen kann ich gebrauchen, aber leider kann ich Seiten wie Wikipedia nicht in einer wissenschaftlichen Arbeit zitieren. Genau das ist das Problem das ich habe. Die meisten Quellen die ich auch selbst schon gefunden habe sind nicht verwendbar da sie keine Artikel oder wissenschaftliche Abhandlungen sind :/

An die Polizei Seiten hab ich noch gar nicht gedacht, die sind durchaus verwendbar danke!


muffin
zuletzt bearbeitet 22.07.2012 18:11 | Top

RE: Literatur

#7 von Herrmann † , 22.07.2012 19:04

Die paar Quellen, die dir Scambaiter anbot, sind IMHO zu deiner eigenen Information, was denn nun ein Scammer ist, da du oben fragtest: "Was ist überhaupt die NigeriaConnection? Was ist ein (Love)Scammer?"

Du suchst "zitierbare Literatur zum Thema. Vor allem zum Thema Love Scam. Aber auch generell zur Nigeria Connection." IMHO gibt es dies nicht, oder zumindest nicht in zitierbarer Form. Was genau möchtest du wissen? Bücher zum Thema "der Scammer an und für sich" sind mir jedenfalls noch nicht unter gekommen.

Ich vermute, du musst dich einfach mit einigen professionellen Baitern unterhalten, die dich zumindest schonmal über unseren Blickwinkel aufklären können.

Dein Schwerpunkt soll also auf den Typ Romance Scammer, oder wie du ihn nennst Love Scammer, ausgelegt sein; nun dies sollte keine Schwierigkeit sein, einen Solchen zu erklären, seine Denke, seine Taktiken.

Meine Meinung:
Für mich sind Romance Scammer der Bodensatz des Betrügers, da diese Knechte wirklich enormen emotionellen Schaden anrichten, der mit dem finanziellen Schaden in keiner Relation steht, zumal diese Kerle auch den geistigen (IQ-mäßig gesehen) Bodensatz unter den Scammern darstellen; sie sind die schlimmsten Parasiten unter ihnen.

Einen Scammer kann man nicht verallgemeinern; es gibt sehr viele Variationen der Betrugsmasche und jeder Scammer ist unterschiedlich in Psyche und Physis; die meisten sind einfach nur dumm und dreist, einige sind gewitzter und eben auch erfolgreicher.


Bait save

Herrmann the German



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Herrmann †
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zuletzt bearbeitet 22.07.2012 | Top

RE: Literatur

#8 von muffin ( gelöscht ) , 22.07.2012 20:17

Hi Herrmann,
die Antworten auf die Fragen die ich oben gestellt habe kenne ich ja bereits mehr oder weniger. Sie aber in einer wissenschaftlichen Arbeit zu beantworten geht aber leider nicht wenn ich als Quelle sage "hat mir jemand erzählt" oder "steht in einem Forum".
Ich hatte auch schon befürchtet, dass es tatsächlich keine zitierbare Literatur gibt. Zur NigeriaConnection an sich habe ich eine Diplomarbeit gefunden und dann noch einen Artikel in einer Zeitschrift zum Thema "online-dating-scam". dann muss ich eben mit diesen beiden Quellen klarkommen. Und mit der Website der Polizei (der Tipp war nämlich echt gut)

aber einen Versuch war es wert hier mal nachzufragen :)
Btw: Unter welchem/n Paragraphen wird Romance-Scam oder Love-Scam in Deutschland als Straftat geführt?


muffin

RE: Literatur

#9 von MRW ( gelöscht ) , 22.07.2012 20:29

Wenn du bei Google unter dem Begriff "romance scam" suchst findest du weitere Artikel, Fernsehreportagen zu dem Thema, teils in deutscher, teils in englischer Sprache die für dich wohl verwertbar wären.


MRW

RE: Literatur

#10 von Roadrunner , 24.07.2012 13:19

Zitat
Der Vorschussbetrug bezeichnet den Betrug (englisch scam) mittels Massen-E-Mails (früher: Fax-Massenversand). Es handelt sich um eine Unterart des in Deutschland strafbewehrten Betrugs (§ 263 StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewegt, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Scammern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.



Sorry, das war Quelle Wikipedia ...

StGB

Zitat

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
22. Abschnitt - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b)
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.







Mindestens nach Deutschem Strafrecht ist dies Strafbar!

Gesetzestext ist aber doch zitierbar, wenn die wiki nicht geht, oder?


§419 ist übrigens der

Zitat
Daher wird diese Art des Betruges inzwischen auch four-one-niner oder 419 scam (nach dem relevanten § 419 des nigerianischen Strafgesetzbuchs, der sich mit dieser Straftat vor Erlass der Vorauszahlungsverordnung Nr. 13 im Jahre 1995 befasste) oder aber auch Nigerianischer Brief (Nigeria-Connection) genannt.


also auch in Nigeria Strafbar!



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Roadrunner
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zuletzt bearbeitet 24.07.2012 | Top

RE: Literatur

#11 von MRW ( gelöscht ) , 24.07.2012 21:31

Genau so lautet der Gesetzestext. Aber bitte Vorsicht vor Eigeninterpretationen. Zur Betrachtung des einzelnen Falls sollte auf jeden Fall immer ein Jurist der sich mit diesem Thema auskennt zu rate gezogen werden. Auch das örtliche Betrugsdezernat der Polizei gibt meiner Erfahrung nach gerne Auskunft.


MRW

RE: Literatur

#12 von muffin ( gelöscht ) , 27.07.2012 10:49

Ah super dankeschön =)


muffin

   

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