Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/305854
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Auf Gewinnversprechen hereingefallen
Zitat
Am Freitagvormittag erhielt ein 55-jähriger Mann aus Lohr a.Main einen Anruf von einer unbekannten Gewinnspielzentrale.
Der Geschädigte wurde darüber informiert, dass er im Rahmen einer Gewinnspielaktion 38.500,- EUR gewonnen habe.
Obwohl der Geschädigte an keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte, ging er auf das Gewinnversprechen ein.
Mit dem Geschädigten wurde vereinbart, dass er vor der Auszahlung des Geldbetrages, eine Transportversicherung in Höhe von 350,- EUR zu bezahlen habe.
Am darauffolgenden Tag meldete sich telefonisch die vorangekündigte Sicherheitsfirma bei dem Geschädigten.
Bei diesem Anruf wurde der Geschädigte angewiesen, sieben Google-Play-Karten im Wert von jeweils 50,- EUR zu kaufen.
Der Geschädigte kaufte daraufhin die Gutscheinkarten in einem Einzelhandelsgeschäft.
Beim erneuten Anruf des Täters gab der Geschädigte die auf der Rückseite vorhandenen Gutscheinnummern dem unbekannten Anrufer durch.
Die versprochene Bargeldsumme wurde dem Geschädigten nicht übergeben.
Tipps der Polizei:
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche gewarnt. Die Täter melden sich zumeist telefonisch oder per E-Mail bei ihren Opfern. Den Opfern wird vorgegaukelt, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen haben und eine hohe Bargeldsumme, einen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen haben. Jedoch kann dieser Gewinn nur durch eine sog. Bearbeitungsgebühr oder wie im vorliegenden Fall durch eine Gebühr über eine Transportversicherung übergeben werden.
Die unbekannten Täter geben ihren Opfern in der Regel klare Zahlungsanweisungen. Nachdem die Gutscheinkarten an Tankstellen oder Einzelhandelsgeschäften gekauft wurden, erfragen die Täter die vorhandene Nummer auf den Gutscheinkarten. Mit den vorhandenen Gutscheinnummern wird den Tätern dadurch die Möglichkeit geschaffen, auf unterschiedlichen Einkaufsplattformen im Internet einzukaufen.
Die übermittelte Telefonnummer des Täters, die in der Rufnummernanzeige des Telefons beim Geschädigten angezeigt wird, ist in der Regel falsch. Die Täter haben die technische Möglichkeit, andere Telefonnummern wie von Rechtsanwaltskanzleien, Behörden oder der Polizei anzeigen zu lassen.
Es sollte davon Abstand genommen werden, bei Gewinnversprechen Zusagen am Telefon zu erteilen und vertrauliche Daten wie Telefonnummern, Personalien oder Bank- und Kontodaten dem Anrufer mitzuteilen.
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/306333
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Gewinnspiellose in Zeitungen – Polizei warnt vor neuer Masche der sog. „Call-Center-Betrüger“
Zitat
Mit ständig neuen Tricks versuchen dreiste Betrüger an Geld und Wertsachen ihrer arglosen Opfer, zumeist ältere Menschen, zu gelangen.
Ein aktueller Fall aus dem Raum Dingolfing mit einer offensichtlich neuen Betrugsmasche beschäftigt derzeit die Ermittler der Kriminalpolizei in Niederbayern.
Über eine in der Region erscheinende Zeitung verteilen die Betrüger Rubbellose, die dem Leser neben einem Hauptgewinn von 100.000 Euro, mindestens jedoch einen „Überraschungsgewinn“ versprechen.
In den Teilnahmebedingungen werden persönliche Daten, wie Vor- und Nachname, Wohnadresse und Geburtsdatum gefordert.
Die Ziehung des Hauptgewinnes werde am 31.12.2019 erfolgen.
Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt ausdrücklich davor, die auf den Losen angegebene Gratishotline 0800-225 22 11 anzurufen. Vernichten Sie die Lose ungeöffnet, denn bei einem Anruf der Nummer landen Sie den sog. „Gewinnspiel-Betrügern“.!
Um den vermeintlichen Gewinn ausbezahlt zu bekommen, werden Sie dann durch geschickte und gezielte Gesprächsführung dazu überredet, anfallende Gebühren im Voraus zu bezahlen.
Denken Sie daran: „ Ein Gewinnspiel bei dem Sie Gebühren im Voraus entrichten müssen, ist KEIN Gewinnspiel“!
Ersten Erkenntnissen nach, sind mehrere tausend derartiger Lose an nieder- und oberbayerische Haushalte verteilt worden.
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/306583
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Vorsicht vor Online Fake Shops - Polizei gibt Tipps zu Einkäufen im Internet
Zitat
In der Weihnachtszeit wird kräftig online eingekauft.
Aber auch genügend Betrüger tummeln sich gerade in der besinnlichen Zeit im Netz und versuchen ihre ahnungslosen Opfer um ihr Geld zu bringen.
In den letzten Wochen nahmen die Kriminalpolizeiinspektionen im Dienstbereich des Polizeipräsidium Oberbayern Nord wieder vermehrt Betrugsanzeigen auf.
Mehrere Bürger waren auf Fake Shops hereingefallen und hatten online Waren im Wert von mehreren hundert Euro, bei augenscheinlich seriösen Händlern, bestellt.
Als dann die gekauften Produkte nicht geliefert wurden, kam Misstrauen auf und sie erstatteten Anzeige wegen Betrugs.
Vorbeugung:
Fake Shops sind betrügerisch angelegte günstige Online Shops, welche im Regelfall nur für wenige Tage online sind und Produkte anbieten.
Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse wird die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwindet wieder aus dem Internet.
Bis vor einiger Zeit waren Fake Shops vielfach am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen.
Das hat sich geändert, da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind.
Die Polizei rät:
- Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse)
- Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
- Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern „Erfahrungen“ oder „Betrug“)
- Der Shop bietet keine Kundenhotline (falls doch, anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen)
- Überprüfen Sie den Namen des Shops über die Internetadresse http://whois.domaintools.com oder https://www.denic.de. Hier können Sie feststellen, auf welchen Domaininhaber der Shop registriert ist.
Sind hier Adressen im Ausland angegeben und stimmt der Domaininhaber nicht mit dem Inhaber im Impressum überein, sollten Sie skeptisch werden.
Sollten Sie bereits Opfer geworden sein:
Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, müssen Sie umgehend Ihre Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzufordern. Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können. Zeigen Sie den Vorgang umgehend bei einer Polizeidienststelle an und bringen Sie hier Unterlagen wie z.B. eine Kaufbestätigung mit.
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Bildquelle: Kriminalpolizeiinspektion Passau
Trügerischer Geldsegen
– Kripo Passau nimmt Mitglieder der sog. „Nigeria-Connection“ fest
Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Passau haben zusammen mit Beamten des Betrugskommissariats der Frankfurter Kripo am Freitag 06.12.2019, in der Frankfurter Innenstadt zwei Männer festgenommen, die im dringenden Tatverdacht stehen, Mitglieder der sog. „Nigeria-Connection“ zu sein.
Zitat
Nicht selten beginnt der erste Kontakt mit einem harmlosen kurzen Chat oder einer netten E-Mail von einer Unbekannten.
Gezielt und leider auch immer wieder mit Erfolg, suchen Betrüger u. a. über einschlägige Partnerbörsen im Internet oder in sozialen Netzwerken nach potentiellen Opfern.
Mit ungewöhnlich und interessant klingenden Lebensgeschichten versuchen die Betrüger bei ihrem Gegenüber, häufig unterstrichen mit einem attraktiven Foto, Eindruck zu erwecken.
Ist der Kontakt erst einmal hergestellt, werden die Opfer mit ständig neuen Liebesbekundungen und Aufmerksamkeiten überschüttet, allerdings nur mit einem einzigen Ziel – ihrem Opfer das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Ähnlich erging es seit mehreren Monaten einem 62-Jährigen aus dem Landkreis Freyung-Grafenau.
Der Mann überwies seit Mai diesen Jahres in der Gesamtsumme einen hohen fünfstelligen Geldbetrag an eine Internetbekanntschaft in der westafrikanischen Elfenbeinküste.
Vergangenen Montag (02.12.2019) offenbarte sich der Mann schließlich den Ermittlern der Passauer Kripo, dass er wohl Opfer einer Betrugsmasche geworden sei.
Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Vernehmung wurde bekannt, dass der 62-Jährige nun seiner Internetbekanntschaft behilflich sein soll, eine Erbschaft über fünf Millionen Euro nach Europa zu transferieren.
Das Geld sollte dann für die weitere gemeinsame Zukunft dienen.
Bereits Ende November wurden dem 62-Jährigen in Frankfurt zwei Tresore mit gefärbtem Geld übergeben, wofür er mehrere tausend Euro an „Gebühren“ an unbekannte Männer bezahlte.
Dem 62-Jährigen wurde glaubhaft gemacht, das echte Geld sei durch die Färbung bei möglichen Überprüfungen als solches nicht erkennbar. Die Gebühren seien für die Reinigung der Scheine.
Bei einer neuerlichen Übergabe weiterer Tresore am Freitag, 06.12.2019, konnten schließlich durch die schnelle Zusammenarbeit zwischen Kripo und Staatsanwaltschaft Passau mit Unterstützung des Betrugskommissariats der Frankfurter Polizei am Freitag, 06.12.2019, zwei Männer aus Kamerun in Frankfurt a. Main in einem Hotel widerstandslos festgenommen werden.
Unmittelbar nach der Festnahmeaktion beantragte die Staatsanwaltschaft Passau Haftbefehle gegen die beiden Männer wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetruges.
Sie wurden am darauffolgendem Tag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Frankfurt a. Main vorgeführt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt in diesem Zusammenhang vor dem Phänomen und den vielschichtigen Betrugsformen der sog. „Nigeria-Connection“, insbesondere vor dem sog. „Love-Scamming“ bzw. „Romance-Scamming“.
Weitere Informationen finden Sie über folgende Links:
www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien...uszahlungen.pdf
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/306857
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Bayerisches Landeskriminalamt warnt vor Abzocke bei Geldanlagen im Internet
Anleger werden um ihr Vermögen gebracht!
Zitat
Potentielle Anleger stoßen im Netz immer wieder auf Anbieter von scheinbar besonders lukrativen Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und außerordentlich hohe Gewinne versprechen.
Häufig aber stecken hinter solchen Angeboten Straftäter, die Anleger um ihr Geld bringen wollen.
Das Bayerische Landeskriminalamt warnt aktuell vor einer neuen Masche von Betrügern, die auf Online-Handelsplattformen Anlageprodukte mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei einfachster Handhabung anbieten – auch Cybertrading genannt.
Der Gesamtschaden ist alleine in Bayern mittlerweile von knapp 100.000 Euro im Jahr 2015 auf über 15 Millionen Euro im Jahr 2019 angestiegen.
Der Kunde investiert angeblich in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen.
Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert und erstes Geld investiert, wird er umgehend von Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen, die sich als kompetente Finanzbroker ausgeben. In Wahrheit handelt es sich jedoch um Betrüger deren einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Vermögen zu betrügen.
Mithilfe der Betrugssoftware der Handelsplattformen werden Kontobewegungen mit hohen Gewinnen angezeigt.
Diese sind allerdings rein fiktiv.
Will der Kunde sich nun sein vermeintliches Guthaben auszahlen lassen, bricht der Kontakt zur Handelsplattform ab und niemand ist mehr erreichbar.
Die eingezahlten Gelder werden währenddessen auf verschiedenste Konten im Ausland überwiesen.
Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals.
Zitat
Die BaFin weist auf ihrer Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass beim Handel mit CFDs und binären Optionen grundsätzlich ein hohes Verlustrisiko besteht. Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten. Bereits am 8. Mai 2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt.
Seit dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.
Wie können Sie sich schützen?
Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.
Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten. Beachten Sie aber, dass auch hier Manipulation durch die Täter droht.
Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?
Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen?
Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangebotenab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.
Vorsicht bei Hilfsangeboten!
Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als „Samariter“ aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.
Gewähren Sie Fremden keinen Zugriff auf Ihre Wallet bei Kryptowährungen!
Erlauben Sie niemanden im Zusammenhang mit Anlegerangeboten einen Zugriff auf Ihren Rechner, Handy oder Laptop mittels einer Fernwartungssoftware!
Abfragemöglichkeit:
Unternehmensdatenbank der BaFin https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/307087
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Der Betrug mit der Fernwartung
Zitat
Immer wieder werden der Polizei verschiedenste Betrugsmaschen gemeldet.
Seit mehreren Jahren gehören dazu auch Anrufe angeblicher Microsoft-Mitarbeiter, die einen akuten Grund vortäuschen, um sich einen Fernzugriff auf den Computer des Angerufenen zu erschleichen.
Am Ende fordern sie Geld oder spähen Bankkonten- oder Kreditkartendaten aus.
So läutete Ende November das Telefon bei einer 63-jährigen Aschaffenburgerin. Sie erreichten an diesem Tag gleich drei Anrufe angeblicher Microsoftmitarbeiter, die ihr vorgaukelten, dass ihr Rechner von einem Virus betroffen sei. Letztlich gewährte die Frau einem Täter via Teamviewer Zugriff auf ihren Computer. Um diesen wieder freizugeben, beschaffte die Frau den Anweisungen des Täters folgend Steamkarten im Wert von 500 Euro und gab die Nummern telefonisch an die Betrüger weiter. An der Löschung ihrer Daten änderte sich jedoch nichts. Zusätzlich stellte die Betrogene fest, dass auch eine Abhebung über ihre Kreditkarte versucht worden war.
Gut 1.100 Euro erbeuteten die Täter Mitte November im Landkreis Rhön-Grabfeld. Hier überzeugten ebenfalls angebliche Microsoftmitarbeiter einen 53-Jährigen, dass sein PC von einem Hackerangriff betroffen worden sei. Er erlaubte den Zugriff via Teamviewer, woraufhin letztlich von seinem Bankkonto knapp 1.000 Euro und via PayPal nochmal rund 150 Euro transferiert wurden.
Zwischen August und November erbeuteten die Betrüger, die in der Regel mit einer ausländischen Vorwahl und in gebrochenem Deutsch oder Englisch anrufen, bei einem 62-jährigen Bewohner des Landkreises Würzburg mit derselben Masche knapp 700 Euro.
Die Polizei hat für alle PC- und Laptopnutzer folgende Tipps:
So schützen Sie sich:
• Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.
• Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf.
• Geben Sie auf keinen Fall private Daten z.B. Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten (z.B. PayPal) heraus.
Wenn Sie Opfer wurden:
• Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter.
• Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.
• Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
• Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.
• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
• Sie können den Betrugsversuch zusätzlich bei Microsoft melden: https://www.microsoft.com/de-DE/reportascam/
https://www.microsoft.com/de-DE/reportascam/
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59460/4483218
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CEO-Fraud
Zitat
Mit Beginn des neuen Jahres rücken die Täter vermehrt Firmen in ihren den Fokus, die dem Phänomen "CEO-Fraud" ausgesetzt wurden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von örtlichen Unternehmen mit Finanzvollmacht erhielten E-Mails, deren Absender vom Täter so manipuliert wurden, dass sie scheinbar von der Geschäftsführung (CEO) erstellt wurden.
Der Empfänger sollte die Mail absolut vertraulich behandeln, da es um eine geheime Firmenübernahme, einen noch geheimem Großauftrag oder ähnliches gehe. Für diese Aktion müsse dringend ein hoher Geldbetrag - oftmals ins Ausland - transferiert werden.
Aufgrund der Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Kenntnis von dem Phänomen kam es bisher zu keinem finanziellen Schaden.
Es ist davon auszugehen, dass weitere Firmen mit diesen E-Mails konfrontiert werden.
Für eine polizeiliche Beratung für Firmen, Verbände und Behörden bei der Prävention von Cyberkriminalität steht die Seite www.zac-niedersachsen.de (https://zac-niedersachsen.de/) zur Verfügung. Für eine erste, schnelle Abklärung, ob es sich bei einer E-Mail oder einer Internetseite möglicherweise um einen Betrug handelt, hat es sich bewährt, die E-Mail- oder Internetadresse zu "googeln" und das Ergebnis nach "Fake" oder "Betrug" zu durchsuchen.
Für weitere Fragen zum Thema Betrug im Internet wenden Sie sich an die Sachbearbeiter bei der Polizeiinspektion Heidekreis unter Telefon: 05191-9380-336 oder an jede andere Polizeidienststelle.
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Quelle: https://www.polizei-praevention.de/home.html
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Zahlreiche gefälschte Bestellbestätigungen im Namen von Amazon
Gefälschte Mail warnt vor angeblichem Kauf auf einem neuen Computer
Zitat
Derzeit halten sich die massenhaften Phishingmails noch zurück. Dennoch ist eine Mailvariante zur Zeit ein wenig auffälliger im Umlauf, auch wenn diese nicht besonders gut von den Tätern erstellt wurde.
Die Täter verschicken eine sehr schlichte Mail ohne eingebette Grafiken, die eine Herkunft von Amazon vermuten lassen.
Mit wenigen Textzeilen versuchen die Täter die Mailempfänger zum Öffnen der beigefügten PDF-Datei zu bewegen.
Beispiele:
"Betreff: [Zahlung der Bestellung] erfolgreich verifiziert!..." oder
"Betreff: [Kauf Akzeptiert]-Vielen Dank für die Bestellung Visco-Kopfkissen,...."
Text:
"Ihr Konto wurde zum Kauf verwendet
auf einem Computer oder Gerät, das noch nie benutzt wurde
mit diesem Konto.
date: Wed, January 01,2020 8:82 PM
oder-number: GYV1BGL9
IP Address: 69.220.27.52
Suchen Sie das angehängte Dokument (PDF), um Ihren Kauf sofort zu stornieren."
Bei der beigefügten PDF-Datei haben die Täter versucht, eine Bestellbestätigung bzw. Rechnung von Amazon nachzuempfinden. Diese entspricht aber nicht dem Aussehen von echten Amazon-Bestellbestätigungen/Rechnungen.
oder
Die PDF-Dateien enthalten Links zu gefälschten Anmeldeseiten im Aussehen von Amazon. Wer hier beim Link hinschaut, bemerkt schnell den Betrug. Auf kleinen Bildschirmen kann der final aufgesuchte Link jedoch nicht sofort vollständig erkannt werden. So bauen die Täter das Wort "Amazon" im vorderen Bereich des Links ein, so dass dieses gerade auf kleinen Bildschirmen (z.B. Smartphones) noch vor dem eigentlichen Domainnamen (im nächsten Bild schwarz in der URL markiert) sichtbar ist.
Auf der Phishingseite wird man dann u.a. zunächst um die Login-Daten zu Amazon gebeten. In weiteren Schritten werden dann die Zahlungsdaten und Adressdaten abgefragt.
Wer doch auf den Trick hereingefallen ist, sollte unverzüglich die echte Amazon-Webseite aufrufen, sicht dort einloggen und die Zugangsdaten ändern. Ein entsprechender Kontakt zum Amazon-Support wird empfohlen.
Im direkten Anschluss sollte die Bank und/oder das Kreditinstitut informiert werden, dessen Bankdaten auf der Phishingseite eingegeben wurden.
Im Anschluss raten wir zu einer Anzeigenerstattung bei der örtlichen Polizei.
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Quelle https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/gefaelschte-apple-rechnung-fuer-app-store-kauf-im-umlauf.html
https://www.polizei-praevention.de/aktue...-im-umlauf.html
Gefälschte Apple Rechnung für App Store-Kauf im Umlauf
Angebliche Bestellbenachrichtigung und Steuerrechnung
Zitat
Nach einer kurzen Winter-Weihnachtspause versuchen es die Täter erneut bei Apple-Usern mit gefälschten Bestellbestätigungen.
Erst im Oktober kursierte diese Masche und wir warnten hier. Nun werden nahezu gleich aussehende Mails verschickt, die suggerieren sollen, man selbst oder ein Fremder hätte über die Apple-ID etwas eingekauft. Vermutlich erhoffen sich die Täter hier auch Apple-Neulinge, die erst zu Weihnachten ein neues iPhone bekommen haben und somit unerfahren auch versehentlich Käufe getätigt haben könnten.
Hinzugekommen ist jedoch nun der Upload von persönlichen Dokumenten/Selfies (siehe weiter unten).
"Vielen Dank, dass Sie sich für den App Store entschieden haben- Ihre Bestellung wurde aufgegeben." Mit einem minimalistischem Apfel-Logo und keiner Nennung von persönlichen Daten (Namen oder Apple-ID) wollen die Täter so die Aufmerksamkeit auf die angehängte PDF-Datei lenken.
Beispiel-Mail (Inhalte können unterschiedlich sein):
Beispiel-PDF (Inhalte und Links sind unterschiedlich und zum Teil bereits nicht mehr erreichbar):
Zitat
Wer dann einen der enthaltenen Links anklickt, landet auf einer gefälschten Webseite im Apple-Design.
Je nach Endgerät wird die endgültige Webadresse mehr oder weniger übersichtlich in der Adressleiste dargestellt. Offensichtlich sollen hier wieder vermehrt mobile Endnutzer angsprochen werden, die dann das eigentliche Ziel nicht ohne genaueres Nachschauen erkennen (siehe rot markierter Adressbereich im übernächsten Bild).
Beispiel Screenshot der gefälschten Webseite über iPhone Browser Safari:
Screenshot der gefälschten Webseite im Browser am PC (die eigentliche Domain ist im Bild in der Adresszeile rot hinterlegt):
[[File:csm_apple_web1_07-01-_2020_09-02-54_4b8b670ffa_2.png]]
Im Anschluss erfolgt noch eine kurze Rückfrage die bestätigt werden muss.
Wer dann seine Login-Daten eingegeben hat und die beabsichtigte Zahlung durch "Abbrechen jetzt" widerrufen möchte, wird nun um die Eingabe von persönlichen Daten und Zahlungsdaten gebeten.
Im Anschluss soll man mit Kreditkarte in der Hand ein Selfie hochladen. "Nimm Selfie mit Holding Card"
Schließlich erfolgt die Aufforderung zum Hochladen von Ausweisdokumenten (Vorder- und Rückseite) "NEHMEN SIE EIN SELBST MIT":
Wer "erfolgreich" seine Daten somit an die Täter übermittelt hat, wird im Anschluss nach einer Erfolgsmeldung auf die echte Webseite von Apple umgeleitet.
Zitat
Wer bereits auf die Masche hereingefallen ist, sollte sich unverzüglich mit dem Apple-Support in Verbindung setzen bzw. sich auf der echten Apple-ID Webseite einloggen und die Zugangsdaten ändern.
Es wird angeraten, zusätzliche Absicherungen (z.B. 2-Faktor-Authentifizierung) einzurichten.
Zudem sollte im Anschluss Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstattet werden.
Durch die Vernetzung der Geräte über die Cloud können Fremde mit der Apple-ID auf Daten und Geräte zugreifen und diese ggf. Fernsperren/Löschen. Auch Erpressungen sind hier denkbar.
Weiterhin sollte unverzüglich das Kreditinstitut oder die Bank benachrichtigt werden, dessen Zahlungsdaten man eingegeben und als Selfie hochgeladen hat.
Eine Sperrung der Karte sollte durch die Bank veranlasst werden. In dringenden Fällen können Sie dies auch über die 116 116 machen.
Leider kann das hochgeladene Personalausweisdokument durch die Täter für diverse Zwecke im Netz missbraucht (Betrug, Konteneröffnung usw.) werden.
Wichtig ist, dass Sie bei der Anzeigenerstattung unbedingt darauf hinweisen.
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Quelle: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/gefaelschte-paketbenachrichtigungen-per-mail-im-aussehen-von-dhl-und-anderen-anbietern.html
https://www.polizei-praevention.de/aktue...-anbietern.html
Gefälschte Paketbenachrichtigungen per Mail im Aussehen von DHL und anderen Anbietern vom 13.01.2020
Links führen zu Phishing und Werbung
Zitat
Im Namen und Aussehen bekannter Paketdienstleister versenden derzeit diverse Cyberkriminelle massenhaft Mails.
Laut der Mail soll angeblich ein Paket zum Empfänger unterwegs sein, welches jedoch vom Empfänger noch nicht abgerufen worden sei. Alternativ wird eine offene Zahlung oder Adresskorrektur gefordert, damit das laufende Paket zugestellt werden kann.
Die Täter verwenden hierfür gern die Logos oder Abkürzungen bekannter Dienstleister wie DHL oder USPS, zum Teil auch in veränderter Form (z.B. MyDHL+). Es sind aber auch Mails ohne Nennung eines Unternehmens im Umlauf.
Beispielmails:
oder:
oder:
oder:
oder:
oder:
Zitat
Weitere Varianten sind wahrscheinlich!
Die Links, die für die Bestätigung, Anforderung, Adressänderung usw. geklickt werden sollen, führen jedoch nicht zu irgendwelchen echten Paketdienstleistern.
Vermehrt waren die Links bereits als Betrugseite durch Browser gekennzeichnet, gesperrt oder bereits vom Netz genommen. Vereinzelte Links jedoch führen immer noch zu Phishingseiten oder zu massiver Werbung, wo persönliche Daten (z.B. für den Erhalt eines iPhones für 1€) eingegeben werden sollen.
Zitat
Wir raten von einer Eingabe von persönlichen Daten und Zahlungsdaten dringend ab! Sollte in den Mails ein Link zum Abmelden ("Unsubscribe") enthalten sein, so sollte dieser nicht geklickt werden, da somit zusätzlich eine Bestätigung des Erhaltes der Mail an die Absender erfolgt. Das Auslösen weiterer Mails ist somit möglich. Auch die Eingabe der eigenen Mailadresse auf der jeweiligen Webseite kann Auslöser für zukünftigen personalisierten Spam sein!
Sollten Zahlungsdaten (z.B. Kreditkartendaten) eingegeben worden sein, so sollte die zuständige Bank informiert werden. Ggf. ist die Sperrung der Karte sinnvoll, um einen Missbrauch zu verhindern.
Auch der Download von Schadsoftware über solche Links ist denkbar. In den von uns getesteten Mail kam dieses jedoch nicht vor.
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/308344
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„Sexting/Sextortion" - Erpressung durch Internetbekanntschaft - Polizei warnt
Zitat
In der vergangenen Woche bereitete eine Unbekannte geschickt und gezielt die Erpressung eines Mannes aus dem Landkreis Würzburg vor.
Die Täterin konnte letztlich 5.000 Euro erbeuten.
Die Polizei übernahm die weiteren Ermittlungen und warnt vor der Masche.
Im beschriebenen Fall suchte die Täterin über Instagram Kontakt mit dem Geschädigten. Daraufhin entwickelte sich ein Videochat, der schließlich dazu führte, dass der 38-Jährige vor der Web-Cam onanierte.
Noch am selben Abend wurde der Mann dann angeschrieben und zu einer Zahlung von 1.500 Euro aufgefordert. Ansonsten würde das bei dem Chat aufgezeichnete Video von den sexuellen Handlungen über Youtube an Freunde, Familie und Arbeitgeber verschickt werden.
Im Laufe der Woche wurde der Mann dann zu weiteren Überweisungen von Geldbeträgen in vierstelliger Höhe aufgefordert.
Er kam diesen Forderungen nach. Insgesamt überwies das Opfer 5.000 Euro auf ein ausländisches Konto der Frau.
Erst als die Erpresserin am Freitag weitere 10.000 Euro forderte wandte sich der 38-Jährige an die Polizei.
Die Kripo Würzburg übernahm die Ermittlungen und mahnt hier zur besonderen Vorsicht im Zusammenhang mit der Preisgabe intimer Fotos oder sexueller Handlungen vor Web-Cams. Schließlich ist in der Regel nicht sicher, mit wem man es zu tun hat.
Sollte ein Opfer erpresst werden, rät die Polizei, nicht darauf einzugehen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Info „Sexting“, Sextortion
Zitat
Als „Sexting“ wird das Schreiben und Versenden von sexuell eindeutigen Nachrichten (z.B. Text, Bilder und Videos) vor allem über Messenger Dienste bezeichnet. Täter nutzen „Sexting“ auch als Masche, um ihre Opfer mit der Drohung der Veröffentlichung von Intimfotos oder Videos zu erpressen.
Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion - Erpressung - zusammen. Die Betrüger bringen ihre Opfer dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Anschließend erpressen sie ihre gutgläubigen Chatpartner mit Videoaufzeichnungen.
Weitere Links:
Scamming: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/
https://www.polizei-beratung.de/themen-u...etrug/scamming/
Cypercrime: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/cybercrime/
https://www.polizei-beratung.de/opferinf...nen/cybercrime/
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/308409
https://www.polizei.bayern.de/unterfrank...dex.html/308409
Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage wegen Betrugs mittels eSIM-Karten – Aufwändige Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft verhindern Transaktionen von knapp 200.000 Euro
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Zentralstelle Cybercrime Bayern vom 15.01.2020
BAMBERG/WÜRZBURG. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen zwei Männer und eine Frau aus Unterfranken wegen diverser Internetstraftaten erhoben. Dem 33 Jahre alten Haupttäter liegt unter anderem zur Last, sich mit Hilfe des sogenannten eSIM-Swappings in großem Umfang Zugang zu fremden Bankkonten verschafft zu haben.
Zitat
Der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg und der Zentralstelle Cybercrime Bayern ist es gelungen, einer groß angelegten Betrugsmasche mittels des sogenannten eSIM-Swappings auf die Spur zu kommen. Bereits im Juni 2019 wurde ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Würzburg festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Dank der schnellen und intensiven Ermittlungen konnte eine Vielzahl der Geschädigten vor einem finanziellen Schaden geschützt werden, der sich insgesamt auf über 200.000 Euro belaufen hätte.
Den Geschädigten fiel zunächst auf, dass sie ihr Mobiltelefon nicht mehr nutzen konnten. Später mussten Sie dann feststellen, dass von ihren Bankkonten unberechtigte Transaktionen getätigt wurden. Die Frage, wie die Täter es schafften, auf die Konten zuzugreifen, führte zu intensiven Ermittlungen der Cybercrimespezialisten von Kriminalpolizei und Generalstaatsanwaltschaft. Dabei wurde festgestellt, dass die Täter über einen eSIM-Swap die Telefonnummer ihrer Opfer übernommen haben. Sie hatten sich hierfür auf verschiedenen Wegen die Login-Daten für die Kundenprofile bei den Telefonanbietern erschlichen. Im nächsten Schritt loggten sie sich in die Bankkonten ein, deren Passwörter sie sich zuvor im Darknet verschafft hatten. Da die Täter die Handynummer übernommen hatten, kam der per SMS verschickte mTAN-Code direkt bei ihnen an. Ab diesem Zeitpunkt konnten sie frei über das Konto verfügen und Überweisungen ausführen. Teilweise wurden sogar geplante Buchungen oder Lastschriften storniert, um noch mehr Geld erbeuten zu können. Die noch immer andauernden Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg unter Sachleitung der Generalstaats-anwaltschaft Bamberg führten bislang zu 27 Geschädigten bundesweit. Dank der frühzeitig eingeleiteten operativen Maßnahmen konnte ein Vermögensverlust von über 200.000 EUR durch das Stoppen der Überweisungen verhindert werden.
Das auf den ersten Blick aufwändig anmutende Vorgehen des SIM-Swappings ist daher so verlockend für die Täter, weil sie so den Code des mTAN-Verfahrens per SMS erhalten, der die meisten Online-Banking-Portale vor Angriffen schützen soll. Das besondere an der eSIM (embedded SIM) ist, dass keine physische SIM-Karte mehr benötigt wird. Die eSIM ist ein im Endgerät festverbauter Chip, der auf elektronischem Weg mit dem eSIM-Profil beschrieben wird. In der Praxis geschieht dies durch das Abscannen eines QR Codes, der vom Provider in der Regel online in einer E-Mail oder auf einer Webseite bereitgestellt wird. Anfänglich bemerken die Betrogenen lediglich, dass etwas mit ihrem Handy nicht stimmt und sie keine Nachrichten mehr erhalten und nicht mehr telefonieren können. Erst ein Blick auf die Kontoauszüge zeigt, dass ein Unbekannter die Kontrolle über Telefon und Konto übernommen hat.
Dem 33-Jährigen, der mit einem noch unbekannten Mittäter gehandelt haben soll, legt die Zentralstelle Cybercrime Bayern in der Anklageschrift wegen der o. a. Taten 36 Fälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs zur Last.
Daneben wird ihm vorgeworfen, mit seiner ebenfalls 33 Jahre alten Ehefrau in insgesamt 38 Fällen betrügerische Warenbestellungen im Internet über insgesamt 23.083,22 EUR getätigt zu haben. Die Waren wurden jeweils an Packstationen ausgeliefert, wobei sich die Angeschuldigten hierfür die Zugangsdaten auf einer Plattform im Darknet beschafft haben sollen. Im Hinblick auf diese Taten müssen sich die beiden nun wegen 38 Fällen des gewerbsmäßigen Computerbetrugs verantworten.
Schließlich liegt dem Ehepaar und einem mitangeklagten 35-Jährigen aus dem Landkreis Kitzingen zur Last, unterschiedliche Betäubungsmittel im Darknet bestellt und erworben zu haben, um diese in der Folge dann gewinnbringend weiter zu veräußern. Die Anklageschrift führt hierzu unter anderem drei Fälle des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf. Gegen den 35-Jährigen erging ebenfalls bereits im Juni auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern Haftbefehl.
Wegen aller Taten muss sich das Trio vor der Strafkammer des Landgerichts Würzburg verantworten, die nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Haupterfahrens zu entscheiden hat.
Um sich vor den verschiedenen Betrugsmaschen im Internet zu schützen, raten Polizei und Generalstaatsanwaltschaft:
Nutzen Sie ein aktuelles Betriebssystem mit den neusten Sicherheitsupdates
Setzen Sie ein Anti-Viren-Programm und eine Firewall ein
Passwörter sollten ausreichend lang und sicher sein
Verzichten sie auf ein einheitliches Passwort für alle Seiten, sondern nutzen sie für jeden Login ein individuelles Passwort
Aktivieren Sie, soweit möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung
Geben Sie Passwörter und/oder TANs nie an Dritte weiter, auch nicht, wenn Sie von Ihrem angeblichen Anbieter danach gefragt werden
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Quelle: https://www.chip.de/news/Gefaehrliche-Trojaner-im-Umlauf-Achten-Sie-auf-diese-Schadsoftware-Mail_180235752.html
https://www.chip.de/news/Gefaehrliche-Tr..._180235752.html
Ursnif
Gefährlicher Trojaner im Umlauf: Achten Sie auf diese Schadsoftware-Mail
Zitat
Ursnif kommt mit einer E-Mail, die sich als Antwortschreiben auf einen vorangegangenen Mailwechsel tarnt. So könnte dies beispielsweise eine Auftragsbestätigung sein. Die Mails wirken zunächst wie echte Geschäftsmails. Zu erkennen ist die Fälschung daran, dass Sie in der Mail aufgefordert werden, die angehängte verschlüsselte ZIP-Datei zu öffnen. Das entsprechende Passwort finden Sie im Text der E-Mail.
In dem entpackten ZIP-Archiv befindet sich eine Word-Datei. Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Name dieser bisher gleich: info_01_21.doc. Wenn Sie die Word-Datei öffnen, startet das darin enthaltene Makro den Trojaner Ursnif. Voraussetzung ist, dass das automatische Ausführen von Makros in Word zugelassen wird.
Welche Daten sammelt der Trojaner?
Einmal auf dem Rechner, macht sich Ursnif ganz schön zu schaffen. So sammelt er unter anderem Benutzernamen, Kennwörter und persönliche Daten aus Webformularen. Weiterhin lädt Ursnif neue Schadsoftware nach. Außerdem ist der Trojaner in der Lage, Tastatureingaben abzufangen und Screenshots zu erstellen.
Was sollten Sie tun, wenn ihr Rechner infiziert ist?
Dann lesen Sie die Warnung zu spät. Dann sollten Sie schnellstens Ihren PC vom Netzwerk trennen und das Internet ausschalten. Anschließend sollten Sie einen Spezialisten Ihres Vertrauens aufsuchen und den Computer bereinigen lassen.
Außerdem ist es empfehlenswert, alle Passwörter Ihrer Onlinekonten zu ändern. Verwenden Sie sichere Passwörter und verzichten Sie auf die beliebtesten Passwörter der Deutschen.
Welche Betriebssysteme sind betroffen?
Auf welches Betriebssystem hat es Ursnif abgesehen?
Zunächst scheinen nur Windows-Rechner betroffen zu sein. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass zukünftig auch Apple-Computer angegriffen werden.
Erkennen Antivirenprogramme den Trojaner?
Leider ist das nicht der Fall. Der Grund: der Trojaner befindet sich in einem passwortgeschützten ZIP-Archiv. Die Antivirenprogramm können dieses nicht scannen und den Nutzer warnen.
FAQ zum Ursnif-Trojaner
Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu den als Geschäfts-Mails getarnten Virenangriff.
Ich habe die ZIP-Datei heruntergeladen oder gespeichert, aber nicht geöffnet. Was ist zu tun?
Solange Sie die ZIP-Datei nicht ausführen, passiert nichts. Sicherheitshalber sollten Sie die Datei jedoch von Ihrem Computer oder Smartphone löschen, um diese nicht später versehentlich zu öffnen.
Ich habe den Anhang auf dem iPhone oder iPad geöffnet. Was kann passieren?
Nach unseren bisherigen Informationen ist der Virus für iOS-Geräte wie dem iPhone oder iPad nicht gefährlich. Allerdings gibt es dafür keine Garantie. Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, sollten Sie das iOS-Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen und anschließend eine Datensicherung einspielen. Die Datensicherung sollte von einem Zeitpunkt vor dem Öffnen der ZIP-Datei sein.
Die Zip-Datei habe ich auf dem MAC geöffnet. Was kann passieren?
Grundsätzlich ist der Virus nach unseren bisherigen Erkenntnissen für den Mac ungefährlich. Problematisch wird es nur, wenn Sie auf Ihrem Mac eine Software verwenden, die Windows simuliert. Beispielsweise eine virtuelle Maschine wie Parallels. Dann kann der Virus aktiv werden, den gesamten Mac befallen und unbrauchbar machen.
Ich habe die Datei geöffnet. Woran erkenne ich den Virus und wie kann ich meinen PC überprüfen?
Normalerweise sollte Ihr Virenscanner sich melden, wenn Sie die Datei öffnen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie eine hochwertige Antivirus-Software installiert haben und diese auf dem aktuellen Stand ist. Eine Überprüfung des Computers ist mit der Software Malwarebytes 3.0 möglich.
Ich habe die ZIP-Datei auf meinem Windows-PC geöffnet. Was ist zu tun?
In diesem Fall könnte der Virus aktiviert sein. Wir empfehlen vorsichtshalber, den Computer auszuschalten und nicht mehr zu nutzen. Lassen Sie den PC von einem Spezialisten untersuchen und den Trojaner gegebenenfalls entfernen.
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Quelle: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/gefaelschte-mahnschreiben-in-namen-realer-rechtsanwaelte-im-umlauf.html
https://www.polizei-praevention.de/aktue...-im-umlauf.html
Gefälschte Mahnschreiben in Namen realer Rechtsanwälte im Umlauf
Vorsicht vor Links und Downloads
Zitat
Mit "namens uns in bevollmächtigung unseres Mandanten fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 102, 77 89 Nr. 51,82 10, 24a UrhG..." oder "... §§ 101, 71 89 Nr.5, 88 20, 13c StPo auf: es zu unterlassen geschützes Musik und Film - Repertoire unseres Mandanten..." beginnen die Mails, die derzeit noch vereinzelt hier bei uns eingehen.
Wir vermuten jedoch eine Vielzahl dieser Mails im Umlauf.
Mit den gefälschten Mahnschreiben im Namen real existierender Rechtsanwälte und Kanzleien versuchen die Täter, die Mailempfänger zum Öffnen eines eingefügten Links zu verleiten, um "Die genaue Aufstellung der Rechnung sowie des Vergleichs..." zu erfahren.
Zitat
Wir raten dringend davon ab, den Link zu Öffnen.
Die Links in unseren bisherigen Mailbeispielen konnten nicht mehr geöffnet werden.
Es besteht die Gefahr, dass noch Mails im Umlauf sind, deren Links noch aktiv sind.
Es besteht zudem immer die Gefahr von Schadsoftware.
Sollten Sie auf einer verlinkten Webseite aufgefordert werden, persönliche Daten oder Zahlungsdaten einzugeben oder Personaldokumente (z.B. Personalausweis) hochzuladen, dann kommen Sie der Aufforderung nicht nach!
Vereinzelte Rechtsanwälte informieren bereits über die gefälschten Mails vorbildlich auf deren Webseite, was dafür spricht, dass inzwischen mehrere Personen sich bei den Anwälten gemeldet haben.
Bitte schreiben Sie auch die echten Rechtsanwälte nicht weiter an, da auch diese von dieser Masche geschädigt sind.
Die in den Schreiben genannten Anwälte/Kanzleien sind nicht der Absender und Verfasser dieser Mails.
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Quelle: https://www.infranken.de/regional/ansbach/herrieden-mann-60-verliebt-sich-im-internet-und-verliert-37000-euro-an-betrueger;art155654,4848648
https://www.infranken.de/regional/ansbac...t155654,4848648
Mann (60) aus Franken verliebt sich im Internet - und verliert 37.000 Euro
Zitat
Ein 60-jähriger Mann aus Franken ist auf Betrüger reingefallen.
Im Internet verliebte sich der Mann in eine Chatbekanntschaft und überwies ihr in drei Monaten rund 80.000 Euro, ein Teil davon konnte noch gerettet werden.
In Herrieden (Kreis Ansbach) überwies ein 60-jähriger Mann rund 80.000 Euro an Betrüger, berichtet die Polizei.
Am 01. November 2019 hatte eine Person über eine Chat-Plattform Kontakt mit ihm aufgenommen, sich als Frau ausgegeben und ihm die große Liebe vorgegaukelt.
Leider fiel der 60-Jährige auf die Masche rein.
In den kommenden drei Monaten überwies das Opfer immer wieder höhere Geldbeträge an die Betrüger, um ein angebliches Erbe auszulösen.
Am Ende addierte sich die gezahlte Summe auf circa 80.000 Euro, teilt die Polizei mit.
Einige Überweisungen konnten der 60-Jährige noch stornieren, am Ende verlor er aber dennoch 37.000 Euro.
Die Polizei ermittelt nun gegen die Betrüger.
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Quelle: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/abzocke-ueber-gefaelschte-streamingdienste-gigaflixde-und-andere.html
https://www.polizei-praevention.de/aktue...und-andere.html
Abzocke über gefälschte Streamingdienste - gigaflix.de und andere vom 11.02.2020
UPDATE Februar 2020
Zitat
Vorsicht vor gigaflix.de, bigflix.de, binoflix.de, braflix.de, dinoflix.de, flixabo.de, gonaflix.de, gonastream.de, imaxkino.com, momoflix.de, monoflix.de, laflix.de, soyaflix.de, rotflix.de, weflix.de, streamino.de, dasflix.de, coflix.de, yoflix.de, toflix.de, cinemaflix.de, kinoroom.de, hdflix.de, limeflix.de, doflix.de, noxflix.de, loxflix.de, kiwiflix.de, streamino.de, mangoflix.de, baflix.de, blueflix.de, bonastream.de, boxflix.de, daflix.de, dasimax.de, dinoflix.de, euroflix.de, gagastream.de, imaxgo.de, imaxnet.de, imaxstream.de, imaxtv.de, megaflix.de, soflix.de, soloflix.de, topflix.de, voxstream.de, teleflix.de, rostream.de, tostream.de, mostream.de, togostream.de, gogostream.de, lostream.de, rogostream.de, fogostream.de, sogostream.de, mogostream,de, nogostream.de, logostream.de, hogostream.de, rexkino.com ... und gefälschte Anwaltvideos auf youtube.
Nun auch mit Inkassoschreiben.
(Ursprüngliche Nachricht vom 11.04.2018, aktualisiert und mit aktuellen Bildern im Juni 2019 ergänzt)
Update Februar 2020:
Zitat
Noch immer sind die Täter mit diversen Webseiten, die wir weiter unten regelmäßig ergänzen, im Umlauf. Immer wieder bauen die Täter auch gefälschte Seiten auf, die ein Inkasso-Unternehmen vortäuschen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Erstatten Sie Anzeige!
Wichtig ist, dass Sie dabei erklären, wie Sie auf den Dienst gestossen sind.
Zitat
Mit einer neuen Abzockmasche versuchen aktuell Cyberkriminelle an Geld zu gelangen. Die Täter stellen angebliche Film-Streamingseiten unter verschiedenen Namen ins Netz. Auf den ersten Blick wirken die Webseiten wie ein typischer Streaming-Dienst, der aktuelle und auch ältere Kinofilme anbietet. Wer auf einen der Filme klickt, erhält zunächst den Hinweis "Achtung! Es wurde ein Fehler festgestellt: Nicht registrierte Nutzer haben keinen Zugriff auf die Filme, melden Sie sich bitte an bzw. registrieren Sie sich auf der Webseite."Alternativ werden auch weitere vorgeschaltete Webseiten (z.B. kinox4k.to) so vorbereitet, dass diese auf die nachfolgenden Webseiten weiterschalten.
Beispielseite Gadaflix (Juni 2019):
Zitat
Wer nun auf Registrieren klickt, wird aufgefordert Vor- und Nachname, Mailadresse und Passwort einzugeben. Das Ausfüllen des Formulares würde auch eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen sein. Die Nutzungsbedingungen geben, soweit die Inhalte der Seite zur Verfügung stehen, z.B. folgende Bedingungen vor:
"Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn Sie Ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird Ihr Account aus unserer Datenbank vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von einem Jahr umgestellt."
"Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 29,90 € pro Monat (358,80 € pro Jahr) verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft einmalig in Höhe von 358,80 € geleistet werden. "
Vereinzelt sind die Nutzungsbedinungen nur auf englisch zu finden. Auch haben die Täter hier teilweise Platzhalter auf der Webseite für den Namen der Streamingseite oder die Zahlungsbedinungen eingetragen, die durch die Webseitenprogrammierung nicht korrekt dargstellt werden.
Ein Hinweis auf die kostenpflichtige Registrierung ist nur zum Teil auf den Seiten vorhanden. Zum Teil ist der Button lediglich mit "Registrieren" beschriftet.
Wer sich hier angemeldet hat, soll angeblich ein Freischaltcode zugeschickt bekommen haben. Zu einer Zusendung eines Freischaltcodes sei es aber, soweit viele Aussagen, nicht immer gekommen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass ein Freischaltcode (vierstellige Nummer) per SMS an die angegeben Rufnummer übermittelt wird. Es kommt sogar nach einem Login zu der Möglichkeit, Filme abspielen zu können. Woher diese Filme gestreamt werden und ob entsprechend die Rechte an den Filmen bestehen, können wir derzeit nicht sagen.
Je nach URL der jeweiligen Webseite werden unterschiedliche Registrierungsmasken angezeigt. Wer z.B. auf gadaflix.de/registrierung/ klickt, bzw. über Suchmaschinen oder Verlinkungen aus anderen unseriösen Videoportalen auf diesen Link geführt wird, bekommt lediglich den Hinweis "Die Registrierung dauert nur 30 Sekunden!". Es wird nichts von Folgekosten, einem Abo oder ähnliches geschrieben. Ggf. konnten in den Nutzungsbedingungen Hinweise auf Kosten gefunden werden. Vereinzelt sind diese nur auf englisch zu finden. Auch der Button zur Bestätigung lautet nur "Registrieren". Ein Haken zu Akzeptanz der Nutzungsbedinungen muss nicht gesondert gesetzt werden.
Beispielseite ohne Kostenhinweis (Juni 2019):
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Wer jedoch auf die Seite klickt, die z.B. gadaflix.de/join/ endet, der bekommt eine vollkommen andere Registrierungsmaske mit Kostenhinweisen angezeigt. Wer den ursprünglichen Link nicht mehr kennt oder die aus den Mahnschreiben genannte Seite zur Kontrolle aufsucht, wird überrascht sein.
Beispiel Seite mit Kostenhinweis (Juni 2019):
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Im Anschluss bekamen die "Kunden" per Mail Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, die u.a. auch Androhungen von Hinzuziehung von Inkassodienstleistern beinhalteten. Die dort enthaltenen Links führen inzwischen zu den jeweiligen Seiten, wo auch eindeutige Kostenhinweise und Vertragsdaten zu sehen sind. Die "Kunden" wurden aber ursprünglich, wie bereits weiter oben beschrieben, von anderen unseriösen Filmseiten zu den aufgelisteten Seiten umgeleitet. Dann wurde bei der Registrierung lediglich gesagt, dass diese 30 Sekunden dauern würde. Es gab keine deutschen Kostenhinweise und keine Hinweise auf einen 5-Tägigen Test und die weiteren Bedingungen.
Zitat
Noch dreister wird diese Masche durch Videos, die auf Youtube gepostet werden. Man findet diese u.a. über die Eingabe der Namen der angeblichen Streaming-Webseite mit dem Zusatz "Rechnung" oder "Rechnung bekommen". Hier geben die Darsteller vor. u.a. Anwälte zu sein oder mit Rechtsanwälten gesprochen zu haben. Es wird in den Videos behauptet, dass die Forderungen rechtmäßig seien. Bei einer Videoversion wird immer wieder das gleiche Grund-Video verwendet und die Namen des angeblichen Streaming-Dienstes werden lediglich eingeblendet und verändert.
Screenshots Youtube Beispiele (hier Version Gadaflix, Juni 2019):
Nachfolgende angebliche Streaming-Seiten sind derzeit bekannt:
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Auf vereinzelten Webseiten der Täter werden, soweit vorhanden, im Impressum unterschiedliche Adressen oder Namen (z.B. Felix Entertainment Ltd, firm ltd, street 1, street 903745 oder AFYG LIMITED) der Ansprechpartner angegeben.
Personen, die bereits auf diese Masche hereingefallen sind, sollten die geforderte Rechnung nicht bezahlen. Hier wird zu einer Anzeigenerstattung bei der örtlichen Polizei gegen Unbekannt geraten. Sollten Sie bereits gezahlt haben, so sollten Sie unbedingt eine Anzeige bei Ihrer Polizei erstatten.
Drucken Sie den Mailverkehr, Inkassoschreiben und mögliche Überweisungsbelege aus und bringen Sie diese mit zur Anzeigenerstattung.
Inzwischen tauchen auch erste Inkassoschreiben auf. Hier haben die Täter speziell für diesen Grund Webseiten von angeblichen Inkassodienstleistern ins Netz gestellt.
Uns bisher bekannte Webseiten sind:
Zitat
"LETZTE MAHNUNG Unser Mandant ( KINO BINO LIMITED imaxstream.de ) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor. Sie haben Ihre offene Rechnung trotz zweiter Mahnung nicht beglichen. Wir wurden deshalb bevollmächtigt, die Forderung einzutreiben. Wir fordern Sie daher auf die Schuldsumme, sowie die bisher entstandenen Kosten, die Sie in Folge Ihres Zahlungsverzugs ( DGB § 280.286 ) zu tragen haben in den nächsten 4 Werktagen zu überweisen.
Ihre Registrierungsdaten: • IP-Adresse: xxx • Browser: Chrome xxx • Betriebssystem: Android OS 6.0 2 • Internetanbieter: Unitymedia
Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung unserer Mandatschaft auf einen Betrag in Höhe von 479,16 Euro, der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt : • Hauptforderung: 358,80 Euro • Mahnkosten: 23,86 Euro • Inkassokosten: 96,50 Euro • Gesamtforderung: 479,16 Euro Sofortige Zahlung des Gesamtbetrags erspart Ihnen weitere Folgekosten und / oder Unannehmlichkeiten. ( Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG )
Unsere Bankverbindung: • Zahlungsempfänger: CLEARDEBT LIMITED • Bankinstitut: HSBC BANK PLC • Adresse: 1st Floor Charter House, 2 Woodlands Road • IBAN: GB97HBUK40090621885642 • BIC: HBUKGB4102F • Verwendungszweck: Invoice xxx • Betrag: 479,16 Euro Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende EMail- Adresse zu: info@homeinkasso.de Sollten Sie die Zahlung nicht leisten, so möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren durchgesetzt wird, was für Sie erhebliche Zusatzkosten zur Folge hätte. Wenn nötig wird die Forderung durch unsere Vertragsanwälte im Mahnverfahren durchgesetzt. Aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid kann die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden. Eine Vollstreckung kann u.a. die Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen u.S.W. nach sich ziehen. Sollten Sie derzeit nicht in der Lage sein, die Forderung komplett zu tilgen, können wir Ihnen sicherlich mit einer Ratenzahlung weiterhelfen. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: +493021780564"
Beispielscreenshots einer Mail (Juni 2019, Gadaflix):
Ein zweites Folgeschreiben droht sogar die Pfändung an:
Zitat
"PFÄNDUNGSTERMIN Am 27.04.2018 Um 14:20 Uhr!
Leider habe Sie die offene Rechnung trotz letzter Mahnung, und letzter Zahlungsaufforderung vor dem Mahnverfahren nicht beglichen. Wir haben in einem Mahnverfahren ( gemäß §§ 688 ff. ZPO ) einen Vollstreckungstitel beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie der Gerichtsvollzieher am 27.04.2018 besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden. Sollten Sie am genannten Termin verhindert sein, bitten wir um einen Anruf, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Wir haben ebenfalls einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt. Sollten Sie am genannten Termin unentschuldigt nicht anwesend sein, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen. Sollten Sie Wiederstand leisten, wird der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzuziehen. Die einzige Möglichkeit, diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Überweisung des offenen Betrags von 568,16 Euro an folgende Bankverbindung: Zahlungsempfänger: CLEARDEBT LIMITED Bankinstitut: NATIONAL WESTMINSTER BANK PLC Adresse: 1st Floor Charter House, 2 Woodlands Road IBAN: GB76NWBK50300324358851 BIC: NWBKGB2140E Verwendungszweck: Invoice xxx Betrag: 568,16 Euro Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die folgende E-Mail-Adresse zu: info@homeinkasso.de Sollte Ihre Zahlung sich mit unserem Schreiben terminlich überschnitten haben, können Sie unser Schreiben als gegenstandslos betrachten. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter: Tel. +43720816113 Tel. +442039368908 Mo–Sa 10:00 - 19:00 Uhr"
(Beispiel: jasper-inkasso.eu, Februar 2020)
Lassen Sie sich von diesen Schreiben nicht einschüchtern und zu einer Zahlung verleiten, solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist! Im Zweifelsfall raten wir, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wären diese Schreiben rechtlich einwandfrei, dann hätten die Täter sich gegenüber dem zuständigen Amtsgericht zu Erkennen geben müssen. Es hätte dann auch ein offizielles Schreiben von einem Amtsgericht gegeben. Weitere Informationen zu einem offiziellen Mahnverfahren finden Sie hier: www.mahngerichte.de
Wir raten zu einer Anzeigenerstattung bei Ihrer örtlichen Polizei. Beschreiben Sie genau, wie Sie auf die Streamingseiten gelangt sind und wie die Registrierung konkret und mit welchen Hinweisen abgelaufen ist. Wenn Sie können, beschreiben Sie die aufgerufenen Webseiten-Adressen genau. Hier kann bereits ein kleiner Unterschied zwischen .../join.html oder .../registrierung.html bestehen.
Folgende Webseiten berichten bereits von dieser Gefahr und führen eigene Listen von jeweiligen Streamingseiten. Dort sind auch einige der gelisteten Streaming-Seiten inzwischen nicht mehr erreichbar. Eine Aktualität der Fremdseiten können wir nicht garantieren.
*Onlinewarnungen.de
*Watchlist-Internet.at
*Verbraucherzentrale.de
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/4519843
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Betrug durch "Computervirus-Masche"
Zitat
Ein 22-jähriger Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ging dreisten Betrügern auf den Leim.
Nachdem der Mann eine Einblendung auf seinem Computerbildschirm angezeigt bekam, dass sein Rechner mit einem Virus infiziert sei, überwies er eine niedrige dreistellige Summe für die angebliche Bereinigung seines PCs.
Hierbei wurde er auch zur Eingabe personenbezogener Daten sowie seiner Bankverbindung aufgefordert.
Erst später hatte der Mann Zweifel an der Richtigkeit und erstattete Anzeige.
Die Kontoverbindung ließ der Mann vorsorglich sperren.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4519831
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Auswirkungen bei Computerbetrug
Zitat
Das Vertrauen in über das Internet übermittelte Angebote scheint in Einzelfällen grenzenlos zu sein.
Meldungen über Vermögensschäden durch Täuschungshandlungen, die über das Internet inszeniert werden, sind fast täglicher Inhalt der Pressemeldungen.
Themen und Tipps zum Schutz vor Betrugsmaschen werden im Internet durch die Polizeiliche Kriminalprävention unter der Fundstelle https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ zum Abruf bereitgestellt.
Eine Beachtung der Tipps und der Hinweise der Polizeilichen Kriminalprävention könnte dabei helfen, nicht ein Opfer der über das Internet über Staatsgrenzen hinweg agierenden Betrüger zu werden.
Zitat
Arg täuschen ließ sich eine 23-jährige Geschädigte mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Konstanz, die bereits zur Weihnachtszeit im Internet auf einen Instagram-Account aufmerksam wurde, dessen Betreiber ihr für die Überweisung von 1.000 Euro über eine Bitcoin-Seite innerhalb von 20 Tagen die zehnfache Rendite der investierten Summe versprach.
Die Geschädigte ließ sich darauf ein und überwies die geforderte Summe auf eine in der Türkei existente Bankverbindung.
Für den Zugriff auf die versprochenen Bitcoins im Gegenwert von etwa 10.000 Euro wurden der 23-Jährigen in den folgenden Wochen weitere Überweisungen ins Ausland abverlangt.
Zuletzt hatte sie in der Erwartung der unsicheren Rendite in Höhe von 10.000 Euro insgesamt 11.000 Euro auf ausländische Konten überwiesen.
Als ihre Skepsis größer wurde, wandte sie sich über das Internet an den Support der Bitcoin-Seite.
Dort erhielt sie das Angebot für Hilfe und Unterstützung nach der Überweisung weiterer 1.000 Euro auf ein in den USA registriertes Konto.
Die Überweisung in die USA wurde durch die 23-Jährige vorgenommen, eine Hilfe zur Wiedererlangung des verlorenen Geldes erhielt sie nie.
Stattdessen ist sie nun das Ziel von Spam-Mails und mit ihren Personendaten auf mehreren Seiten des Krypto-Marktes registriert.
Unaufgefordert erhielt die 23-Jährige weitere Hilfsangebote, auf die sie sich in der Hoffnung auf wirkliche Hilfe noch einmal einließ.
Erst als diese Helfer sich mit der Unterstützung des Opfers Zugang auf deren Smartphone verschafft hatten und sie zu einem Log-In auf ihr PayPal-Konto aufforderten, zog die Geschädigte die Reißleine und offenbarte sich einer Freundin.
Die Freundin gab der Geschädigten den bisher besten Tipp: "Geh zur Polizei und erstatte eine Strafanzeige."
Zitat
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Computerbetrugs durch das örtliche Polizeirevier wird der Geschädigten den erlittenen Vermögensschaden voraussichtlich nicht zurückbringen.
Sicherlich wird das Opfer durch die polizeilichen Sachbearbeiter die Unterstützung und Beratung finden, die ihr helfen werden, einen besseren Abstand zu dubiosen, über das Internet verbreiteten Angeboten zu finden.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/4520280
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Warnung vor angeblichen "Microsoft-Mitarbeitern"
Die Polizei Bremen warnt vor falschem Microsoft-Support:
Angebliche Mitarbeiter des technischen Supports von Microsoft versuchten in den letzten Tagen per Telefon Zugriff auf Computer der Angerufenen zu erlangen.
Hintergrund ist, dass die Firma Microsoft für das Betriebssystem Windows 7 letztmalig bis zum 14.1.2020 den Technischen Support, Softwareupdates und Sicherheitsupdates oder Problembehebungen angeboten hat.
Kriminelle versuchen, diesen Umstand für Betrügereien auszunutzen.
Die Polizei klärt auf und gibt Präventionshinweise.
Zitat
Das Telefon klingelt, eine unbekannte Rufnummer wird auf dem Display sichtbar. Es meldet sich ein angeblicher Mitarbeiter des Kundendienstes der Firma Microsoft. Der Computer soll mit einem Virus infiziert sein und nun wird vom "Support" Hilfe angeboten. Dafür sollen Angerufene Zugangsdaten nennen und den Zugriff auf ihre Computer erlauben. Was zunächst nach einem guten Service klingt, ist die Betrugsmasche "Tech Support Scam". Denn nachdem Zugangsdaten mitgeteilt und der Zugriff auf das Gerät erlaubt wurden, wird ein Programm installiert (ein "Trojaner" oder andere Schadsoftware). Damit sollen sensible Daten wie zum Beispiel Passwörter für das Online-Banking oder Kreditkartendaten ausgespäht werden oder der Computer wird für den Nutzer gesperrt. Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter bietet anschließend ein Softwarezusatzpaket an. Mit den bereits ausgespähten Kreditkartendaten wird die Bezahlung umgehend selbst geregelt.
Wie können Angerufene sich schützen?
Zitat
Die Firma Microsoft ruft nicht unaufgefordert an und fragt persönliche und finanzielle Daten ab. Es werden auch keine E-Mails unaufgefordert versandt. Das Telefonat sollte umgehend beendet werden, erteilen Sie keine Auskunft. Haben Sie bereits mit einem angeblichen Microsoft-Mitarbeiter gesprochen, trennen Sie den Computer vom Netz und ändern die Passwörter. Löschen Sie unbekannte E-Mails, öffnen Sie keine Anhänge, klicken Sie nicht auf Fotos oder Links.
Ein Hinweis für alle, die noch Windows 7 nutzen:
Zitat
Der fehlende technische Support, die fehlenden Softwareupdates und fehlenden Sicherheitsupdates oder Problembehebungen erhöhen bei weiterer Nutzung das Risiko für Viren und Malware. Egal? Nein!
Wer zu Beispiel das Onlinebanking nutzt, muss nicht einmal bemerken, dass Kriminelle auf dem Rechner Daten "ausspähen".
Ein Virenschutzprogramm mit Firewall löst dieses Problem nicht! Ein Schaden muss nicht sofort entstehen.
Angriffe bleiben vielleicht unbemerkt, Microsoft behebt die Sicherheitslücken nicht mehr und das Risiko, dass der Rechner infiziert wird, wird immer größer.
Tipp: Ein neueres Betriebssystem herunterladen oder vielleicht ein neues Gerät kaufen, das schon ein neueres Betriebssystem verwendet.
Tipps und Hinweise zur Verhinderung von Betrugsdelikten durch falsche Mitarbeiter von Microsoft veröffentlicht die Polizei im Internet im Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter der Fundstelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falsche-microsoft-mitarbeiter/
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4524679
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4524679
Am Dienstag (18. Februar, 16:30 Uhr) ging auf einer Duisburger Polizeiwache der Anruf eines Bankmitarbeiters ein, der davon berichtete, dass er verdächtige Kontobewegungen bei einem 70-Jährigen Duisburger festgestellt habe.
Der Senior hatte in den zurückliegenden Wochen circa 40.000 Euro auf ein Konto in den USA überwiesen.
Zitat
Über eine Sex-Seite im Internet hat er eine amerikanische Frau kennengelernt, die in Kenia wohnen soll.
In mehreren Nachrichten und Chats tauschten sie tiefgründige Informationen untereinander aus. Der Senior baute Vertrauen zu ihr auf.
Sie erzählte, dass sie auf einem kenianischen Konto über ein großes Vermögen verfüge, auf das sie derzeit jedoch nicht zugreifen könne.
Die Frau bat ihn, Geld auf ein Konto in den USA zu überweisen und schickte ihm als Sicherheit eine Kopie ihres vermeintlichen Ausweises. Daraufhin floss Geld aus Deutschland in die USA.
Die eingesetzten Polizisten überprüften die Kopie des Personaldokuments und die Angaben der vermeintlichen Frau.
Obwohl Unregelmäßigkeiten ersichtlich wurden, war der Senior vor Ort nicht davon überzeugt, betrogen worden zu sein.
Über Singlebörsen und Partnerportale nehmen Täterinnen und Täter Kontakt zu Nutzern auf und bauen über einen längeren Zeitraum eine Bindung auf.
Die Menschen entwickeln Vertrauen und teilweise Gefühle für den anderen.
Manche Täter spielen bewusst vor, verliebt zu sein, um die Menschen auszunutzen.
Eine Notsituation oder finanzielle Probleme werden glaubhaft vorgegaukelt und der unwissende Bürger um sein Geld gebracht.
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