Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/134196/4884371
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Polizei warnt vor Online-Anlagenbetrug
Zitat
Planen Sie vielleicht, einen Teil Ihres Geldes anzulegen - etwa zur Altersvorsorge oder um später einmal eine Immobilie zu kaufen? Vielleicht läuft auch eine Lebensversicherung ab oder Sie haben eine kleine Erbschaft gemacht und verfügen plötzlich über Barmittel? Dann sollten Sie sich nicht nur mit den Chancen der verschiedenen Anlageformen befassen, sondern auch die Risiken der Geldanlage prüfen, rät die Ortspolizeibehörde.
Werbeanzeigen über leicht verdientes Geld durch den Erwerb von Wertpapieren und Kryptowährungen, wie Bitcoins, locken immer wieder Menschen auf scheinbar seriöse Plattformen im Internet. Im Glauben, gut informiert worden zu sein, investieren sie ihr Erspartes, das sie in vielen Fällen nie wieder sehen werden.
Die Kriminalpolizei beobachtet auch in Bremerhaven vermehrt Fälle des Kapitalanlagebetruges in Verbindung mit Investitionen auf unseriösen Online-Plattformen der Tätergruppen.
Kriminelle nutzen die Unerfahrenheit der Anleger für ihre Machenschaften aus und fordern sie auf, ihre Finanzmittel zum Erwerb von Wertpapieren auf fremde ausländische Konten zu überweisen. Von diesem Zeitpunkt an besteht dann keine Möglichkeit mehr, Zugriff auf das eigene Geld zu nehmen!
In einer weiteren Tatvariante wird für die Chancen des Kapitalgewinns an Online-Kryptowährungsbörsen geworben.
Die betrügerischen Plattformen sind auf den ersten Blick in vielen Fällen nicht von denen seriöser Anbieter zu unterscheiden. Sie sind häufig professionell aufgemacht oder direkte Kopien der Seiten offizieller Händler.
Auf den Betrugs-Plattformen müssen die Anleger fast immer zunächst die eigenen Kontaktdaten eingegeben, woraufhin kurzfristig eine telefonische Gesprächsaufnahme durch die Täter erfolgt. "Persönliche Berater" bringen die Opfer dazu, verschiedene Accounts anzulegen und eine Fernwartungssoftware auf ihr Endgerät zu installieren, mit dem die Betrüger uneingeschränkten Zugriff darauf erhalten.
Die Opfer überweisen nach Maßgabe der Täter nunmehr Geld für den angeblichen Kauf von Wertpapieren oder Kryptowährungen oder lassen dies per Kreditkarte abbuchen. Um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen, suggerieren die Täter ihren Opfern hohe erwirtschaftete Guthaben und positive Kursverläufe. Dies motiviert die Opfer, weitere Beträge zu "investieren".
Eine Auszahlung von vermeintlichen Gewinnen ist meist nur gegen Vorabzahlung angeblicher Gebühren und Steuern bis in den vier- oder fünfstelligen Bereich möglich. Im Glauben an ein hohes Guthaben überweisen die Opfer so oft weitere Einlagen.
Durch die beschriebenen Betrugs-handlungen verlieren die Geschädigten häufig hohe Geldbeträge! Die Polizei Bremerhaven warnt vor Online-Betrügern und gibt Tipps, woran seriöse Anlagen- und Kryptowährungs-Anbieter zu erkennen sind.
Auf Lizenz achten:
Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abgefragt werden.
Impressum prüfen:
Fehlt ein Impressum auf den Internetseiten, sollte auf jeden Fall Abstand von Investitionen genommen werden. Ist der Sitz des Anbieters laut Impressum im Ausland, greift z.B. auch die Deutsche Einlagensicherung der Banken für Privatanleger nicht und Sie müssten alle Ansprüche unter Anwendung ausländischen Rechts durchsetzen.
Geschäftsmodell überprüfen:
Vor einer etwaigen Registrierung/ Investition sollte eine eingehende Internet-Recherche zur Plattform betrieben werden. Gibt es bereits Erfahrungen anderer?
Verletzungen der Prospektpflicht:
Allein aus der Tatsache, dass ein bei der BaFin ein Wertpapier-Prospekt hinterlegt und veröffentlicht wurde, kann nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden. Dennoch kann der Prospekt, den Sie in den Datenbanken der BaFin einsehen können, für die Anlageentscheidung wertvolle Informationen enthalten. https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Broschueren/broschueren_node.html
In dieser Broschüre lesen Sie, was Sie bei einer Geldanlage beachten sollten.
Wir empfehlen:
Geben Sie keine vertraulichen Bankdaten samt Zugang heraus. Installieren Sie keine Fernwartungssoftware auf Ihren Endgeräten. Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei!
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich überlegen, welches seriöse Investment zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4884923
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"Sextortion" - vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung; Vorsicht vor dubiosen Bekanntschaften im Internet
Zitat
Der Begriff "Sextortion" handelt es sich um eine sexuelle Erpressung, weshalb der Begriff "Sextorsion" aus den englischen Wörtern Sex und Extortion - Erpressung - zusammengesetzt ist.
Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet oft mit hohen Geldforderungen. Die Betrüger bringen ihre Opfer dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Anschließend erpressen sie ihre gutgläubigen Chatpartner.
Bei "Sextortion" lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram, Facebook oder eine Dating-Plattform kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen oder an Freunde zu verschicken, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.
So erging es in den letzten Tagen zwei jungen Männern aus Mannheim und aus einer Gemeinde im südlichen Rhein-Neckar-Kreis. Sie lernten Frauen im Internet kennen, die sie, während sie miteinander skypten, dazu veranlassten, sich auszuziehen. Die Video-Chats wurden daraufhin von den Damen beendet. Umgehend flatterten die Forderungen der Damen bei den Männern ins E-Mail-Postfach, gegen die Zahlung von mehreren tausend Euro, auf die Weiterleitung der Videos an deren Freunde zu verzichten. In beiden Fällen blieb es beim Versuch. Während der Mannheimer überhaupt nicht auf die Forderung reagierte und Anzeige bei der Polizei erstattete, überwies der andere mehrere hundert Euro und erstattete danach Anzeige. Zum Glück für ihn, fand die Überweisung noch nicht satt und konnte so unterbunden werden, sodass ihm kein finanzieller Schaden entstand.
Bei einer anderen Variante von "Sextortion" verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.
Das Phänomen "Sextortion" betrifft mehrheitlich Männer, aber, wie die Erfahrungen zeigen, können auch Frauen davon betroffen sein.
Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg registrierte 69 Fälle in Mannheim (20), Heidelberg (15) und dem Rhein-Neckar-Kreis (34), alleine im Jahr 2020. Im Jahr davor waren es noch insgesamt 40 Fälle.
In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden in Mannheim (6), Heidelberg (2) und dem Rhein-Neckar-Kreis (4) bereits insgesamt 12 Taten angezeigt.
Die Aufklärungsquote ist bei diesem Deliktsphänomen äußerst gering.
Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Heidelberger Fahnder, führen alle bisherigen Spuren nach Afrika, hier insbesondere an die Elfenbeinküste sowie in den südosteuropäischen Raum, insbesondere nach Bulgarien.
Die angezeigten Taten dürften allerdings nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Ermittler rechnen mit einer enormen Dunkelziffer. Die allermeisten Opfer nehmen den Geldverlust einfach hin. Aus Scham wird die Polizei nur in den seltensten Fällen verständigt.
Um nicht Opfer dieser Erpressungsmasche "Sextorsion" zu werden, gibt die Polizei folgende Empfehlungen:
- Nehmen Sie nie Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre-Einstellungen.
- Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu. Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
- Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.
Sollte es bereits dennoch zu einer Erpressung gekommen sein, wird folgendes Handlungsmuster empfohlen:
- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
- Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
Für weitere Auskünfte stehen auch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim sowohl in Mannheim, Tel.: 0621/174-1212 als auch in Heidelberg, Tel.: 06221/99-1234 sowie jede andere Polizeidienststelle zur Verfügung.
Alle Infos zum "Sextortion"-Phänomen gibt es auch im Internet unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7452/4886589
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Falscher Polizeibeamter: Junger Mann soll bei Social Media-Plattform als Abholer angeworben werden
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Er könne schnelles Geld verdienen und müsse dafür nur "Geld und Gold von Leuten abholen": Ein junger Mann aus dem Landkreis Hildesheim ist auf einer Social-Media-Plattform von einem Unbekannten kontaktiert worden, der ihn als falschen Polizeibeamten anwerben wollte. Der junge Mann ging am Ende nicht darauf ein - stattdessen meldete er sich bei der Polizei.
Ein unbekannter Nutzer kontaktierte den Mann und fragte, ob er schnell Geld verdienen wolle. Dafür müsse er lediglich Bargeld und Wertsachen von zuvor übermittelten Adressen abholen, die er im Anschluss an eine weitere Person übergeben solle. Der junge Mann willigte zunächst ein und wurde am Folgetag erneut kontaktiert. Der Anrufer erklärte, dass er sich als falscher Polizist ausgeben solle und forderte ihn auf, ein Lichtbild sowie die Vorder- und Rückseite seines Personalausweises an eine Handynummer zu übersenden. Darauf ging der junge Mann dann nicht mehr ein und suchte stattdessen die örtliche Polizeidienststelle auf.
Zitat
Beteiligung an gewerbs- und bandenmäßigem Betrug
Die Polizei warnt davor, auf Nachrichten dieser Art einzugehen. Wer sich an einer solchen Tat beteiligt und Menschen um ihr Hab und Gut bringt, begeht gewerbs- und bandenmäßigen Betrug, der im Falle einer Verurteilung von einem bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann.
Wem im Internet oder auch telefonisch ein solches Angebot unterbreitet wird, sollte daher umgehend die Polizei informieren.
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Schaden von mehr als drei Millionen Euro Die Masche des "falschen Polizeibeamten" ist eine Straftat, die sich weit überwiegend zum Nachteil älterer Menschen auswirkt, da diese häufig Opfer derartiger Betrügereien werden. "Die Taten sind besonders verwerflich, weil die Täterinnen und Täter den Respekt vor staatlicher Autorität und das gute Ansehen der Polizei skrupellos ausnutzen, um an die Vermögenswerte ihrer Opfer zu gelangen - im Bereich der Polizeidirektion Göttingen waren das im Jahr 2020 mehr als drei Millionen Euro", verdeutlicht Gerd Lewin, Vizepräsident der Polizeidirektion Göttingen. "Neben den finanziellen Verlusten wiegt auch die persönliche Belastung der Opfer, auf eine solche Betrugsmasche hereingefallen zu sein, schwer." Die Polizei wird deshalb auch künftig nicht nur präventiv, sondern auch mit allen polizeilichen Mitteln repressiv tätig sein, um die Täterinnen und Täter möglichst nicht ungestraft davonkommen zu lassen, kündigt der Vizepräsident an.
Das rät die Polizei Opfern von falschen Polizeibeamten:
- Sollte Ihnen ein Anruf zweifelhaft erscheinen, gehen Sie nicht auf das Gespräch ein. Werden Sie im Internet kontaktiert und sollen angeworben werden, gehen Sie auf diese Angebote nicht ein.
- Die Polizei wird Sie niemals auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
- Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an - das tun nur Betrügerinnen und Betrüger. Rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle an und schildern den Sachverhalt.
- Geben Sie am Telefon niemals Auskunft zu Ihren persönlichen oder finanziellen Verhältnissen.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen, sondern legen einfach den Hörer auf.
- Öffnen Sie Unbekannten nicht die Tür.
- Übergeben Sie Unbekannten kein Geld oder Wertsachen.
- Glauben Sie Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Anzeige.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4887824
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Die Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche beim Onlinebanking
Zitat
Seit Jahresbeginn sind bereits rund 100 Anzeigen wegen einer Betrugsmasche beim Onlinebanking erstattet worden. Der Schaden beläuft sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Die Polizei warnt:
Bei dieser Betrugsmasche werden Bankkunden, die über eine Suchmaschine auf die Website ihrer Hausbank gelangen wollen, auf täuschend echt aussehende Fake-Websites geleitet. Beim Lock-In zum Onlinebanking erfolgt dann eine Fehlermeldung mit der Aufforderung eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, weil das Konto angeblich gesperrt sei.
Hier fordert ein vermeintlicher Mitarbeiter der Bank den Fernzugriff auf den Rechner des Kunden, um das Problem zu beheben. Den Tätern gelingt es so, Zugriff auf das Konto ihres Opfers zu erlangen und Software auf dessen Rechner zu installieren, um beispielsweise ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen.
Die Täter eröffnen anschließend ein Konto bei einer Onlinebank auf den Namen ihrer Opfer. Zur Identifizierung werden die Opfer aufgefordert, ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen oder eine Ausweiskopie hochzuladen - dies sei angeblich erforderlich, um ihr Bankkonto wieder freizuschalten.
Im Anschluss hieran veranlassen die Täter Überweisungen auf die so angelegten Konten, die Opfer werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, die entsprechenden Transaktionsnummern (TAN bzw. iTAN) mitzuteilen. Diese seien angeblich nötig, um die Freischaltung des Kontos abzuschließen.
Ihre Polizei rät:
- Besuchen Sie die Website Ihrer Bank nie über eine Suchmaschine bzw. Verlinkung.
- Erlauben Sie Ihnen unbekannten Personen keinen Zugriff auf IhrenPC; im Zweifel rufen Sie den Kundenservice Ihrer Bank über eine selbst recherchierte Telefonnummer an.
- Übermitteln Sie niemals Ausweiskopien im Internet.
- Das Video-Ident-Verfahren ist nur nötig, um ein neues Konto bei einer Onlinebank zu eröffnen. Führen Sie es nicht zu anderen angeblichen Zwecken durch.
- Die TAN bzw. iTAN ist Bestandteil der sogenannten "Zwei-Faktoren-Authentifizierung" und nur für den Kontoinhaber bestimmt. Geben Sie diese niemals an andere Personen weiter.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/4887565
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Betrügerische Anrufe und E-Mails
Zitat
Sozusagen im letzten Moment hat eine Frau aus dem Landkreis noch einmal "die Kurve gekriegt" und einen Betrug verhindert. Die 52-Jährige hatte vergangene Woche einen Anruf eines angeblichen Microsoft-Mitarbeiters erhalten. Der Mann informierte sie darüber, dass ihr Computer gehackt worden sei. Um den Rechner wieder zu "reinigen", sollte die Frau den Anweisungen des Anrufers folgen. Die 52-Jährige ließ sich darauf ein.
Am Ende des Gesprächs sollte die Frau einen Betrag von 1,50 Euro bezahlen. Auch diesen "Auftrag" wollte die 52-Jährige ausführen - allerdings merkte sie quasi in letzter Sekunde, dass es bei der Überweisung plötzlich um einen ganz anderen Betrag ging: 8.000 Euro. In diesem Moment realisierte sie, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht - sofort nahm die Frau ihren Computer vom Netz, sperrte ihre Bankkarten und ließ den Rechner von einem Fachmann prüfen.
Auf eine fingierte E-Mail ist unterdessen eine Frau aus Olsbrücken hereingefallen. Darin wurde sie über die angebliche Sperrung ihrer Kreditkarte informiert. Sie klickte den übermittelten Link an und folgte den Anweisungen, die dort aufgelistet waren. Tage später stellte sie fest, dass die Daten ihrer Kreditkarte unbefugt benutzt wurden. Der Frau entstand ein finanzieller Schaden von mehreren tausend Euro. Sie erstattete Anzeige wegen Betrugs. Die Kripo ermittelt.
In diesem Zusammenhang warnen wir erneut vor Anrufen oder E-Mails, die Ihnen vorgaukeln, dass sie von einem "seriösen Unternehmen" kommen - die aber nur auf eines aus sind: Ihre persönlichen Daten und den Zugang zu Ihrem Bankkonto.
Deshalb: Gewähren Sie keinem Fremden Zugang zu Ihrem Computer - auch nicht per "Fernwartung". Und lassen Sie sich auch nicht dazu verleiten, in E-Mails von unbekannten Absendern irgendwelche Links anzuklicken und Ihre persönlichen Daten einzugeben.
Generell gilt: Vorsicht bei Informationen über angeblich gehackte Computer oder Konten, beziehungsweise gesperrte Kredit-/Kundenkarten. Bevor Sie den Nachrichten glauben und vertrauen, prüfen Sie am besten erst selbst über Ihre bekannten Zugangsdaten, die Sie sonst auch immer verwenden, ob die Info überhaupt stimmt.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59459/4888394
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Lovescamming - Selsingerin bezahlt viel Geld für Liebesbetrug
Zitat
Ein unbekannter Betrüger hat eine Frau aus der Samtgemeinde Selsingen in den letzten Monaten um rund zwanzigtausend Euro erleichtert.
Über ein Kontaktportal im Internet hatte sie den Mann im Dezember vergangenen Jahres kennengelernt. Wie in anderen Fällen, tischte ihr der Unbekannte in zahlreichen Chats über Instagram, Telegram und Whatsapp eine erfundene Geschichte über sich und seine persönlichen Verhältnisse auf.
Als daraus Vertrautheit wurde, kam von dem "Romeo" die Bitte um einen Geldtransfer. Der Mann, der sich Edney Smith nannte, bat die Selsingerin um eine Überweisung in der Kryptowährung Bitcoin. Er sei im Ausland überfallen worden und könne nicht zu seiner in Berlin lebenden Tochter zurückreisen. In den folgenden Wochen flossen dann größere Summen.
Als die Frau auf den offensichtlichen Betrug aufmerksam gemacht wurde, ging sie zur Polizei und erstattete eine Strafanzeige.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4891252
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Betrügerin überlistet 23-Jährigen
Zitat
Ein junger Konstanzer ist in den letzten Monaten von einer Internetbekanntschaft getäuscht und später auch überlistet worden.
Nachdem er mehrere Hundert Euro an verschiedene Geldinstitute in Europa überwiesen hat, erstattete er nun Anzeige gegen die Unbekannte.
Bereits im Herbst letzten Jahres ist er von einer Frau "Fauchois" per E-Mail erstmals angeschrieben worden, die ihm 45.000 Euro vererben wollte. Das sympathischen Internetprofil des 23-Jährigen habe den Anlass der offenbar vermögenden Frau für die ungewöhnliche Entscheidung gegeben. Allerdings war das zugesicherte Erbe mit der für Internetbetrüger üblichen Masche verbunden. Bevor das Geld fließen könne, sollten zuerst Gebühren überwiesen werden, so die Unbekannte über einen längeren Zeitraum. Diese bezahlte der junge Mann zwar, aber er wartet bis heute vergebens auf eine Erbschaft.
Die Polizei warnt vor solchen Tricks, die als "Romance-Scamming" bekannt sind. Sie empfiehlt stets skeptisch zu sein und nicht auf Forderungen einzugehen.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4891909
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Anlagenbetrug gelingt
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Am 18.04.2021 erschien ein deutscher 48- jähriger Neubrandenburger auf dem Polizeihauptrevier in Neubrandenburg, um einen Anlagenbetrug anzuzeigen. Demnach eröffnete er im Januar 2021 ein Trading-Konto auf einem Portal im Internet, um in Bitcoins investieren zu können. Anschließend tätigte er mehrere Überweisungen in einem Gesamtwert von insgesamt 25.000 Euro. Die von dem Portal angeworbene Verfahrensweise ist, dass der Kunde die gewünschte Investitionssumme bereitstellt, damit der Broker diese mittels seiner Fachkunde möglichst gewinnbringend in Bitcoin investieren kann. Den Verlauf kann der Kunde in seinem Online-Konto nachverfolgen. Dass die Summe jedoch jemals durch den angeblichen Broker für den Geschädigten in Bitcoins investiert wurde, ist fraglich. Bekannt ist jedoch, dass bis zum Bekanntwerden der betrügerischen Absicht sogar mehrmals telefonischer Kontakt zu einem angeblichen Mitarbeiter des Portals zustande kam. In dem Gespräch wurde meist von tagesaktuellen Geschehnissen aus der Börsenwelt erzählt, verbunden mit dem Hinweis, dass nun ein guter Zeitpunkt sei, weiter zu investieren. Auch die dem Geschädigten in seinem Broker-Konto angezeigten Entwicklungen seiner Anlage waren überwiegend stark positiv. Erst als er eine Auszahlung veranlassen wollte, wandelten sich die Zahlen in seiner Broker-Übersicht hin zu einem angezeigten Totalverlust.
Die Kriminalpolizei wird die Ermittlungen zum angezeigten Betrug fortführen. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor solchen Betrugsmaschen.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4893202
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Mannheim-Herzogenried: "Romance-Scamming" - Vorsicht bei virtuellen Bekanntschaften; Geschädigte um 15.000EUR erleichtert
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Love- oder Romance-Scamming hat mit Liebe und Romantik nur wenig zu tun, stattdessen handelt es sich dabei um eine äußerst perfide Betrugsmasche.
Das Ganze fängt als vermeintlich harmloser Internet-Flirt an. Die Scammer lernen ihre Opfer auf Dating-Apps oder in sozialen Medien kennen und beeindrucken dabei durch scheinbar seriöse aber dennoch ungewöhnliche Lebensgeschichten. Dabei sind sie sind vor allem eins: äußerst überzeugend!
Sowohl Scam-Männer als auch Scam-Frauen schaffen es, sich im täglichen Leben ihrer Opfer unverzichtbar zu machen - und zwar ohne ein einziges, persönliches Treffen. Stattdessen werden die Opfer mit Aufmerksamkeit und Liebesbekundungen überhäuft, oftmals wird stundenlang gechattet oder telefoniert. Zu Beginn geht es dabei keinesfalls um Geld, stattdessen wird über den mutmaßlich seriösen Beruf, die Liebe sowie die gemeinsame Zukunft gesprochen.
Anschließend geben die virtuellen Partner vor, z.B. bei einer Geschäftsreise in Westafrika, in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihrer Angehörigen. Auch gestohlene Koffer oder Pässe, unbezahlter Lohn oder unbezahlte Hotelrechnungen sollen das Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen.
Dieser Betrugsmasche fiel in der vergangenen Woche auch eine 40-Jährige Frau aus Mannheim zum Opfer.
Die Geschädigte lernte ihren Scammer im November 2020 via Facebook kennen. Dieser gab unter Angabe eines falschen Namens vor, als Krankenhausausstatter in Kambodscha tätig zu sein. Im fortlaufenden Kontakt behauptete der Beschuldigte in große finanzielle Nöte gekommen zu sein. Der Scammer war mit dieser Geschichte derart überzeugend, dass die Geschädigte letztendlich insgesamt 15.000EUR auf zwei Bankkonten des Mannes überwies. Nach polizeilicher Meldung durch das Betrugsopfer, gelang es den zuständigen Kollegen 3.000EUR auf einem der Konten einzufrieren und zu beschlagnahmen.
So erkennen Sie Love-Scammer:
- Die erste Kontaktaufnahme findet über Soziale Medien oder Dating-Plattformen statt.
- Die meisten Betrüger kommunizieren in gutem Englisch.
- Während männliche Scammer auf Bildern oft Uniformen tragen, locken die weiblichen Scammer mit einem attraktiven Erscheinungsbild mit leichter Bekleidung.
- Scammer überhäufen ihre Opfer bereits früh mit Komplimenten und überschwänglichen Liebesbekundungen.
- Die Geldnotsituation steht oft im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in Westafrika, Russland oder Südostasien.
Sie haben den Verdacht, gescammt worden zu sein? Das können Sie tun:
- IGNORIEREN: Gehen Sie nicht auf die Forderung ein und überweisen Sie auf keinen Fall Geld.
- SICHERN: Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis.
- HILFE HOLEN: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- BLOCKIEREN: Brechen Sie jeglichen Kontakt ab.
Für Opfer von Love-Scamming ist dies oftmals mit hohem emotionalen Stress verbunden. Sollten Sie dahingehend Hilfe oder psychologische Beratung benötigen, wenden Sie sich jederzeit an unsere Beratungsstelle BEKO Rhein-Neckar: https://www.beko-rn.de/
Für weitere Auskünfte stehen auch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim sowohl in Mannheim, Tel.: 0621/174-1212, als auch in Heidelberg, Tel.: 06221/99-1234, sowie jede andere Polizeidienststelle zur Verfügung.
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Statt schnellem Gewinn Geld verloren
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Beim Versuch, sein Geld zu "vermehren", hat ein Mann aus dem Stadtgebiet einen vierstelligen Betrag verloren. Wie der 27-Jährige bei der Polizei anzeigte, hatte er sich im Internet in einem Portal angemeldet, in dem mit sogenannten Kryptowährungen gehandelt wird. Er entschloss sich, einen Betrag in vierstelliger Euro-Höhe zu investieren und überwies das Geld an die genannte Adresse. Danach passierte nichts mehr - und der vermeintliche Betreiber des Portals ist auch nicht mehr erreichbar.
Der 27-Jährige erstattete nun Anzeige wegen Betrugs. Die Ermittlungen laufen.
Unsere Empfehlung: Wer seine Geldgeschäfte selbst in die Hand nehmen und dabei auf die Beratung von seriösen Finanzexperten verzichten will, sollte sich selbst erst umfassend informieren, bevor er tatsächlich investiert. Die Gefahr - insbesondere als Laie - auf gefälschte Anlageplattformen hereinzufallen, ist groß. Deshalb ist es ratsam, nicht gleich auf das erstbeste Versprechen von "großen Gewinnen" und "schnellem Geld" einzugehen, sondern den Online-Händler erst einmal abzuchecken und herauszufinden, ob Sie ihm tatsächlich Ihr Geld anvertrauen wollen.
Hilfreiche Tipps bietet die Seite www.polizei-beratung.de
- mit diesem Link kommen Sie direkt zum Thema "Online-Anlagebetrug": https://s.rlp.de/CPa9n
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Betrug mit angeblicher Erbschaft
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Gleich viermal fiel ein 48-Jähriger aus Altrip einer Betrugsmasche zum Opfer. Seit Januar 2021 hatte eine Frau über ein soziales Netzwerk Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen und unter dem Vorwand, demnächst an einer schweren Krankheit zu versterben, ein Vertrauensverhältnis geschaffen. Die unbekannte Betrügerin versprach ihm ihr Erbe in Höhe eines sechsstelligen Betrages. Um die Auszahlung der Erbschaft möglich zu machen, sollte der Mann zunächst einen dreistelligen Transaktionsbetrag einem Anwalt überweisen. Eine solche Überweisung tätigte der Geschädigte insgesamt viermal. Das große Geld blieb ihm jedoch verwehrt.
Neben der regelmäßigen Warnung, fremden Personen niemals Geld zu übergeben bzw. zu überweisen, ergeht der Hinweis, vor einer Geldübergabe bzw. - überweisung das Vorhaben mit einem Verwandten oder Bekannten zu besprechen. Meist wird schon im Gespräch deutlich, dass es sich um einen Betrug handeln könnte.
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Bankberater bremst Romance Scammer aus
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"Er sprach sogar von Heiraten": Eine Meinerzhagenerin (Anfang 50) ist höchst wahrscheinlich auf einen Romance Scammer hereingefallen.
Sie hatten sich im sozialen Netzwerk Facebook "kennengelernt". Die Geschichte klingt nach dem typischen Verlauf: Er stellte sich als "Dr." vor, der derzeit in Afghanistan arbeite. Wie bei derartigen Heiratsschwindlern üblich, sprach auch der "Dr." schnell von Liebe und Heirat und brauchte finanzielle Unterstützung.
Die Meinerzhagenerin transferierte mehrfach Geld ins Ausland. Zuletzt wollte sie sogar einen Kredit aufnehmen.
Das konnte ihr Bankberater allerdings verhindern. Er schickte die Frau stattdessen zur Polizei - zur Anzeigenerstattung.
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Bitcoin-Betrug: 66-Jährige um über 40.000 Euro betrogen
Zitat
Eine 66-jährige Dame aus Bergisch Gladbach wurde von Bitcoin-Betrügern um eine Summe von über 40.000 Euro betrogen.
Die Betrüger versprachen auf ihrer Webseite hohe Gewinne, wenn man in Bitcoins investiere. Die Frau meldete sich im Oktober vergangenen Jahres auf der vermeintlich seriösen Internetseite an und überwies zunächst einen geringen Betrag im dreistelligen Bereich.
Drei Monate später wurde die 66-Jährige von einer angeblichen Mitarbeiterin der Firma kontaktiert, die behauptete, dass die Bergisch Gladbacherin mittlerweile ein Guthaben von 16.000 Euro auf ihrem Bitcoin-Konto erzielt hätte. Über ein Fernsteuerungstool wurden der Dame entsprechende Grafiken auf dem Computer vorgeführt.
Um den Betrag zu erhalten, müsse sie jedoch erst 17.000 Euro bezahlen - die Summe würde danach zurückerstattet werden. Die 66-Jährige überwies das Geld und erhielt kurze Zeit später erneut Anrufe, die dazu führten, dass die Frau noch weitere Geldsummen an die Betrüger überwies.
Im weiteren Verlauf erfanden die Täter eine europäische Behörde aus dem Finanzsektor und nahmen unter Nennung dieser erfundenen Behörde erneut Kontakt zu der Dame auf. Auf diese Weise erbeuteten die Täter weitere Summen im vierstelligen Bereich, unter anderem durch die Nutzung eines Fernwartungstools. Der Geldtransfer erfolgte über einen Anbieter für Bitcoin- Zahlungen.
Die Polizei rät grundsätzlich immer dazu, bei Investments, deren Funktionsweise oder deren Anbieter unbekannt sind, vorab entsprechende Recherchen zu tätigen, den Anbieter genauestens zu überprüfen und im Zweifel den Rat der eigenen Hausbank einzuholen.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4899698
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...ein geglückter Fall von "love scamming"
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... leider erneut ein Fall von "love scamming" - also digitaler Liebesschwindel - geglückt.
Eine 66-Jährige aus dem Raum Ribnitz-Damgarten ist auf einen falschen Soldaten hereingefallen, der seit einigen Wochen via Facebook mit ihr Kontakt hatte. Weil er angeblich auf einem Flughafen festsitze, überwies sie rund 4.000 Euro für sein Flugticket. Der Betrüger hatte ihr zur Bestätigung seiner angeblichen Notlage auch ein - gefälschtes - Schreiben des deutschen Zolls zukommen lassen.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4902345
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Falsches Wohnungsangebot - Betrugsmasche
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Ein 54-jähriger Mann hat in der vergangenen Woche einen finanziellen Schaden von mehr als 3000 Euro erlitten, weil er auf ein betrügerisches Wohnungsinserat auf einer Internetplattform hin gutgläubig Geld im Voraus überwiesen hat.
Der Polizei teilte er mit, dass er sich bezüglich des Kaufinserats bei dem angegebenen Anbieter über das Internet gemeldet habe. Dieser habe von ihm verlangt, zuerst über 3000 Euro zu überweisen, um eine Wohnungsbesichtigung zu ermöglichen. Der Mann zahlte das Geld. Das weitere Verhalten des Anbieters erschien ihm daraufhin sonderbar, woraufhin er die überwiesene Summe zurückforderte.
Eine Kontaktaufnahme war jedoch nicht mehr möglich, da der Anbieter nicht mehr erreichbar war.
Die Polizei rät:
Bitte überweisen Sie nie Geld an Unbekannte. Grundsätzlich sollte man Menschen, die man nie persönlich kennengelernt oder gesehen hat, kein Geld überweisen oder auf sonstige Forderungen eingehen. Gerade im Internet tummeln sich viele Betrüger, die an der Gutgläubigkeit ihrer Mitmenschen viel Geld verdienen wollen. Seien Sie also immer misstrauisch bei Angeboten, ob bei der Wohnungs- oder der Partnersuche.
Die Polizei warnt vor dieser nicht neuen Abzocke und gibt im Internet unter www.polizei-praevention.de Tipps und Hinweise, um nicht auf diese Betrugsmasche hereinzufallen.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/4901713
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Love Scamming - Polizei warnt vor moderner Form des Heiratsschwindlers
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Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei Hildesheim vor Betrügern, die ihre Opfer mit dem Phänomen des sogenannten Love- oder Romance-Scamming um zum Teil hohe Geldbeträge bringen.
Am 27.04.2021 wurde bei der Polizei ein Fall bekannt, bei dem einer Frau aus dem Kreis Hildesheim ein hoher finanzieller Schaden entstand.
Laut vorliegenden Erkenntnissen fing alles damit an, dass die Frau Anfang vergangenen Jahres auf einer Social-Media-Plattform einen Mann aus dem europäischen Ausland kennenlernte. Es folgte ein regelmäßiger Kontakt und Austausch über das Internet.
Nach einigen Wochen berichtete der Mann von einer finanziellen Notsituation und bat die Frau um Geld, das ihm das spätere Opfer letztendlich auch überwies. In der Folge konfrontierte der Täter die Frau wiederkehrend mit erfundenen Sachverhalten. Seien es geplante Flüge, gesperrte Konten oder dringende ärztliche Behandlungen, deren Kosten er aus verschiedenen Gründen angeblich nicht begleichen konnte. Dabei kommunizierte das Opfer nicht nur mit dem Bekannten selbst, sondern auch mit angeblichen Bankmitarbeitern.
Die Täter gingen dabei so professionell und überzeugend vor, dass sie die Frau immer wieder dazu brachten, Geld an sie zu überweisen.
Mit dem Ziel, dass gleichgelagerte Taten möglichst vermieden werden, gibt die Polizei folgende Verhaltenshinweise:
VORSICHT, wenn Ihr Gegenüber bei Internetbeziehungen Geld von Ihnen fordert.
Überweisen Sie kein Geld, auch wenn ein tragischer Notfall behauptet wird.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn das Gegenüber etwas vehement fordert oder emotionalen Druck ausübt, ist höchste Vorsicht geboten.
Seien Sie skeptisch bei unaufgeforderten Zuschriften von Personen aus dem Internet - es handelt sich dabei um Massensendungen an viele Personen.
Hinterfragen Sie, ob Ihre Internetbekanntschaft wirklich ähnliche Interessen hat, oder vielleicht Ihr Onlineprofil ausspioniert haben könnte.
Wenden Sie sich rechtzeitig an eine Vertrauensperson. Ein Außenstehender kann Ihnen die Augen öffnen und eventuell Schaden von Ihnen abhalten.
Decken Sie Ihre Webcam ab, solange Sie Ihrem Gegenüber nicht vertrauen. Denken Sie daran, dass alles was Sie vor der Webcam machen, vom Gegenüber aufgezeichnet werden kann.
Übermitteln Sie keine Fotos oder Videos von sich selbst. Diese könnten dazu missbraucht werden, Sie zu erpressen.
Scheuen Sie sich nicht, den Sachverhalt bei der Polizei anzuzeigen. Wichtig ist, dass Sie die Unterhaltungen oder Chatverläufe und die Zahlungsunterlagen mitnehmen.
Weitere Informationen zu dieser und anderen Betrugsmaschen sind unter dem Link https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/ abrufbar.
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Anlagebetrug: Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden!
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250 Euro investieren und damit in kurzer Zeit einen Gewinn von fast 2.500 Euro erzielen. Wer wünscht sich das nicht?
Ein 61-Jähriger konnte sich beim Handel mit Kryptowährung innerhalb von drei Monaten über die vierstellige Summe freuen. Allerdings hielt das Glück nicht lange. Als der Mann die Auszahlung des Geldes forderte, brach der Kontakt zum Online-Händler ab. Wie sich herausstellte war der 61-Jährige im Internet auf mutmaßliche Betrüger hereingefallen.
Die Masche ist nicht neu. Die Polizei warnt vor dieser Form des Anlagebetrugs, auch als Cybertrading Fraud bekannt. Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an.
Wie Sie diese erkennen und auf was Sie achten sollten, finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de
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Erpressungsversuch mit Intim-Bildern
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Ein 26-jähriger Mann aus dem Donnersbergkeis wurde am Sonntagnachmittag über ein soziales Netzwerk von einer ihm unbekannten weiblichen Person angeschrieben. In einem darauffolgenden Video-Chat fertigte sie Screenshots von seinem Gesicht und seinem Genitalbereich und drohte mit der Veröffentlichung der Bilder, woraufhin der Geschädigte den Chat beendete. Die Frau schrieb ihn wenig später an und zeigte ihm mittels Screenshots, dass sie bereits Fotos von ihm im Internet veröffentlicht hatte. Sie drohte mit der Veröffentlichung weiterer Bilder, falls er ihr nicht 750 Euro zahlen würde. Der Geschädigte bezahlte kein Geld, sondern erstattete Strafanzeige bei der Polizei, die nun ermittelt.
Die Präventionsexperten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) informieren auf ihren Internetseiten unter www.polizei-beratung.de ausführlich rund um das Thema "Digitale Erpressung".
Spezielle Informationen zum Thema "Sextorsion" finden Sie unter https://s.rlp.de/i3Kil und https://s.rlp.de/eRXMz
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Polizei Goslar warnt vor neuer Betrugsform im Internet
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Das 3. Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes beschäftigt derzeit eine Vielzahl von Betrugshandlungen im Landkreis Goslar, die im Zusammenhang mit dem Einlegen von Briefen an Packstationen stehen. Die Masche läuft wie folgt:
Die Betrüger nehmen zu Personen, die sich auf einer bekannten Verkaufsplattform für Kleinanzeigen als jobsuchend angemeldet haben, Kontakt auf. Das Angebot des vermeintlichen Arbeitgebers klingt gleichermaßen einfach wie lukrativ:
Die Jobsuchenden sollen leere, oder teilweise mit einem Werbeblatt o.ä. versehene Briefsendungen, zumeist in luftgepolsterten Umschlägen in Packstationen einlegen. Diese Umschläge müssen natürlich von den Jobsuchenden gekauft werden. Bei Rückfragen bzgl. der ungewöhnlich anmutenden Versandart, werden durch den "Arbeitgeber" Erklärungen gegeben, dass die Umschläge erst bei dem Empfänger der Sendung befüllt werden, z.B. mit Spielkarten o.ä.
Als Entgelt dafür werden vom "Arbeitgeber" pro eingelegter Briefsendung 1,50 EUR bis 3,- EUR mittels Amazon-Gutscheinkarten, aber auch Paysafe-Cards, gezahlt.
Zur Entgegennahme der Aufträge des "Arbeitgebers" wird ein gemeinsamer Chat mittels Fernwartungssoftware auf dem Rechner des Jobsuchenden eingerichtet.
Die nun per E-Mail übersandten bzw. durch den "Arbeitnehmer" heruntergeladenen Wertmarken oder Label von DHL werden durch den Jobsuchenden ausgedruckt, auf Luftpolsterumschläge geklebt und in einer Packstation eingeworfen.
Absender und Empfänger auf den Labeln sind hierbei frei erfunden. Das Ganze dient einzig und allein dem Zweck, durch das Einlegen der Umschläge eine Sendungsnummer zu generieren und diese im Rahmen von Betrugshandlungen über die bekannte gleichnamige Verkaufsplattform im Internet zu nutzen.
Dort werden sie gutgläubigen Käufern als Versandnachweis für Waren übermittelt, die es natürlich tatsächlich nicht gibt, woraufhin diese den Kaufpreis überweisen.
Das Betrugsdezernat weist die Jobsuchenden darauf hin, dass auch sie sich als Teil des kriminell handelnden Netzwerks mit dem speziellen Postversand strafbar machen.
Im Falle eines solchen Jobangebotes sollten Betroffene unverzüglich Abstand von einer solchen Arbeit nehmen und sich bei der Polizei in Goslar, 3. Fachkommissariat, melden.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4908570
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Warnung vor Cyber-Grooming Sexting
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Eine 14-Jährige wird von einem Chatpartner erpresst. Die Polizei warnt vor dem unbedarften Austausch intimer Fotos oder Videos mit vermeintlichen Freunden.
Das Mädchen ließ sich auf einen Kontakt mit einem Chatpartner ein und schickte diesem im weiteren Verlauf schließlich intime Videos. Sie blockierte den Account irgendwann, wurde jedoch erneut von demselben Mann kontaktiert und schließlich erpresst.
Die ersten Ermittlungen und die Betreuung des Kindes und dessen Eltern haben das zuständige Kriminalkommissariat 11 in Verbindung mit dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz übernommen.
Das ist nur ein Beispiel von vielen, die sich häufig in den Kinderzimmern unkontrolliert und ohne Wissen der Eltern abspielen.
Cyber-Grooming ist die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um sich so das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen. Sie verfolgen meist das Ziel, sich auch in der "realen" Welt mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen. Nicht selten überreden die Täter die Minderjährigen zuvor ihnen freizügige Selbstporträts zuzusenden. Diese werden dann als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu erpressen.
Die Polizei setzt bei diesen schweren Straftaten auf die Aufklärung, damit Eltern besser in der Lage sind, Gefahrensituationen für ihre Kinder in Chatforen oder im Internet zu erkennen. Aufklärende Gespräche im Familienkreis halten die Spezialisten der Kriminalprävention für zielführend.
In diesem Zusammenhang bieten die beiden Beraterinnen der Fachdienststelle Aufklärungsgespräche und auch Onlineberatungen per Video an.
Die Präventionsdienststelle ist erreichbar unter 02233 52-4813 (Frau Dias Monteiro) und der Endnummer -4822 (Frau Rautenberg).
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