Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121260/4656560
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Zoll warnt vor Betrugsmaschen
Zitat
In den vergangenen Wochen haben Betrüger sich als Beschäftigte des deutschen Zolls ausgegeben. Dazu nutzten die Kriminellen alle gängigen Kommunikationswege, um potenzielle Opfer anzusprechen.
Die Betrüger wollten in allen Fällen Geld überwiesen bekommen. Dabei wurden folgende Gründe vorgeschoben:
- Zahlungen auf ein Treuhandkonto zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsbeschluss,
- Zahlung von "Transferabgaben" bei Lottogewinnen,
- Zahlung von Einfuhrabgaben über anonyme Prepaid-Dienstleister
Die bisher bekannten Betrugsmaschen sehen folgendermaßen aus:
Anrufe: Betrüger rufen an und lassen eine Bandansage laufen, in der dem Anrufer suggeriert wird, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen. Vielfach wird hierfür der Telefonnummernblock des Hauptzollamts Stuttgart (0711 922-XXXX) genutzt. Der Zoll nutzt keine Bandansagen, auch nicht bei Vollstreckungsaufträgen.
Briefpost: In den vergangenen Wochen hatten mehrere Personen, insbesondere in Hamburg, berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber noch nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch "Transferabgaben" gezahlt werden müssten. Die Anrufer berichteten, dass ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein entsprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrekten Briefkopfangaben, vorgelegt wurde.
Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, sollten derartige Aufforderungen gemeinsam mit dem Zoll auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
E-Mails: Der Zoll wurde darauf hingewiesen, dass betrügerische E-Mails mit angeblichem Zollabsender in Umlauf seien. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter der Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert.
Der deutsche Zoll fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126725/4657331
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Internetgeschäft entpuppt sich als Betrug
Zitat
Ein Senior aus Suhl suchte in den vergangenen Wochen Möglichkeiten, sein Erspartes gewinnbringend anzulegen, um für seine Ehefrau und sich ein beruhigendes finanzielles Polster zu schaffen. Er informierte sich im Netz und stieß auf eine Investmentfirma.
Der Mann meldete sich an und hinterlegte seine Telefonnummer.
In der nächsten Zeit erreichten ihn immer wieder Anrufe unterschiedlicher Nummern, die ihn im Rahmen seiner Investmentanfrage aufforderten, Geld zu überweisen. So kam eine Summe von über 20.000 Euro zustande.
Weil dem Senior die ganzen Anrufe allerdings zu viel wurden, beendete er Ende Juni den Vertrag. Die Firma stellte ihm jedoch noch Rechnungen, die er zusätzlich beglich. Erst als eine Gesamtsumme von fast 30.000 Euro zusammen kam ging er gemeinsam mit seiner Ehefrau zur Polizei und erstattete Anzeige.
Ob er je wieder etwas von seinem Ersparten zurückbekommt, kann aktuell noch nicht gesagt werden.
Die Polizei warnt vor diesen Betrugsmaschen.
Immer wieder versuchen Betrüger, ahnungslose Menschen um ihr Vermögen zu bringen und sich daran zu bereichern. Lassen Sie sich nicht auf windige Internet- oder Haustürgeschäfte ein. Vertrauen Sie niemandem blindlings am Telefon und informieren Sie im Verdachtsfall die Polizei.
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Verliebt und abgezockt
Zitat
Ein Plettenberger hat teuer für eine vorgetäuschte Facebook-Liebe bezahlt. Anfang April schrieb ihn eine Unbekannte per Messenger an. Angeblich sei sie beim Militär in den Vereinigten Staaten beschäftigt. Der Flirt lief weiter über den Messenger Hangouts. Sie sei "ganz allein in den USA", erklärte sie und gaukelte dem Plettenberger Liebe vor. Deshalb wolle sie ihm eine Millionen-Summe in Dollar schicken. Der Haken dabei: Der Mann sollte die "Zollgebühren" bezahlen. Das tat er und überwies dreimal Geld. Seit einer Woche antwortet die Frau nicht mehr. Am Montag erstattete er Anzeige wegen Betrugs.
Er ist nicht das erste Opfer im Märkischen Kreis. Die Polizei kennt die Betrugsmasche. Sie ist bekannt unter den Begriffen "Love-" oder "Romance-Scamming" (Liebes- oder Romantik-Betrügereien). Eine völlig unbekannte Person in einem fernen Land verspricht die große Liebe und kassiert dann ab.
Der moderne Heiratsschwindler kann bequem vom Homeoffice aus, irgendwo auf dem Globus, arbeiten. Er oder sie flirtet mutmaßlich immer mit mehreren Freiern gleichzeitig. Betroffen sind beide Geschlechter. Meist kommt der Kontakt über soziale Netzwerke zustande. Es gibt aber auch Anbahnungen über Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften. Oft behaupten die Betrüger/-innen, dass sie beim Militär arbeiten. Sie versenden Fotos von Frauen im Bikini oder Männern im Business-Dress, Ärzte-Kittel oder Militäruniform. Sie sprechen meist sehr gut Englisch oder sogar Deutsch. Sehr schnell sprechen sie von Liebe und Heiraten. Hängt das Opfer emotional an der Angel, kommt das Gespräch sehr schnell aufs Geld. Die angebliche Geliebte gerät in finanzielle Not oder wurde überfallen. Oder der Lover braucht Geld für den Flug, weil er im Militäreinsatz im Ausland nicht an sein eigenes Konto kommt. Geht das Opfer auf die Forderung ein, folgen fast immer weitere Forderungen.
Bei alledem setzen sie ihre Opfer einer hohen emotionalen Belastung aus. Sie sprechen von Selbstmord vor Verzweiflung, schalten angebliche Notare oder Polizeibeamte ein. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Auch (Video-)Telefonate oder übersandte angebliche Ausweis-Kopien oder Briefpost bieten keinerlei Gewähr dafür, dass auch nur irgendeine Aussage der Betrüger wahr ist. Wenn das Opfer misstrauisch wird oder der Geldfluss versiegt, verstummt die Kommunikation. Das Geld ist weg.
Die Polizei rät zur größten Vorsicht, wenn Internet-Bekanntschaften bereits nach Minuten, Stunden oder wenigen Tagen von Liebe und Heirat sprechen oder schreiben. Geben Sie nicht alles über Ihr Leben im Internet preis - schon gar keine Infos über Vermögenswerte! Am besten benutzt man eine spezielle E-Mail-Adresse, die man nachher einfach wieder löscht, wenn nichts aus der Beziehung wurde. Oft - aber nicht immer - machen sich die Scammer nicht einmal die Mühe, sich einen neuen falschen Namen zuzulegen. Eine Suche nach den Namen, vielleicht mit dem Zusatz "Scammer", bestätigt dann schnell einen Verdacht. Auch ein Abgleich des verschickten Fotos über eine Bildersuche im Internet kann vor Fehlern bewahren. Spätestens bei Bitten oder Forderungen nach Geld sollten alle Alarmglocken schrillen. Keinesfalls Geld transferieren! Keine Schecks einlösen oder Waren annehmen! Stattdessen Beweise sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121256/4657681
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Zoll warnt vor Betrug mit Geldvorauszahlungen
Zitat
Das Hauptzollamt München warnt vor Betrug mit Love- oder Romance-Scamming.
In den vergangenen Tagen haben Bürgerinnen dem Hauptzollamt München mehrfach mitgeteilt, dass angeblich ein wertvolles Paket beim Zoll festgehalten würde und nur durch eine hohe Geldforderung ausgelöst werden könne.
Die beim Hauptzollamt München aufgetretenen Fälle laufen alle nach demselben Muster ab. Aus einem kurzen Kontakt über die sozialen Medien oder Partnerbörsen werden innerhalb kürzester Zeit lange Nachrichten, aus denen dann die vermeintliche große Liebe entsteht. Die virtuellen Partner behaupten dann, Pakete mit wertvollem Inhalt (z. B. Gold oder Schmuck) nach Deutschland zu schicken, um danach ein sorgloses Leben zu ZWEIT führen zu können.
Der weitere Ablauf ähnelt frappierend den üblichen Vorgehensweisen der Betrüger: Gold oder Schmuck sollen vorab mit Expressdiensten mit wohlklingendem Namen verschickt werden, da diese auf einem Flug aus "Sicherheitsgründen" nicht mitgenommen werden dürfen. Letztendlich fordere der Zoll in München einen hohen Geldbetrag, da man sonst das wertvolle Paket nicht erhalten würde.
Das Hauptzollamt weist vorsorglich darauf hin, dass der Zoll NIE Geldzahlungen auf ein ausländisches Bankkonto oder Bargeldkonto fordert.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/4658315
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Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche zu Cyberbetrug bei Rechnungsstellung
Zitat
Aus aktuellen Anlass warnt die Polizei vor einer neuen Betrugsmasche mit betrügerischen Rechnungen in E-Mails, dem sogenannten "Invoice-Fraud" oder auch Rechnungsbetrug genannt. In unterschiedlichen Fallvarianten geben sich die unbekannten Täter entweder als Kunden bzw. Geschäftspartner von Firmen aus oder sie manipulieren den Rechnungsschriftverkehr, indem sie auf den Nachrichtenaustausch zwischen Verkäufer und Kunde einwirken. In einem aktuellen Fall aus der Region führte es zu einem Schaden in vierstelliger Höhe.
Austausch der Bankverbindung
Die Betrüger bitten immer um Änderung der Bankdaten, insbesondere der Kontodaten des Zahlungsempfängers für die Zahlung künftiger Rechnungen. Das vorgeschlagene neue Konto wird von den Betrügern kontrolliert. Nicht selten sollen namhafte Beträge ins Ausland überwiesen werden.
Tipps der Polizei
Die Polizei bittet bei Mitteilungen im Zusammenhang mit geänderten Bankverbindungen äußerst sensibel zu reagieren und den E-Mail-Absender zu überprüfen, idealerweise telefonisch Kontakt aufzunehmen oder einen zweiten Kommunikationsweg zu wählen, um die Änderung bestätigen zu lassen. Wenden Sie sich auch bei Betrugsversuchen stets an die Polizei, selbst wenn Sie nicht Opfer des Betrugs geworden sind.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65850/4659126
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Anzeigen nach Einkauf in Fakeshops
Zitat
Mehrere Märker sind in den vergangenen Tagen oder Wochen vermutlich auf Fake-Shops im Internet hereingefallen. Sie überwiesen vorab das Geld, doch die Ware traf nie ein.
Eine 45-jährige Altenaerin orderte eine Spielekonsole. Sie sollte vorab bezahlen und den Beleg einsenden. Doch die Konsole kam nicht.
Ähnlich ging es einem 49-jährigen Balver, der online einkaufte und das Geld in die Niederlande überwies. Am Dienstag erstattete er Anzeige bei der Polizei wegen des Betrugsverdachts.
Ein Meinerzhagener Ehepaar freute sich, auf einer bekannten Auktions- und Kleinanzeigen-Plattform günstig einen kleinen Swimmingpool zu ergattern. Sie überwiesen das Geld (eine zweistellige Summe) auf ein ausländisches Konto. Eine Woche später erhielten sie vom Sicherheitsteam des Auktionshauses eine Warnung. Der angebliche Verkäufer und tatsächliche Account-Inhaber hatte einen Missbrauch gemeldet - und jedenfalls keinen Pool zu verkaufen. Am Montag erstatteten sie Anzeige bei der Polizei.
Eine 39-jährige Mendenerin wollte ein E-Bike erwerben und beglich die Vorab-Rechnung noch am Tag der Bestellung. Seitdem wartet sie auf die Bestätigungsmail für den Zahlungseingang. Die kam genauso wenig wie das Fahrrad. Die angegebene Telefonnummer des Versenders läuft ins Leere.
Ein vorheriger Blick in einschlägige Listen im Internet, die vor Fake-Shops warnen, hätte vor dem Geldverlust bewahrt. Denn auf demselben Weg, auf dem die Opfer auf die unseriösen Anbieter stoßen, können sie sich schützen: Durch Eingabe des Shop-Namens in einer Suchmaschine.
Auch seriöse Online-Shops können Lieferprobleme haben, einfach nur schlechten Service bieten oder schlicht Fehler machen. Eine lange Lieferzeit allein ist noch kein "Betrugsfall".
Es gibt allerdings inzwischen zahlreiche Verkaufsplattformen, die teilweise nur für Tage online stehen und dann wieder im Daten-Nirwana verschwinden. Sie werben vor allem extrem günstigen Preisen. Gerade in der Corona-Phase griffen viele Kunden auf die vermeintlich einfache Alternative zurück, im Internet nach günstigen Angeboten zu suchen. Vor Begeisterung über einen Preis lassen sie alle Vorsichtsregeln außer Acht. Dabei ist Misstrauen dringend angebracht.
Die Polizei rät, beim Online-Bestellen auf ein paar Dinge zu achten:
- Ein Online-Shop muss zwingend ein Impressum haben. Aber auch Angaben zu angeblichen Handelsregister-Einträgen oder Umsatzsteuer-Nummern können erfunden sein, genauso wie angebliche Qualitätssiegel. Wahrscheinlich sitzen die Täter gar nicht an der angegebenen Adresse, sondern agieren vom Ausland aus.
- Deshalb im Internet nach dem Stichwort "Fake-Shop" recherchieren und in die Listen schauen! Auch die Verbraucherzentralen beraten und halten Informationen bereit.
- Sichere Zahlungsmethoden wie "Kauf auf Rechnung" wählen. Abbuchungen vom Girokonto, Kreditkartenzahlungen und manchmal auch Überweisungen lassen sich Rückabwickeln. Allerdings müssen Kunden dafür schnell reagieren und sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen.
- Extrem günstige Preise sollten misstrauisch machen.
- Sichern Sie Beweise (z.B. per Screenshot).
- Lesen Sie Produktbeschreibungen genau: Verkauft der Anbieter wirklich das gesuchte Produkt oder nur die Verpackung?
- Beim Kauf über Auktionsplattformen:
Lassen Sie sich nicht auf Angebote von Verkäufern ein, die Ware am Auktionshaus vorbei zu erwerben. Das hebelt alle Käuferschutz-Funktionen aus. Bei teuren Artikeln den Treuhandservice nutzen.
- Schützen Sie insbesondere Mailkonten, aber auch Kundenkonten mit unterschiedlichen Passwörtern, die mindestens acht Zeichen (Klein- und Großbuchstaben, Sonderzeichen und Zahlen) enthalten. Je länger, desto besser. Wenn möglich, Push-Informationen aktivieren, die zeitnah über Kontobewegungen, Bestellungen oder Buchungen informieren. Bewertungen anderer Kunden ernst nehmen.
- Im Zweifel erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Zumindest könnte das weitere Kunden vor einem Geldverlust bewahren.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65857/4659476
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Betrug - Polizei warnt vor Online-Flohmarkt-Geschäften
Zitat
Täter verlangen angebliche Versand-Versicherung.
Eine 61-jährige Frau aus Willich hatte auf einer Flohmarktseite in einem sozialen Netzwerk etwas zum Kauf angeboten. Es meldete sich auf der Plattform dann ein Interessent. Beide einigten sich in einem ersten Schritt, dass ein Paketdienst die Sache abholen sollte. Der vereinbarte Kaufpreis würde dann durch den Fahrer in bar ausgezahlt. Der angebliche Käufer sagte der Willicherin dann, dass der Paketdienst noch eine Transportversicherung verlange. Der Betrüger gab der Frau den Auftrag, unter Nennung eines bestimmten Codes, 50,-EUR nach Aktivierung eines bestimmten Internet-Links zu zahlen. Damit soll angeblich die Transportversicherung abgeschlossen sein. Bei der Abholung des Flohmarkt-Artikels werde dann der Transportfahrer den Vereinbarten Kaufpreis und die vorgestreckte Versicherungssumme in bar auszahlen.
Der Willicherin kam das Ganze zu recht komisch vor und erstattete Anzeige.
In einem anderen Fall, bei welchem eine 51-jährige Frau aus Willich getäuscht wurde, hatten die Betrüger Erfolg.
Das Guthaben für die angebliche Versicherung ging an die unbekannten Täter, ein Paketdienst wurde nie beauftragt.
Die Kriminalpolizei warnt vor Internet-Geschäften, mit denen gleichzeitig ein Versicherungsabschluss für einen Paketdienst verbunden ist.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/4660519
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Falsche Identität bei dubiosen Immobiliengeschäften
Zitat
Weil ein Betrüger ihre Identität nutzte, um dubiose Immobiliengeschäfte im Internet abzuwickeln, hat eine Frau aus dem Stadtgebiet jetzt Strafanzeige erstattet.
Die 33-Jährige hatte dem Unbekannten im Zusammenhang mit einer Immobilienanfrage eine Kopie ihres Personalausweises geschickt - jetzt nutzte der Täter diese Kopie und den Namen der Frau bei seinen weiteren Machenschaften.
Wie die 33-Jährige bei der Polizei zu Protokoll gab, war sie im Juni in einem Internet-Portal auf eine Wohnung aufmerksam geworden, die (angeblich) zum Verkauf stand. Sie kontaktierte den Verkäufer und bekundete ihr Interesse. Der Anbieter forderte die Frau daraufhin auf, eine Kopie ihres Passes zu schicken, um ihre Identität nachzuweisen. Zunächst dachte sich die 33-Jährige nichts dabei und schickte dem Unbekannten die gewünschte Kopie. Als der vermeintliche Makler dann aber für eine Besichtigung der Wohnung eine Kaution in Höhe von drei Prozent des Kaufpreises verlangte, kam der Frau die Sache komisch vor und sie brach die "Verhandlungen" ab.
Jetzt - mehrere Wochen später - erhielt die 33-Jährige über ein Soziales Netzwerk den Hinweis eines Mannes, dass jemand ihre Identität für dubiose Geschäfte im Internet nutze. Der Zeuge war an einem Wohnungskauf interessiert und hatte über ein Internetportal Kontakt zu einem Anbieter aufgenommen. Dieser schickte eine E-Mail mit dem Namen der 33-Jährigen als Absender und einer Kopie ihres Ausweises im Anhang.
Die Frau wandte sich daraufhin Hilfe suchend an die Polizei. Die Ermittlungen nach dem Betrüger laufen.
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Im Hauptzollamt am Flughafen München häufen sich in letzter Zeit Anfragen von Betrugsopfern, die ein Paket abholen wollen,
für das sie z.T. bereits hohe Zollgebühren bezahlt haben.
Der Pressesprecher des Zollamts fragte beim RSB-Forum nach, welche Betrugsmasche dahinter steckt
und gab anschließend folgende Pressemitteilung raus:
Zitat
Zoll warnt vor Betrug mit Geldvorauszahlungen
Das Hauptzollamt München warnt vor Betrug mit Love- oder Romance-Scamming.
In den vergangenen Tagen haben Bürgerinnen dem Hauptzollamt München mehrfach
mitgeteilt, dass angeblich ein wertvolles Paket beim Zoll festgehalten würde und nur durch
eine hohe Geldforderung ausgelöst werden könne.
Die beim Hauptzollamt München aufgetretenen Fälle laufen alle nach demselben Muster ab.
Aus einem kurzen Kontakt über die sozialen Medien oder Partnerbörsen werden innerhalb
kürzester Zeit lange Nachrichten, aus denen dann die vermeintliche große Liebe entsteht. Die
virtuellen Partner behaupten dann, Pakete mit wertvollem Inhalt (z. B. Gold oder Schmuck)
nach Deutschland zu schicken, um danach ein sorgloses Leben zu ZWEIT führen zu können.
Der weitere Ablauf ähnelt frappierend den üblichen Vorgehensweisen der Betrüger: Gold oder
Schmuck sollen vorab mit Expressdiensten mit wohlklingendem Namen verschickt werden, da
diese auf einem Flug aus „Sicherheitsgründen“ nicht mitgenommen werden dürfen.
Letztendlich fordere der Zoll in München einen hohen Geldbetrag, da man sonst das wertvolle
Paket nicht erhalten würde.
„Das Hauptzollamt weist vorsorglich darauf hin, dass der Zoll NIE Geldzahlungen auf ein
ausländisches Bankkonto oder Bargeldkonto fordere“, so Thomas Meister, Pressesprecher
des Hauptzollamts München.
https://scambaiter.info/userfiles/pm_11_hzam_210720.pdf
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Mugu vult decipi. Ergo decipiatur! (frei nach Titio)
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4666415
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Online-Banking-Betrug geglückt
Zitat
Ein 86-jähriger Deutscher aus Neubrandenburg hat mehrere seiner Tan-Nummern an einen vermeintlichen Microsoft-Mitarbeiter weitergegeben. Seine Bank bemerkte noch am selben Tag mehrere auffällige Abbuchungen in Gesamthöhe von knapp 1.000 Euro. Durch die Information seiner Hausbank (Deutsche Bank) bemerkte der Mann den Betrug und erstattete Anzeige. Bisher ist noch nicht klar, ob die Bank-Mitarbeiter die Abbuchungen noch rückgängig machen und das Geld so für den Kunden zurückholen können.
Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter hatte den Mann auf seinem Festnetz angerufen und ihm vorgegaukelt, dass er einen Virus auf seinem PC habe. Den Schutz des Computers könne der Anrufer direkt veranlassen, dafür benötige er lediglich einige Tan-Nummern, da auch sein Banking-System von dem Virus betroffen sei und geschützt werden müsse.
Generell sollen Tan-Nummern niemals weitergegeben werden, weder telefonisch noch schriftlich. Und selbst wenn der Computer mal von einem Virus befallen sein sollte, so würde der Fachmann keine Tan-Nummern oder Pin-Nummern fordern, um den Computer wieder virenfrei zu machen.
Auch eine 69-jährige Deutsche aus Stralsund scheint nach ersten Ermittlungen Opfer eines Betruges geworden zu sein. Über einen Zeitraum von mehreren Tagen sind von ihrem Konto insgesamt rund 35.000 Euro unrechtmäßig abgegangen. Wie es dazu kommen konnte, muss durch weitere Ermittlungen aufgeklärt werden. Die Frau schaut nach eigenen Angaben nur selten ihre Kontoauszüge an.
In diesem Zuge raten wir allen Kunden - egal ob sie Online-Banking nutzen oder die klassische Variante - mehrmals pro Woche die Kontobewegungen zu kontrollieren, um so schnellstmöglich falsche Abbuchungen zu entdecken.
Außerdem warnen wir erneut vor Phishing-Mails:
Die Mails der vermeintlichen Bank sehen täuschend echt aus - mit Logo und allem, was man sonst von der Online-Seite der Bank kennt. Der Unterschied zwischen echten und falschen Mails liegt darin, dass die eigene Hausbank nie nach Pin-Nummern und Tan-Nummern fragen wird.
Zudem sollten Online-Banking-Nutzer grundsätzlich in ein Anti-Viren-Programm investieren - und zwar auf Computern genau wie auf Smartphones oder Tablets.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4667446
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Neue Betrugsmasche mit falschen Gehaltskonto-Daten
Zitat
Immer wieder neue Betrugsmaschen lassen sich Betrügerbanden einfallen, um an das Geld von potentiellen Opfern zu gelangen.
Ein im Urlaub befindlicher Mitarbeiter eines Betriebes erhielt von der Buchhaltung seiner Firma die Anfrage, ob sein Lohn noch während seiner Urlaubsabwesenheit auf das "neue Bankkonto" überwiesen werden solle. Der völlig überraschte Mann, der kein neues Bankkonto eingerichtet hatte, rief bei seiner Firma zurück. Dort erfuhr er, dass in der Buchhaltung ein Schreiben mit seinen Personalien eingegangen war, in dem ab sofort um Überweisung des Gehalts auf ein anderes Konto gebeten wurde. Die Mitarbeiterin der Buchhaltung hatte anhand der IBAN-Nummer erkannt, dass es sich um ein ausländisches Bankkonto handelte und deshalb vorsorglich den Mitarbeiter kontaktiert. Zu einem Vermögensschaden kam es nicht.
Hinweise, um sich vor solchen und anderen Betrügereien zu schützen, findet man auf den Beratungsseiten der polizeilichen Kriminalprävention unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65857/4667521
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Angeblicher Sänger erschwindelt einen hohen fünfstelligen Betrag
Zitat
Wenn sich Dinge zu schön anhören und zu schön aussehen, um wahr zu sein - dann sind sie es oft auch nicht.
Das musste eine 69-Jährige aus Süchteln schmerzlich erfahren. Sie war auf das Video eines scheinbar sehr talentierten jungen Sängers mit einem berühmten Namen in einem sozialen Netzwerk aufmerksam geworden. Es baute sich ein Kontakt auf, scheinbar gegründet auf einem Kommentar in diesem sozialen Netzwerk.
Und weil der junge Mann angeblich zur Produktion eines Solo-Albums Geld benötigte, das er natürlich nach dem Erscheinen fürstlich zurückzahlen würde, überwies sein Opfer insgesamt einen hohen fünfstelligen Betrag angeblich an den Sänger. Als der geplante Rückzahlungstermin verstrich, brach der Kontakt ab.
Das Geld dürfte auf Nimmerwiedersehen verschwunden sein.
Wir appellieren noch einmal: Seien Sie misstrauisch. Egal, ob am Telefon, im Netz, an der Haustür oder auf dem Parkplatz des Supermarkts. Die Betrüger verstehen leider ihr Handwerk. Sie können sehr überzeugend sein. Sie gaukeln Ihnen vor, ein Polizeibeamter, Staatsanwalt, Angehöriger oder auch ein berühmter Sänger zu sein.
Bitte sprechen Sie auch immer wieder mit ihren älteren Angehörigen, Freunden und Bekannten über dieses Thema. Nicht vor jeder Betrugsmasche kann die Polizei jede Woche warnen. Wenn jemand Geld oder Wertsachen haben möchte, egal ob bar oder per Überweisung, wenn jemand verlockende Angebote macht - dann ist Vorsicht geboten.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/58451/4666805
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Aktuelle Schadsoftware-Welle richtet hohe Schäden an
Zitat
Unbekannte Cyberkriminelle verbreiten derzeit zahllose E-Mails mit Emotet-Schadsoftware, indem sie authentisch wirkende E-Mails mit einem trügerischen Link oder einem infizierten Anhang versehen und versenden. Folgt der Empfänger dem Link oder öffnet er das beigefügte Dokument, wird die Schadsoftware automatisch herunter geladen und installiert.
Ist Emotet einmal erfolgreich in das System eingedrungen, greift es auf die E-Mail-Kontakte zu und erstellt Mails, liest deren Inhalte aus und versendet neue, scheinbar echte Mails. Der im Absender richtig genannte Name erweckt beim Empfänger ein Sicherheitsgefühl und animiert diesen dazu, den Link oder den Anhang zu öffnen. Bei jedem Abruf verändert die Schadsoftware ihren Code, so dass die Antiviren-Programme den Trojaner nicht als solchen erkennen und Emotet sich weiter und weiter verbreitet.
So haben in dieser Woche unbekannte Täter die IT einer Firma mit der komplexen und gefährlichen Schadsoftware infiziert, sich anschließend Zugriff auf die Adressbücher verschafft und die gefälschten E-Mails an insgesamt 36.000 weitere Firmen versendet. Erst letzte Woche hat ein derartiger virtueller Angriff in einem Fall einen Schaden von 100.000 Euro verursacht.
Besonders perfide aber ist, dass Emotet oft auch andere Schadprogramme wie beispielsweise "Trickbot" nachlädt, die Systeme verschlüsseln und dem Nutzer jeglichen Zugang zu seinem Computer verwehren. Die Cyberkriminellen drohen den Opfern, die Systeme nicht mehr freizugeben oder gar ihre Daten zu veröffentlichen und erpressen auf diese Weise Geld, meist in Form von Bitcoin-Zahlungen.
Das LKA NRW rät Opfern einer solchen Erpressung:
Leisten Sie keine Zahlungen an die Täter und bringen Sie die Taten bei der Polizei zur Anzeige!
Damit es dazu aber gar nicht erst kommt, schützen Sie sich und Ihre Systeme.
Halten Sie sich stets auf dem Laufenden, installieren Sie Sicherheitsupdates und Antiviren-Software.
Öffnen Sie keine verdächtigen Links und laden Sie keine Anhänge aus E-Mails, deren Echtheit Sie nicht überprüft haben, seien Sie kritisch.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt weitere Handlungsempfehlungen, sowohl für den Bürger als auch für Unternehmen. (https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/emotet.html)
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Quelle: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/wohnungssuchende-aufgepasst-gefaelschte-airbnb-angebotsseiten-im-umlauf.html
https://www.polizei-praevention.de/aktue...-im-umlauf.html
Wohnungssuchende aufgepasst! Gefälschte Airbnb-Angebotsseiten im Umlauf
Täter versuchen mit Fake-Airbnb-Seiten, Miete und Kaution abzukassieren.
Eine Masche, die wahrscheinlich keine Seltenheit ist.
Zitat
Eine Besucherin unserer Webseite informierte uns über ein für Sie merkwürdiges Angebot einer Wohnungsvermietung. Sie selber habe auf ebay Kleinanzeigen eine Wohnungssuche inseriert. Daraufhin habe sich eine angeblich weibliche Person per Mail gemeldet. Diese hätte behauptet, dass eine Freundin eine passende Wohnung zu vermieten hätte. Noch hatte sich die Dame nichts dabei gedacht und die angebliche Wohnungsvermieterin angeschrieben.
Für die Wohnung sollte sie übrigens über die Webseite 720€ anzahlen. Dieser Aufforderung ist sie zum Glück nicht nachgekommen, da sie die Webseite in Ruhe geprüft und die Gefahr noch rechtzeitig erkannt hatte.
Die angebliche Vermieterin schrieb ihr zuvor per Mail:
"Hallo, Ich habe eine Nachricht von Ihnen durch ebay-klein erhalten. Ich bin der Eigentümer die Wohnung in Danziger Straße 7, Prenzlauer Berg. Die Wohnung verfügt über 63 qm, Stock 1. Die Wohnung wurde im 2016 komplett renoviert und zeichnet sich durch ihre vollständig möblierte qualitativ hochwertige & moderne Ausstattung aus. Ein großes Wohnzimmer, Bad , WC, Abstellraum ,eine Schlafzimmer, Balkon und Keller. Angebracht können Sie finden bilder mit der Wohnung. Der warme Miete pro Monat € 360 inklusive Nebenkosten. Für das Mieten der Wohnung verlange ich eine Vorauszahlung für die ersten Monat plus 1 Monatsmieten Kaution. Der Mietzeitraum ist auf unbestimmte Zeit. Sie können das Apartment für jeden gewünschten Zeitraum mieten (2 Monate - 25 Jahren). Ich bin ursprünglich aus Frankreich and habe ein paar Jahre in Deutschland gearbeitet. Deshalb habe ich das Apartment in Deutschland gekauft. 2016 bin ich nach Frankreich zurückgekehrt und habe ein kleines Unternehmen gegründet, damit ich bei meiner Familie sein kann. Weil ich mich definitiv in Frankreich niedergelassen haben, habe ich entschieden, das Apartament in Deutschland zu vermieten. Da ich mich nicht im Land befinde, habe ich mich dafür entschieden, das Apartment über Airbnb zu vermieten (eine spezialisierte Vermietungswebseite). Ich habe vorher Airbnb verwendet und war sehr zufrieden. Ich bin ein geprüfter Nutzer auf Airbnb 2016 und habe jede Menge positives Feedback von meinen ehemaligen Mietern. Ich werde das Geschäft nur über die Airbnb Webseite abschließen und sobald Sie die Reservierung des Apartments auf Airbnb bestätigt haben, werde ich persönlich nach Deutschland kommen, um Ihnen das Apartment zu zeigen und den Mietvertrag abzuschließen. Wenn Sie meine Bedingungen akzeptieren, lassen Sie es mich bitte wissen. Damit ich Airbnb informieren kann, dass Sie ein potentieller Mieter der Wohnung sind. Bitte senden Sie mir folgende Daten: Name: Vorname: Adresse: Telefonnummer: Damit ich Airbnb informieren kann, dass Sie ein potentieller Mieter der Wohnung sind. Airbnb wird Ihnen die für das Mieten der Wohnung erforderlichen Geschäftsbedingungen übermitteln. Ich akzeptiere keine JobCenter. Mit freundlichen Grüßen, Oriane Falvy "
In einer weiteren Mail wurde dann folgendes verschickt:
"Hallo, Ich habe die Bestätigung erhalten, dass Sie sich bei Airbnb registriert haben. Bitte folgen Sie den Anweisungen und senden Sie die Zahlung an das Bankkonto von Airbnb. Welchen Betrag genau soll ich hier überweisen? 360 eur kaution + 360 die erste Monatmiete =gesamt 720 euro wie ist in den Buchungsbestätigung von airbnb. Bis wann müsste ich den Betrag überwiesen haben? Heute oder 1-2 Werktagen. Airbnb behält den Betrag, bis Sie in die Wohnung eingezogen sind, und Sie sich eingelebt haben. Vorher werde ich keine Zahlung erhalten.Falls Sie Ihre Meinung über das Apartment ändern, erstattet Airbnb Ihnen die Zahlung innerhalb von 48 Stunden zurück.Und ist das dann bereits die erste Miete? ja für die erste Monatmiete ist. Die Buchungsbestätigung ist verfügbar, sobald Ihre Zahlung bestätigt wurde. Wir müssen 1-3 Werktage warten, bis die Zahlung verfügbar ist. danach komme ich in 2-3 werktagen nach Deutschland und wir schließen den deal und unterschreiben den Vertrag. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Danke, Falvy Oriane"
Der Mail wurden diverse Fotos der angeblichen Wohnung in Berlin beigefügt.
Scheinbar hat sich die Dame auf der gefälschten Webseite registriert. Was die Täter mit diesen Daten machen, können wir nicht vorhersagen. Solche Datensätze können jedoch für weitere Zwecke (z.B. personalisierter Spam, personalisierte Mails mit Schadsoftware im Anhang...) verwendet werden.
Ausweiskopien, Verdienstbescheinigungen, Bankdaten usw. wurden glücklicherweise nicht eingereicht oder an die Täter per Mail verschickt. Auch solche Daten würden die Täter später für diverse Zwecke missbrauchen.
Wir haben uns die Webseite auch mal ein wenig angeschaut. Auffällig ist zunächst, dass hier die Täter versucht haben, die echte Airbnb-Webseite nachzubauen. So wurden z.B. die Logos von Airbnb missbräuchlich verwendet.
Wer jedoch genau hinschaut, erkennt, dass die Webadresse (siehe roter Pfeil im nachfolgenden Bild) der echten Webseite (www.airbnb.de) ähneln soll. Gerade auf mobilen Endgeräten fällt dies nicht immer sofort auf.
Desweiteren gibt es neben der Wohnungsbeschreibung noch diverse Bewertungen von angeblich verschiedenen zufriedenen Mietern.
Schaut man sich die Bilder dieser angeblichen Mieter etwas genauer an, dann merkt man mit wenigen Klicks, dass es sich dabei um Fake-Bewertungen handeln müsste. Die Bilder werden von einer Bilderdatenbank für "randomuser" also zufällige Nutzer zur Verfügung gestellt.
Solche Bilder verwenden auch andere Webseiten sehr gerne, um angebliche Kundenkommentare zu präsentieren. Wir haben über die Google-Bilder-Rückwärtssuche hier mal ein paar andere Webseiten gefunden, die unseren "Patrick", oder wie auch immer die echte Person zu dem Foto heißen mag, benutzten.
Mal als Kurt aus Salzburg oder Jörg aus Hanau...
Wer dann die Seite noch weiter betrachtet (z.B. ganz unten), stellt fest, dass sämtliche Links, die eigentlich zu Hilfeseiten, Kontakt und ähnlichen Support-Seiten führen sollen, nirgendwo hinführen. Dies wäre auf der echten Airbnb-Seite nicht der Fall.
Das Profil der angeblichen Vermieterin "Oriane" ist auch gefälscht.
Wir kennen Airbnb eher als Anbieter für Unterkünfte für Reisende und nicht als Vermietportal für langfristige Objekte (wie oben in der Mail der angeblichen Vermieterin "2 Monate -25 Jahre" genannt).
Zudem konnte wieder die Google-Bilder-Rückwärtssuche die offensichtlich echte Wohnung in Stuttgart auf einer anderen Vermietungsseite ausfindig machen.
Hier wird diese in für 1300€ statt 350€ angeboten.
Sollten Sie auf diese oder eine vergleichbare Masche hereingefallen sein, so informieren Sie zunächst Ihre Bank, um den Geldtransfer zu stoppen (wenn noch möglich). Wenige Stunden jedoch können bereits zu spät sein.
Erstatten Sie im Anschluss Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei.
Je nach übermittelten Daten, sollten Sie dies auch entsprechend bei der Polizei mitteilen. z.B. wenn Sie eine Ausweiskopie übermittelt haben.
Sollten Sie sich mit echten Zugangsdaten von Airbnb bei der Täterseite angemeldet haben, so informieren Sie unverzüglich den echten Airbnb-Support und ändern Sie Ihre Zugangsdaten.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass noch weitere Fake-Angebote für Vermietungen, aber auch Ferienwohnungen usw. existieren. Vergewissern Sie sich immer ganz genau, auf welcher Webseite Sie sich befinden. Überweisen Sie niemals an unbekannte Personen Geld vorab!
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65849/4670513
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Neue Betrugsvariante im Kreis Kleve
Zitat
Einer nicht ganz neuen, jedoch auch nicht alltäglichen jedoch schmerzhaften Betrugsmasche ist eine 20 Jahre alte Frau aus Goch zum Opfer gefallen.
Sie hatte ein Konto bei einem Online-Broker eröffnet und dort 1000 Euro eingezahlt, wodurch sie einen Kredit- bzw. Handelsrahmen von 3500 Euro ausschöpfen könne. Als sie das Angebot annehmen wollte, wurde sie von einem Thomas Parker angerufen, der ihr mitteilte, dass ihr Konto zwar gesperrt sei, sie aber das Konto eines Verstorbenen mit einem Guthaben von 90.000 Euro "übernehmen" könne. Hierfür, so der angebliche Börsenfachmann, sei jedoch eine Art Abwicklungsgebühr zu entrichten.
In der Folgezeit überwies die Frau insgesamt 10.000 Euro auf eine Bank in Estland. Danach brach der Kontakt zu dem Verdächtigen ab.
Die Kriminalpolizei rät:
Seien Sie misstrauisch bei Angeboten im Internet, die zu gut sind, um wahr zu sein.
Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie Vorauszahlungen leisten müssen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten sicherer Zahlungs- und Kommunikationssysteme.
Informieren Sie sich als Privatperson so gut es geht über Ihre Geschäftspartner. Hilfe bieten Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen oder speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften über mögliche Risiken eines Online-Kaufs oder eines Online-Investments.
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Achtung Betrüger - Millionenerbe existiert nicht
In einem aktuellen Fall hat ein türkischer Geschäftsmann mehrere tausend Euro an einen angeblichen Anwalt in Texas bezahlt.
Zitat
Die Masche:
Falsche Anwälte rufen oder schreiben die "Erben" an. Sie geben sich als Nachlassverwalter eines angeblich verstorbenen Verwandten aus dem Ausland aus. Der Verstobene hat, so der "Anwalt", ein Vermögen von mehreren Millionen Euro hinterlassen. Um dieses nun an den Erben auszahlen zu können, müssen Gebühren vorausgezahlt werden. Mit diesen Gebühren sollen angebliche Kosten für Rechtsanwälte, Transporte, Miete eines Tresors oder Bankgebühren beglichen werden. Nur auf diese Gebühren haben es die Täter abgesehen, denn genau sie sind ihre Beute. Um die Geschichte glaubhaft zu machen, werden den "Erben" täuschend echte Dokumente von Banken, Notaren oder Behörden vorgelegt.
Der aktuelle Fall:
Ein 68-jähriger türkischer Geschäftsmann wurde durch einen "Anwalt" aus den USA kontaktiert. 10 Millionen Euro sollte der Mann von einem Verwandten, welcher in der Türkei gestoben sei, erben. Dafür würden Gebühren und Kosten von einigen tausend Euro anfallen, welche im Voraus zu bezahlen wären.
Der 68-jährige Türke kannte sich mit den in der Türkei verwendeten Dokumenten und Bankbescheinigungen aus. Die ihm zugesandten Papiere waren seiner Meinung nach echt. In der Erwartung auf das Erbe, zahlte der Mann die Gebühren und war so betrogen worden.
Die Polizei rät dringend, auf solche "Offerten" nicht einzugehen und keine Kontaktaufnahme herbeizuführen. Auf gar keinen Fall sollten Zahlungen/Überweisungen vorgenommen werden.
Familienangehörige sollten auf ihre älteren Verwandten achten, damit diese nicht gutgläubig ihre Ersparnisse opfern. Gesundes Misstrauen ist dringend zu empfehlen. Niemand in der Welt hat Geld an unbekannte Menschen zu verschenken zu denen niemals eine Verbindung bestand.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57929/4671000
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Versuchter Betrug
Zitat
Am Montag, den 03.08.2020, verkaufte ein 55jähriger Einbecker eine Kreiselegge im Wert von 2400,- Euro. Nachdem er sich per e-mail mit dem Käufer einigte, erhielt er einen Scheck von der Barclays Bank in Höhe von 5000 Pfund (5500,- Euro) Hier wurde der Verkäufer stutzig und informierte seine Hausbank bevor er den Scheck einlöste. In der Regel wird der Betrag zwar sofort auf das Konto des Verkäufers gebucht, die Wertstellung erfolgt aber erst Tage später nachdem der Scheck durch die Bank geprüft wurde. Dies kann bis zu 7 Tage dauern. Sollte der Scheck dann keine Deckung aufweisen, wird der Betrag zurückgebucht. Meist ist dann aber bereits die Ware übergeben. Nachdem der Einbecker dann auch noch im Internet von gleich gelagerten Betrugsfällen las löste er den Scheck nicht ein und übergab ebenfalls nicht das landwirtschaftliche Gerät.
Ein Schaden ist hierbei nicht entstanden. Die Polizei Einbeck hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4672761
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Böse betrogen
"Love Scamming" oder "Romance Scamming" lautet der Fachbegriff für eine Betrugsmasche, die besonders perfide und für die jeweiligen Opfer mit hohem emotionalen Stress verbunden ist. In Online-Partnerbörsen oder auch sozialen Netzwerken sind die "Scammer" auf der Suche nach potentiellen Opfern. Ist erst einmal ein Kontakt hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft - dies allerdings einzig mit dem Ziel, ihnen das Geld aus der Tasche zu locken.
Zitat
Auch eine 38-Jährige aus dem Schwäbisch Gmünder Raum lernte über eine Internetplattform einen angeblichen US-Soldaten kennen, der angab im Irak stationiert zu sein. Nachdem einige Nachrichten, Fotos und Informationen zum Privatleben hin- und hergeschickt waren gab der virtuelle Partner vor, in Geldnot geraten zu sein. Die 38-Jährige, die an eine Beziehung mit dem Mann glaubte, überwies ihm hilfsbereit den geforderten Betrag. Auch als sie bei nochmaligen Bitten um Geld Zweifel hegte, gelang es dem Unbekannten sie zu weiteren Geldanweisungen zu veranlassen, ehe sie letztendlich Anzeige erstattete.
Zitat
"Scamm-Männer" geben sich meist als gutsituierte Akademiker oder im Ausland stationierte US-Soldaten aus. Auf den Fotos, die sie an ihre Opfer schicken, bekommen diese attraktive Männer zu sehen; die Fotografien sind in der Regel jedoch gestohlen.
So erkennen Sie "Romance Scammer":
- An der Kontaktaufnahme: Eine knappe Mail in englischer Sprache mit der Einladung zum Chat dient als Lockmittel. -
An der Sprache:
Die Betrüger kommunizieren meist in gutem Englisch. -
An den Bildern:
Scamm-Frauen locken ihre Opfer bevorzugt mit schönen Fotos, auf denen sie leicht bekleidet zu sehen sind; Scamm-Männer verwenden häufig Fotos von uniformierten Männern -
Am Inhalt der Mails:
Scammer überhäufen ihre Opfer schon nach dem ersten Kontakt mit ellenlangen Briefen voller schwülstiger Liebesschwüre. Oft wollen Scammer alles über ihre Opfer wissen. Die Scammer bezeichnen ihren neuen Partner schon bald als "Ehefrau" oder "Ehemann" und schmieden Heiratspläne -
An Bitten um Geld / Visum / Päckchen oder Briefversand / gemeinsames Konto
Die Polizei rät:
Geben Sie den Namen Ihres / Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz "Scammer" beispielsweise bei Google ein. Die Suchmaschine kann in vielen Fällen den Verdacht bestätigen. Falls Sie ein Bild geschickt bekommen haben, können Sie mithilfe der umgekehrten Bildersuche zusätzliche Informationen erhalten.
Nutzen Sie für Online-Kontaktbörsen oder für den digitalen Schriftverkehr mit Unbekannten eine alternative Mail-Adresse.
Gehen Sie nicht auf Forderungen ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld. Lösen Sie auch keine Schecks ein oder leiten Briefe oder Päckchen weiter - bewahren Sie solche auch nicht auf.
Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einem Speichermedium. Wenn Sie es selbst nicht können, lassen Sie sich von einem computererfahrenen Bekannten den sogenannten Email-Header auslesen. Daran erkenne Sie, woher die Mail geschickt wurde.
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei wenn Sie Opfer eines Scammers geworden sind.
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/317185
https://www.polizei.bayern.de/unterfrank...dex.html/317185
Achtung, Betrüger!
- Polizei warnt vor unseriösen Jobangeboten im Internet
Zitat
Einen aktuellen Fall in einer ortsansässigen Firma nimmt die Kriminalpolizei Schweinfurt zum Anlass, über eine aktuelle Betrugsmasche im Internet aufzuklären. Die Betrüger suchen hierbei in der Regel über eine Verkaufsplattform nach Mitarbeitern. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, ein solches Jobangebot anzunehmen!
Am Mittwoch kontaktierte der Mitarbeiter einer Bad Neustädter Firma die örtliche Polizeiinspektion und erstattete Anzeige gegen eine offensichtliche Scheinfirma. Die Betrüger nutzten auf ihrer Homepage im Internet unter anderem Teile des Impressums der Firma und haben Stellenangebote für vermeintliche „Paketzusteller“ angeboten.
Solche oder ganz ähnliche lukrative Jobangebote als „Paketmanager“ oder „Versandmitarbeiter“ kann man in Kleinanzeigen-Portalen oder auch Internet-Jobbörsen lesen. Was auf den ersten Blick wie ein gut bezahltes Jobangebot aussieht, erweist sich auf den zweiten als organisierter Betrug. Hier werden Warenagenten angeworben.
Warenagenten oder Paketagenten werden von ihrem „Arbeitgebern“ beauftragt, Pakete von Versandunternehmen entgegenzunehmen, gegebenenfalls um zupacken, Rechnungen zu entnehmen, den Zustand zu „dokumentieren“ und an die vom „Arbeitgeber“ benannten Adressen – zumeist im Ausland – weiterzuleiten. Der versprochene Lohn wird in der Regel nicht gezahlt.
Die „Arbeitgeber“ sind Personen, meist im Ausland wohnhaft, die hochwertige Waren mittels betrügerisch erlangten Kreditkartendaten bezahlen. Als Empfänger dieser Pakete werden die eigens für diese Zwecke angeworbenen Warenagenden eingesetzt.
Wer eine solche Beschäftigung ausübt, macht sich strafbar und kann wegen Geldwäsche bestraft werden. Außerdem muss der sogenannte Warenagent mit zivilrechtlichen Forderungen der geschädigten Warenlieferanten rechnen.
Das Polizeipräsidium Unterfranken mahnt zur Vorsicht und gibt folgende Verhaltenstipps:
• Lassen Sie sich von solchen dubiosen oder unüblich lukrativen Jobangeboten nicht ködern.
Prüfen und hinterfragen Sie kritisch entsprechende Annoncen.
Erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder bei den Verbraucherzentralen über solche Angebote.
Recherchieren Sie online nach dem Arbeitgeber!
• Stellen Sie keiner fremden Firma oder Dritten ihre persönlichen Daten, Personalausweiskopien, Ihre Konto-Verbindungen oder Ihren persönlichen Account für Verkaufsplattformen zur Verfügung.
Versenden Sie keine Pakete an Ihnen Unbekannte ins Ausland!
• Sollten Sie ein solches oder ähnliches Angebot angenommen haben, informieren Sie die Polizei und leiten Sie keine Pakete mehr weiter.
Sichern und kopieren Sie alles, was auf Ihren „Arbeitgeber“ hinweist, wie z.B. Rufnummern, Arbeitsvertrag, schriftliche und elektronische Kommunikation.
Bewahren Sie Lieferscheine, Rechnungen, Paketlabels und Lieferanschriften auf!
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4675670
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Neues, bundesweites Phänomen jetzt im Landkreis Stade aufgetaucht - Polizei warnt vor Betrugsmasche
Zitat
Beim zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Stade ist in letzter Zeit ein neues, bereits bundesweit auftretendes Betrugs-Phänomen, der sog. "man-in-the-middle-Angriff" aufgetaucht.
In den hiesigen Fällen war es so, dass zwei Unternehmen vertragliche Verhältnisse unterhielten und nach erfolgter Lieferung bzw. Leistungserbringung dann obligatorisch per E-Mail Rechnungen an den jeweiligen Schuldner übersandt worden sind.
Diese Rechnung wurde dann offenbar beim Versand durch die Täterseite abgefangen, inhaltlich durch Änderung des vom Rechnungsersteller angegebenen Zielkontos geändert und dann an den eigentlich vorgesehenen Empfänger weitergeleitet.
Interessant ist, dass die Täter zum Teil für den Weiterversand der dann gefälschten E-Mail an den Empfänger/Schuldner die E-Mail-Adresse bzw. den E-Mail Account des ursprünglichen Versenders (des Gläubigers) nutzten, was letztlich darauf hindeutet, dass sie dessen E-Mail Account zuvor ausgespäht haben.
Auch richten die Täter einen neuen, ähnlich lautenden E-Mail Account ein, um die gefälschte Rechnung an den vorgesehenen Empfänger zu versenden (meist kommt nur ein Punkt o.ä. hinzu). Die so gefälschten E-Mail-Adressen werden durch die Buchhaltungen oft nicht bemerkt.
Ursächlich dürfte in allen Fällen ein Anwenderfehler und eine entsprechende Infektion auf dem PC-System der jeweiligen Rechnungsersteller sein, möglicherweise durch Öffnen einer E-Mail und Anklicken des infektiösen Anhangs oder des Links. Der Täterseite wird so mittels aktiver Schadsoftware der elektronische Zugang ermöglicht.
Es wird deshalb dringend empfohlen das Unternehmen, welches elektronisch Rechnungen erhält, grundsätzlich auch genau darauf achten, ob das darauf aufgeführte Zielkonto tatsächlich dem Rechnungsersteller gehört.
Die Verfahren zeigen jedoch, dass die Rechnungen im Vertrauen auf den Wahrheitsgehalt ohne weitere Prüfungen beglichen werden.
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