Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4813559
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Betrug mit falscher Kapitalanlage
Zitat
Über eine Zeitspanne von rund einem Monat, zwischen Mitte Dezember 2020 und Mitte Januar 2021, haben sich Betrüger das Vertrauen eines 69-Jährigen aus dem Landkreis Konstanz erschlichen, mit dem Ziel diesen mit falschen Investments um sein Erspartes zu bringen. Zunächst hatte der Mann über das Internet, später per E-Mail und Telefon, Kontakt zu einem Mitarbeiter einer angeblichen Investmentfirma. Dieser überredete das spätere Opfer einen mittleren vierstelligen Betrag in eine angeblich lukrative Kapitalanlage zu investieren.
Am 6. Januar 2021 wurde dem Mann eine Gewinnausschüttung vorgespielt. Um sich diese auszahlen zu lassen, so die Betrüger, müsse der 69-Jährige Fernzugriff auf seinen PC erlauben sowie eine TAN übermitteln. Diese nutzten die Täter, um 2.000 Euro vom Bankkonto des Opfers abzubuchen. Aufgrund des Feiertags am 6. Januar und damit verbundener Verzögerung bei Bankgeschäften konnte der Geldbetrag jedoch zurückgeholt werden. Ein erneuter Betrugsversuch am 14. Januar scheiterte aufgrund inzwischen eingeleiteter Ermittlungen.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor derartigen Betrugsmaschen falscher Ivestmentfirmen, die über das Internet mit angeblich hohen Gewinnen werben. Geben Sie niemals per Telefon, online oder per E-Mail Bankdaten oder gar TANs an Fremde heraus. Weitere Informationen finden sich auf der Seite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bunds unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/
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Warnung vor Abzocke bei Geldanlagen im Internet
Zitat
Momentan häufen sich in unserem Zuständigkeitsgebiet die Anrufe von falschen Polizisten, die Bargeld sicherstellen wollen, weil sie eine Diebesbande mit Adresslisten gefasst haben. Viele ältere Menschen haben diese Anrufe seit gestern Abend der Einsatzleitstelle gemeldet. Bisher ist niemand darauf herein gefallen.
Anders gestaltet sich jedoch ein Betrugsfall, der gestern angezeigt wurde:
Ein 81-jähriger Mann aus der Nähe von Demmin wollte über eine Online-Handelsplattform in Bitcoin investieren und verlor 40.500 EUR.
Der Deutsche wollte im Oktober 2020 Geld anlegen. Dazu investierte er 1000 EUR über eine Online-Handelsplattform in zwei Bitcoins. Durch Anrufe und E-Mails eines angeblichen Brokers der Coinibank wurde er gedrängt, noch mehr zu investieren, es sei eine gute Zeit zum Handel.
Der Senior investierte nach und nach noch weitere 35.000 EUR. Auf der Website wurde ihm auf seinem Konto bereits ein Gewinn von über 185.000 EUR angezeigt. Als sogenannter "Goldkunde" wurde er aufgefordert, sich seinen Gewinn auszahlen zu lassen, da sich dieser verdoppelt habe.
Dieser Aufforderung kam der Geschädigte nach und verlangte von der Coinibank die Auszahlung des Geldes. Plötzlich sollte er jedoch 27.000 EUR an Brokergebühren zahlen. Der Mann konnte das Geld nicht aufbringen und zahlte "nur" 4.500 EUR für einen geringeren Gewinnerhalt.
Im Nachhinein meldeten sich angebliche Bankangestellte und ein Anwalt aus Israel bei ihm. Der Anwalt teilte ihm mit, dass er sich mit den Betrügern auskennen würde und verlangte über 4000 EUR an Gebühren. Dieses Geld zahlte der Geschädigte nicht und erstattete Anzeige.
Er verlor somit insgesamt 40.500 EUR.
Vor der Coinibank warnte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bereits im Dezember 2020 auf seiner Website. Coinibank ist kein nach § 32 Kreditwesengesetz zugelassenes Institut.
Gemeinsam mit dem BKA hat die BaFin unter https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Warnhinweise/181204_OnlineGeldanalage.html vor Abzocke bei Geldanlagen im Internet gewarnt und folgende Hinweise gegeben:
1. Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.
2. Bevor Sie Geld übergeben oder eine Anlage tätigen, holen Sie immer unabhängigen Rat (z.B. bei Verbraucherzentralen) ein.
3. Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten.
4. Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?
5. Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit abfragen.
6. Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.
7. Vorsicht vor zukünftigen Betrugsversuchen! Wenn Sie bereits Opfer wurden und in einen Betrug investiert haben, werden die Betrüger Sie wahrscheinlich wieder ins Visier nehmen oder Ihre Daten an andere Kriminelle verkaufen.
8. Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als "Samariter" aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.
9. Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/ oder die BaFin!
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/4815759
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Ermittlungen wegen Geldwäsche als Folgen eines Liebesversprechens
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Die Kriminalpolizei Gotha steht kurz vorm Abschluss der Ermittlungen gegen einen 55-Jährigen wegen leichtfertiger Geldwäsche.
Der Ilmenauer ließ sich im Frühjahr 2020 dazu hinreißen, Pakete mit Spielwaren, Markenbekleidung, Werkzeugen und Mobiltelefonen unter seiner Wohnanschrift anzunehmen und diese in die Russische Föderation an ihm unbekannte Personen weiterzuleiten. Motiv war das Liebesversprechen einer angeblichen Russin, welche dem Ilmenauer vortäuschte, in ihn verliebt zu sein. Durch seine Tätigkeit als Paketagent könnten angeblich Portokosten eingespart und dafür verwendet werden, einen Flug der vermeintlich verliebten Frau für ein erstes persönliches Treffen zu finanzieren.
Tatsächlich war der Mann Opfer von Betrügern geworden, welche Waren in Deutschland bestellten, ohne sie zu bezahlen.
Der Polizei gelang es, einen erheblichen Teil der Pakete mit einem Wert von über 10.000 Euro anzuhalten. Waren mit einem Wert im unteren fünfstelligen Bereich hatte der 55-Jährige bereits vorher versandt.
Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob er sich wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar gemacht hat. Die Tatorte der Betrugsdelikte verteilten sich über die gesamte Bundesrepublik. Die entsprechenden Verfahren werden in den jeweils zuständigen Dienststellen geführt.
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Betrüger nimmt über Kleinanzeige Kontakt zu Opfer auf
Zitat
Ende September 2020 bot ein 66-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt über eine Kleinanzeige im Internet Schlafzimmermöbel zum Verkauf an und wurde in der Folge Opfer eines dreisten Betrügers.
Aufgrund der Verkaufsanzeige nahm ein bisher unbekannter Mann, der sich „Richard Reagan“ nannte, per E-Mail Kontakt zu dem Verkäufer auf und gab vor, das Mobiliar kaufen zu wollen. Er teilte mit, dass er ein in Afghanistan stationierter Soldat sei und seinen Umzug nach Russland vorbereite. Die Möbel wolle er von einer Spedition abholen lassen. Den Verkauf wollte der Mann über einen bekannten Bezahlservice abwickeln, was letztlich aber nicht funktionierte.
Den E-Mail-Kontakt nutzte der angebliche Soldat, um den 66-Jährigen über Monate hinweg mit immer neuen erfundenen Geschichten und falschen Tatsachen wie Speditionskosten, Gebühren etc. zu zahlreichen Geldüberweisungen auf verschiede ausländische Konten zu bewegen. Bis Anfang Januar 2021 entstand so ein Schaden in sechsstelliger Höhe.
Die Kriminalpolizei Ingolstadt, die diesen Fall bearbeitet, warnt eindringlich vor derartigen Machenschaften und gibt folgende Tipps:
• Wenn der Kontakt nur per Chat, Mail oder Telefon hergestellt werden kann, ist höchste Vorsicht geboten.
• Brechen Sie spätestens wenn Geldforderungen gestellt werden sofort jeglichen Kontakt ab.
• Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld, lösen Sie keine Schecks ein, leiten Sie keine Briefe und Päckchen weiter oder bewahren diese auf.
• Machen Sie bereits geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig.
• Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf CD oder USB-Stick.
• Informieren Sie unverzüglich die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/4817163
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Love Scamming - Betrüger ergaunert 70.000 Euro
Zitat
Über mehrere Monate hinweg hat ein Betrüger das Vertrauen einer Frau aus Rutesheim erschlichen und von ihr knapp 70.000 Euro ergaunert.
Den "Romance Love Scammer" lernte sie im Mai vergangenen Jahres über eine Internet-Plattform kennen. Er gab sich als Marinesoldat aus, berichtete von einem größeren Vermögen in den USA und gaukelte ihr eine unbeschwerte gemeinsame Zukunft vor.
Unter dem Vorwand, mit finanzieller Unterstützung an sein Vermögen zu kommen, schaffte er es schließlich, sie zu mehreren Überweisungen auf verschiedene europäische Konten zu überreden zu kommen.
Erst nachdem der vereinbarte persönliche Kontakt mehrmals mit unterschiedlichen Ausreden verschoben worden war, erkannte die Frau den Betrug und meldete sich bei der Polizei.
Tipp: Umfangreiche Informationen und Verhaltenshinweise rund um das Thema Scamming finden Sie im Internet unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104233/4816295
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Phishing-Mails: Betrüger ergaunerten fünfstelligen Euro-Betrag
Zitat
Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund warnt aus aktuellem Anlass erneut vor betrügerischen Phishing-Mails.
In der vergangenen Woche erhielt eine Frau aus dem Landkreis Wittmund eine solche E-Mail, die aussah, als sei sie von ihrer Hausbank gesendet worden.
Über einen Link in der Mail wurde die Frau auf eine Internetseite mit Anweisungen geleitet. In dem Glauben, sie sei auf der Seite ihrer Bank unterwegs, gab sie die Zugangsdaten für ihr Online-Banking ein. Wenige Tage später erhielt sie dann einen Anruf einer angeblichen Bankmitarbeiterin mit dem Hinweis, dass ihr Konto gehackt worden sei. Am Telefon wurde die Frau aufgefordert, mehrere TANs durchzugeben. Was das Opfer dabei nicht bemerkte: Mit jeder durchgegebenen TAN wurden vierstellige Beträge vom Konto abgebucht.
Insgesamt erbeuteten die Betrüger so eine fünfstellige Summe. Nach dem Telefonat wurde die Frau misstrauisch und informierte ihre tatsächliche Hausbank. Als sie feststellte, dass sie an Betrüger geraten war, verständigte sie die Polizei und erstattete Anzeige.
Tipps zum Schutz vor Phishing:
- Vergewissern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Überprüfen Sie die Adressleiste in Ihrem Browser. Bei geringsten Abweichungen sollten Sie stutzig werden. Tragen Sie ständig benötigte Internet-Adressen in die Favoritenliste Ihres Browsers.
- Klicken Sie niemals auf den angegeben Link in der übersandten E-Mail. Versuchen Sie stattdessen, die in der E-Mail angegebenen Seiten über die Startseite Ihrer Bank zu erreichen (ohne diese in die Adresszeile einzutippen).
- Kreditinstitute fordern grundsätzlich keine vertraulichen Daten per E-Mail oder per Telefon oder per Post von Ihnen an. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrer Bank.
- Übermitteln Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten (bspw. Passwörter oder Transaktionsnummern) per E-Mail.
- Folgen Sie Aufforderungen in E-Mails, Programme herunterzuladen, nur dann, wenn Sie die entsprechende Datei auch auf der Internet-Seite des Unternehmens finden (Starten Sie keinen Download über den direkten Link). Öffnen Sie insbesondere keine angehängten Dateien. Nutzen Sie Antivirenprogramme und Firewalls.
- Geben Sie persönliche Daten nur bei gewohntem Ablauf innerhalb der Online-Banking-Anwendung Ihres Kreditinstituts an. Sollte hnen etwas merkwürdig vorkommen, beenden Sie die Verbindung und kontaktieren Sie Ihre Bank.
- Beenden Sie die Online-Sitzung bei Ihrer Bank, indem Sie sich abmelden. Schließen Sie nicht lediglich das Browserfenster und wechseln Sie vor Ihrer Abmeldung nicht auf eine andere Internetseite.
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Kontostand sowie Ihre Kontobewegungen. So können Sie schnell reagieren, falls ungewollte Aktionen stattgefunden haben.
- PIN und TANs sollten Sie nur dann eingeben, wenn eine gesicherte Verbindung mit Ihrem Browser hergestellt ist. Eine Sichere Verbindung erkennen Sie an dem https:// in der Adresszeile: Im Browserfenster erscheint ein kleines Icon, z. B. in Form eines Vorhängeschlosses, das den jeweiligen Sicherheitsstatus symbolisiert ("geschlossen" bzw. "geöffnet").
- Nutzen Sie nur die offizielle Zugangssoftware Ihrer Bank.
- Nutzen Sie Funktastaturen nur dann für das Online-Banking, wenn diese über eine eingebaute Verschlüsselung verfügen. Dies gilt auch für die Nutzung von Wireless-LAN (WLAN).
- Achten Sie auf einen Grundschutz Ihrer Hard- und Software.
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Betrug im Internet - Sichere Zahlungswege wählen!
Zitat
Aus Anlass einer Häufung von Betrugsfällen appellieren die Polizei und die Verbraucherzentrale Hamburg, bei Onlinegeschäften unbedingt auf sichere Zahlungswege zu achten!
Bei den bekanntgewordenen Fällen standen vor allem jene Verkäufer im Visier der Täter, die begehrte und hochwertige Artikel über ein Kleinanzeigenportal im Internet zum Verkauf anboten. Darunter befinden sich bislang unter anderem rund 40 Fälle, in denen 'Playstation 5'-Spielekonsolen zum Kauf angeboten worden waren, in weiteren knapp 30 Fällen ging es um aktuelle iPhone-Modelle. Andere betroffene Verkäufer hatten aber auch Samsung-Handys oder Designerbekleidung angeboten.
In den meisten Fällen erfolgte die Bezahlung über den Bezahldienst Paypal unter Nutzung der Zahloption "Geld an Freunde und Familie senden". Die Verkäufer erhielten zunächst auch einen Zahlungseingang und übergaben die Gegenstände daraufhin an der Haustür oder einem vereinbarten Ort in der Stadt. Dass es sich aber um Betrug handelte, stellte sich meist kurze Zeit später durch eine Rückbuchung des Geldes heraus.
Das Geld war nämlich nie von den Tätern selbst gekommen, sondern sie hatten sich für den Versand unterschiedlicher Tricks bedient. Zumeist tricksten sie dabei andere Nutzer des Kleinanzeigenportals aus und ohne es zu ahnen, schickten diese ihr Geld an jene Verkäufer, auf deren Artikel es die Täter abgesehen hatten. In anderen Fällen ergaunerten die Täter unter einem Vorwand aber auch Zugangsdaten und nahmen damit selbst Transaktionen in fremden Paypal-Konten vor.
Beliebt war bei den Tätern im Vorwege auch der Hinweis, die Zahloption "Geld an Freunde und Familie senden" sei für den Verkäufer ja gebührenfrei, wodurch dieser einen größeren Gewinn erzielen könne.
Wer sich im Vorwege informiert, kann solche Taten verhindern.
Hinweise von Polizei und Verbraucherzentrale:
- Setzen Sie sich ausgiebig auch mit den Hinweisen und Nutzungsbedingungen der Verkaufsplattformen und Bezahldienste auseinander, auch wenn sie immer wieder leider recht versteckt platziert sind!
Beispielsweise gilt:
Artikel, die persönlich abgeholt oder ausgeliefert werden, sind generell nicht vom Verkäuferschutz umfasst. Versenden Sie daher immer nur an die in den Transaktionsdetails angegebene Versandadresse. Auch bei einer Lieferung an eine hiervon abweichende Anschrift besteht kein Verkäuferschutz.
Bei der Zahloption "Geld an Freunde und Familie senden" gelten ebenfalls weder Käufer- noch Verkäuferschutz.
- Entscheiden Sie sich für sichere Zahlungswege wie eine klassische Überweisung mit Buchung auf dem Konto oder, wenn es schneller gehen soll, verlangen Sie bei der Warenübergabe Bargeld.
- Wenn die Ware übergeben wird, spricht auch nichts dagegen, sich vom Käufer den Ausweis zeigen zu lassen. Ein seriöser Käufer wird Verständnis dafür haben, dass der Verkäufer sichergehen will, dass nur derjenige die Ware erhält, der sie auch bezahlt hat.
- Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Ihnen etwas "komisch" vorkommt, sollten Sie von einem Verkauf absehen.
Weitere Tipps zum sicheren Onlineeinkauf finden sich unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg stellt im Internet nützliche Informationen zu den Maschen der Täter und Empfehlungen für eine sichere Kaufabwicklung zur Verfügung: https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/betrug-kleinanzeigen-im-internet
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/323790
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Von Internetbekanntschaft getäuscht - 62-Jähriger überweist mehrere zehntausend Euro
Zitat
Ein 62-Jähriger ist auf eine Internetbekanntschaft hereingefallen und hat dieser seit Oktober mehrere zehntausend Euro überwiesen. Die unbekannte Täterin hatte zuvor über das Internet Kontakt zu dem Mann aus dem Landkreis aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen hat die Würzburger Kriminalpolizei übernommen.
Über eine Online-Plattform hatte die Betrügerin im Oktober 2020 gezielt Kontakt zu dem 62 Jahre alten Mann aufgenommen. Nachdem sich eine vermeintliche Beziehung zwischen den beiden entwickelt hatte, bat sie den Geschädigten mehrmals um Geld. Der 62-Jährige überwies schließlich insgesamt mehrere zehntausend Euro an die Unbekannte.
Erst bei der letzten Überweisung wurde eine Bankangestellte stutzig und verständigte umgehend die Polizei. Erst in diesem Moment realisierte der 62-Jährige Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Die weiteren Ermittlungen werden nun durch die Würzburger Kriminalpolizei geführt.
Die unterfränkische Polizei nimmt die Tat zum Anlass, erneut vor dem Phänomen „Love Scamming“ zu warnen:
• Die Täter schreiben gezielt alleinstehende Personen über das Internet an, um diese später um Geldsummen zu betrügen.
• Die Unbekannten geben meist vor, sich im Ausland aufzuhalten und dort beispielsweise als Soldaten oder Ärzte tätig zu sein.
• Sobald Sie aufgefordert werden, Geld zu überweisen oder zu übergeben, sollten Sie hellhörig werden und keinesfalls Geldzahlungen leisten.
• Sobald Ihnen der Verdacht kommt, der angebliche Partner könnte es nicht nur auf die Liebe, sondern auf Ihre Ersparnisse abgesehen haben, nehmen Sie unbedingt Kontakt zu Ihrer Polizei auf.
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Romance-Scamming - Seniorin geht Betrüger auf den Leim - hoher Geldbetrag überwiesen
Zitat
Eine Seniorin aus einer Stadt im Landkreis Waldshut ist einem skrupellosen Betrüger auf den Leim gegangen. Die getäuschte 79-jährige Frau überwies einen sechsstelligen Geldbetrag.
Am Dienstag, 19.01.2021, schaltete sie die Polizei ein.
Über eine Online-Partnerbörse kam die Frau im November 2020 in Kontakt mit einem angeblichen Arzt, der scheinbar für die UN in Jordanien arbeitet. Er erschlich sich das Vertrauen der Frau und gab aus verschiedensten Gründen vor, Geld zu benötigen, sei es für seine Flucht oder wegen seiner Festnahme. Insgesamt überwies die Frau den hohen Geldbetrag in mehreren Tranchen auf deutsche Konten. Einen kleineren Teil des Geldes hatte sich die Frau von Bekannten geliehen.
Ermittlungen ergaben, dass das Geld bereits weiter transferiert wurde und nicht mehr zurückgeholt werden kann.
Gegen die Inhaber der deutschen Konten wurden Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet.
Weitere Informationen und Verhaltenshinweise zu diesem Betrugsphänomen, dem sogenannten "Scamming", erhalten sie unter www.polizei-beratung.de
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Love Scamming
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Ein 50 Jahre alter Mann aus der südlichen Ortenau erstattete am Mittwoch Anzeige, da er in der Vergangenheit Opfer einer dreisten Betrugsmasche, dem Love Scamming, geworden war.
Ende August hat eine Frau mit dem Geschädigten über das Onlineportal Twitter Kontakt aufgenommen. Anschließend entwickelte sich über einen Messenger eine vermeintliche Beziehung zwischen dem 50-Jährigen und der noch unbekannten Frau.
Diese erschlich sich durch die Romanze sowohl das Vertrauen des Geschädigten als auch insgesamt knapp über 100.000 Euro, die der Mann per Banküberweisung der Frau zukommen ließ. …
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Internet-User wird Opfer von Computer-Betrugsmasche
Zitat
Einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen ist ein 37-Jähriger aus Villingen.
Der Mann bestellte über das Internet Waren, als plötzlich ein Fenster aufpoppte, das ein angebliches Angebot zur Löschung negativer Schufa-Einträge beinhaltete. Obwohl er das Werbefenster nur anklickte und danach einfach wieder löschte, erhielt er Tage später eine kostenpflichtige Briefsendung über einen dreistelligen Betrag von einer Niederländischen Firma mit Sitz in Maastricht. Offensichtlich hatte das Anklicken des Werbefensters genügt, die Daten des Computerbenutzers abzugreifen, die er zuvor für die Bestellung eingegeben hatte.
Tipps und Tricks, wie man sich vor solchen unseriösen Firmen schützt und wie man sicher im Internet surft, sind auf den Seiten der polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de zu finden.
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Vermehrt Fälle von Dreiecksbetrug über Online-Flohmärkte
Zitat
Derzeit kommt es in Warendorf und im gesamten Kreisgebiet vermehrt zu Fällen von Dreiecksbetrug in Zusammenhang mit Online-Flohmärkten.
Dabei werden Verkäufer von Gegenständen, die sie in Online-Flohmärkten zum Kauf anbieten, so betrogen, dass sie am Ende ohne die verkaufte Ware und ohne Geld dastehen.
Wie funktioniert die Masche?
Der im Online-Flohmarkt durch den Verkäufer angebotene Artikel wird vom Betrüger (angeblicher Käufer) augenscheinlich mittels Verkaufsverhandlungen über den Kleinanzeigenchat gekauft und vor Ort beim Verkäufer abgeholt.
Zuvor vereinbaren die Parteien, dass der Kaufpreis mittels PayPal oder Überweisung bezahlt wird. Das Geld geht beim Verkäufer ein und dieser gibt den verkauften Gegenstand heraus.
Später wird das Geld durch PayPal oder durch die Bank wieder zurückgebucht, weil der Geldbetrag nicht vom Käufer, sondern von anderen Geschädigten überwiesen wurde. Diese Geschädigten haben einen, vom angeblichen Verkäufer mit identischen Preis, angebotenen Artikel erworben und das Geld hierfür auf das Konto des ersten Geschädigten (Verkäufer) überwiesen. Dieses Konto wurde ihnen als Zielkonto vom Täter genannt. Da die Ware jedoch nicht ankommt, wird die Zahlung von den anderen Geschädigten zurück genommen.
So gelangt der Täter in den Besitz der Ware (meist hochwertige Mobiltelefone, Laptops, Kameras, Drohnen etc.), der echte Verkäufer geht leer aus. Man spricht hierbei von einem Dreiecksbetrug.
Zitat
Beispiel (Namen exemplarisch):
- Gaby verkauft einen Laptop über das Internet an einen Betrüger.
- Gaby bekommt das Geld überwiesen von Klaus. Sie gibt den Laptop ab (persönlich oder per Post) an den Betrüger (den sie für Klaus hält).
- Der Betrüger verkauft zum Schein ebenfalls einen Laptop zum gleichen Preis wie Gaby.
- Klaus kauft diesen Fake-Laptop vom Betrüger und bekommt von diesem die Kontodaten von Gaby.
- Klaus überweist das Geld an Gaby aber bekommt den Laptop nicht. Daraufhin holt er das Geld zurück.
Fazit: Der Betrüger hat den Laptop von Gaby. Klaus hat sein Geld zurück aber keinen Laptop. Gaby hat weder Laptop noch Geld.
Hinweis: Online-Flohmärkte sind keine Online-Shops bei denen man leichtfertig bestellen und/oder etwas bezahlen sollte. Bei persönlichen Übergaben sollte man bei dem Verkauf auf Bargeld bestehen.
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Abgebucht statt bezahlt
Zitat
Ein 49-jähriger Lüdenscheider wollte vor zehn Tagen etwas auf einer Auktions- und Kleinanzeigen-Plattform im Internet verkaufen. Ein Unbekannter bekundete Interesse und ließ sich am Telefon die Kontonummer geben. Doch es landete kein Geld auf dem Konto. Im Gegenteil: Stattdessen buchte ein Streaming-Dienst Geld ab. Der Verdacht besteht nun, dass der unbekannte Käufer die Kontodaten nutze. Die Polizei ermittelt wegen Betrugs.
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Vorsicht vor falschen Kreditvermittlern
Zitat
Eine 62-jährige Frau aus dem Donnersbergkreis wurde bereits im letzten Jahr von einem falschen Kreditvermittler um eine Summe von fast 1300 Euro betrogen.
Die Geschädigte wollte eigentlich über das Internet einen Kredit über fünftausend Euro beantragen. Im Vorfeld musste sie jedoch zunächst 1285 Euro für eine Kreditversicherung und weitere Gebühren bezahlen, was sie auch tat. Eine spätere Kreditauszahlung ist nicht erfolgt. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die unbekannten Täter offensichtlich die Homepage eines realen Finanzmaklers einfach kopiert und darüber Kredite angeboten hatten.
Tipps der Polizei:
Seien Sie bei Angeboten privater Kreditvermittler vorsichtig und wenden Sie sich im Zweifel an eine Verbraucherzentrale.
Wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken, nutzen Sie den Service einer Schuldnerberatungsstelle. Diese gibt es in jeder größeren Stadt.
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Ihr Paket wurde verschickt... Warnung vor Cybercrime per SMS
Zitat
Seit letzter Woche gibt es im gesamten Bundesgebiet Meldungen über eine neue Betrugsmasche. Am Wochenende hat diese Art von Cybercrime erstmalig auch unser Zuständigkeitsgebiet erreicht.
Geschädigt wurden zwei Frauen (21 und 38 Jahre alt) aus dem Raum Stralsund und ein 47-Jähriger aus dem Raum Demmin. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis weitere Personen betroffen sind, da sich die Schadsoftware wie durch ein Schneeballsystem weiterverbreitet.
Diese neue Masche verläuft immer nach dem gleichen Muster: Die Geschädigten erhalten von einer 0174...Nummer eine SMS die lautet: "Ihr Paket wurde verschickt. Bitte überprüfen und akzeptieren Sie es. http://....duckdns.org"
Gerade jetzt, in einer Zeit, in der viele Geschäfte geschlossen haben, sind die Leute oft darauf angewiesen, online zu bestellen und sich die Pakete zusenden zu lassen. Das machen sich die Betrüger zu Nutze und hoffen auf Personen, die tatsächlich Pakete erwarten und den Link unbedarft anklicken.
Eine Geschädigte gab an, den Link geklickt zu haben. Anschließend sei eine schwarze Seite auf ihrem Smartphone erschienen und nichts weiter passiert. Jedoch erhielt sie anschließend Anrufe von mehreren Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, die fragten, was für ein Paket sie denn verschicken würde, da nichts bestellt worden sei. Von ihrem Telefon aus waren hunderte SMS in alle Welt mit der Weiterverbreitung des Links geschickt worden. Einige Empfänger reagieren natürlich ungehalten.
Die 38-jährige Stralsunderin klickte nicht auf den Link. Daraufhin erhielt sie im Laufe des Tages 150 weitere dieser SMS von 0174er Nummern.
Die gesendeten und die erhaltenen SMS können Drittanbieterkosten verursachen! Stellen Sie möglichst eine Drittanbietersperre ein und schalten Sie Ihr Smartphone in den Flugmodus, wenn Sie so eine SMS erhalten haben. Informieren Sie Ihren Provider und erstatten Anzeige. Wenn Sie nur eine SMS erhalten haben, heißt das nicht automatisch, dass Sie bereits die Schadsoftware installiert haben. Die Täter wollen das Virus damit weiterverbreiten.
Weitere Hinweise gibt es hier: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/sms-mit-paketbenachrichtigungslink-verursacht-massenhafte-sms.html
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Mit vorgetäuschter Liebe Geld ergaunert - Kripo nimmt Tatverdächtigen fest
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Der Kriminalpolizei Erding ging vergangenen Mittwoch (20.01.2021) ein Mann ins Netz, der zahlreichen Frauen seine Liebe vorgetäuscht und deren Wertgegenstände und Bargeld ergaunerte. Gegen den 55-Jährigen lagen zwei Haftbefehle wegen Vermögensdelikten vor. Er konnte nun in Baden-Württemberg festgenommen werden.
Dem Mann wird zu Last gelegt, deutschlandweit mehrfach alleinstehende Frauen belogen zu haben. Der Beschuldigte lernte seine Opfer über Dating Portale im Internet kennen, täuschte ihnen seine Liebe vor und quartierte sich bei den ahnungslosen Frauen ein. Als er deren Vertrauen erschlichen hatte, nutzte er eine günstige Gelegenheit und bereicherte sich der Wertgegenstände der Geschädigten.
Bislang konnten dem 55-jährigen Tatverdächtigen Fälle in Augsburg, München, Markt Schwaben (Lkr. Ebersberg), Langenbach (Lkr. Freising) sowie Frankfurt und Mannheim zugeordnet werden. Der entstandene Schaden kann derzeit noch nicht näher beziffert werden, da von weiteren Geschädigten ausgegangen werden muss. Bei den bisher bekannten Fällen lag der Schaden jeweils im vierstelligen Eurobereich.
Auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichtes Erding und eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichtes Landshut, konnte der Mann nun mittels umfangreicher Ermittlungen der Kripo Erding am 20.01.2021 in der Nähe von Mannheim lokalisiert und am Abend festgenommen werden.
Der 55-Jährige wurde am Folgetag dem zuständigen Haftrichter in Mannheim vorgeführt und anschließend in eine örtliche Justizvollzugsanstalt überstellt.
Aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes können derzeit keine näheren Aussagen zu den einzelnen Sachverhalten getroffen werden.
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TAN herausgegeben - Geld weg
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Der 71-jährige Geschädigte erhält eine E-Mail von einem ihm unbekannten Absender, dieser vorgibt von seiner Hausbank zu sein. In dieser E-Mail wird der Kunde über die neue Einführung des sogenannten IDS-Systems bei seiner Hausbank informiert und am Ende über einen eingefügten Link aufgefordert, seine persönlichen Daten einzugeben. Nun öffnet sich ein weiteres Fenster und der Kunde gibt seine Online-Banking Daten ein. Dies misslingt jedoch.
Vermutlich, aufgrund der Fehleingabe der Daten, erfolgte dann ein Anruf von einem angebl. Bankmitarbeiter und dieser erklärt noch einmal die Umstellung des neuen Systems. Der gutgläubige Bürger wird dazu angehalten, seine EC-Karte inkl. TAN Generator zu holen und seinen PC einzuschalten. Der äußerst kompetente und glaubwürdig klingende Herr nannte diverse Zahlenfolgen, die in den TAN-Generator eingegeben wurden. Während der TAN Eingaben habe der Herr sich in seinem Online Banking angemeldet und festgestellt, dass 35.000EUR abgebucht wurden. Diese Feststellung wird an den "angebl." Bankmitarbeiter weitergegeben, woraufhin dieser das Telefonat abrupt beendet.
Öffnen Sie keine E-Mails mit Ihnen unbekannten Absendern, klicken Sie auch keine in E-Mails mit-gesandten Links an und tragen dort Ihre persönlichen Daten ein und geben Sie vor allem NIEMALS Bankdaten/TANs heraus. Weder schriftlich, noch am Telefon noch persönlich.
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4823264
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Warnung vor betrügerischen Jobangeboten
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Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor unseriösen Jobangeboten. Betrüger nehmen dabei über Jobportale Kontakt zu Interessenten auf und bieten ihnen vermeintlich einfache Tätigkeiten für eine verhältnismäßig hohe Vergütung an. Den Arbeitssuchenden ist dabei nicht bewusst, dass sie lediglich als Strohmann für illegale Machenschaften dienen.
So tappte auch ein 21-jähriger Student in die Falle der Betrüger. Der 21 Jahre alte Mann wurde im Dezember 2020 auf ein Jobinserat einer Online-Plattform aufmerksam und bewarb sich per Mail. Nachdem er zur Verifizierung eine Kopie seines Ausweises weitergeleitet hatte, erhielt er einen Arbeitsvertrag. Das Tätigkeitsprofil umfasste die Bearbeitung von Warensendungen: Der junge Mann sollte Pakete an seiner Adresse annehmen, umetikettieren und weiter versenden. Für jede erfolgreiche Warensendung erhielt er eine Leistungspauschale. Auf diese Weise verschickte der 21-Jährige im Dezember mehr als ein Dutzend Pakete ins Ausland. Dem jungen Mann kamen schließlich Zweifel an dem Prozedere und er erstattete Anzeige. Ermittlungen ergaben, dass die Betrüger verschiedene Profile bei Online-Verkaufsplattformen manipuliert und so die Waren auf fremde Kosten bestellt hatten. Nach ersten Überprüfungen entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro.
Die Polizei rät deshalb:
- Suchen Sie nur auf seriösen Jobportalen nach Jobangeboten.
- Nehmen Sie eine unaufgeforderte E-Mail mit Stellenangeboten niemals ernst. Seriöse Unternehmen werden nicht selbstständig auf Sie zu kommen, um Ihnen einen Job anzubieten.
- Seien Sie besonders misstrauisch, wenn der Job überdurchschnittlich gut vergütet ist und Sie fast nichts dafür tun müssen. Wenn die Konditionen viel zu verlockend klingen, sollten Sie ebenfalls misstrauisch werden (zum Beispiel Firmenwagen, Homeoffice, hohe Provisionen).
- Oft werden keine speziellen Kenntnisse oder berufliche Erfahrungen verlangt. Für echte Jobs benötigen Sie auch echte Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten.
- Fehler in der Rechtschreibung oder Zeichensetzung können Hinweise auf betrügerische Anzeigen sein. Lesen Sie daher aufmerksam die Jobanzeige und den Arbeitsvertrag.
- Wenn Sie den Job ohne Anstrengung oder sofort bekommen, sollten Sie misstrauisch werden.
- Von Jobangeboten bei denen Sie Pakete oder Überweisungen bekommen und weiterleiten sollen (oftmals ins Ausland) lassen Sie besser die Finger. Die Gelder und Pakete, die Ihnen zugesandt werden, stammen meist aus kriminellen Machenschaften. Sie selbst können sich dabei sogar zum Beispiel der Geldwäsche strafbar machen.
- Geben Sie niemals Ihre persönlichen Daten preis. Dazu gehören unter anderem Kontodaten und Ihre Sozialversicherungsnummer. Verschicken Sie auch keine Bilder von Ihren Ausweisdokumenten an Personen, die Sie nicht persönlich kennen.
- Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt, lassen Sie es sein!
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7/4823131
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Infrastruktur der Emotet-Schadsoftware zerschlagen
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Deutschland initiiert "Takedown" im Rahmen international koordinierter Maßnahmen - Schadsoftware auf zahlreichen Opfersystemen für die Täter unbrauchbar gemacht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am gestrigen Dienstag im Rahmen einer international konzertierten Aktion mit Strafverfolgungsbehörden aus den Niederlanden, der Ukraine, Litauen, Frankreich sowie England, Kanada und den USA die Infrastruktur der Schadsoftware Emotet mit Unterstützung von Europol und Eurojust übernommen und zerschlagen.
Emotet galt als derzeit gefährlichste Schadsoftware weltweit und hat auch in Deutschland neben Computern zehntausender Privatpersonen eine hohe Anzahl von IT-Systemen von Unternehmen, Behörden und Institutionen infiziert, wie beispielsweise die des Klinikums Fürth, des Kammergerichts Berlin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder der Stadt Frankfurt am Main. Emotet besaß als sogenannter "Downloader" die Funktion, unbemerkt ein Opfersystem zu infizieren und weitere Schadsoftware nachzuladen, etwa zur Manipulation des Online-Bankings, zum Ausspähen von gespeicherten Passwörtern oder zur Verschlüsselung des Systems für Erpressungen. Die Nutzung dieses durch die Täter geschaffenen "Botnetzes" wurde zusammen mit der Nachladefunktion von beliebiger Schadsoftware in der "Underground Economy" gegen Entgelt angeboten. Deshalb kann das kriminelle Geschäftsmodell von Emotet als "Malware-as-a-Service" bezeichnet werden. Es bot weiteren Kriminellen die Grundlage für zielgerichtete Cyber-Angriffe. Alleine in Deutschland ist durch Infektionen mit der Malware Emotet oder durch nachgeladene Schadsoftware ein Schaden in Höhe von mindestens 14,5 Millionen Euro verursacht worden.
Die Ermittlungen von ZIT und BKA gegen die Betreiber der Schadsoftware Emotet und des Emotet-Botnetzes wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Computerbetruges und anderer Straftaten werden seit August 2018 geführt.
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden zunächst in Deutschland verschiedene Server identifiziert, mit denen die Schadsoftware verteilt und die Opfersysteme mittels verschlüsselter Kommunikation kontrolliert und gesteuert werden. Umfangreiche Analysen der ermittelten Daten führten zu der Identifizierung weiterer Server in mehreren europäischen Staaten. So konnten im Wege der internationalen Rechtshilfe weitere Daten erlangt und die Emotet-Infrastruktur durch Beamte des BKA und der internationalen Partnerdienststellen immer weiter aufgedeckt werden.
Da sich die auf diese Weise identifizierten Bestandteile der Emotet-Infrastruktur in mehreren Ländern befinden, sind die gestrigen Maßnahmen zum "Takedown" auf Initiative von ZIT und BKA in enger Kooperation mit den betroffenen internationalen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt worden. Beamte des BKA sowie Staatsanwälte der ZIT haben dabei in Deutschland bisher bereits 17 Server beschlagnahmt. Daneben sind auf Ersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörden auch in den Niederlanden, in Litauen und in der Ukraine im Rahmen von internationalen Rechtshilfemaßnahmen weitere Server beschlagnahmt worden.
Durch dieses von Europol und Eurojust koordinierte Vorgehen ist es nicht nur gelungen, den Zugriff der Täter auf die Emotet-Infrastruktur zu unterbinden. Auch umfangreiche Beweismittel wurden gesichert. Zudem konnte im Rahmen der Rechtshilfemaßnahmen in der Ukraine bei einem der mutmaßlichen Betreiber die Kontrolle über die Emotet-Infrastruktur übernommen werden.
Durch die Übernahme der Kontrolle über die Emotet-Infrastruktur war es möglich, die Schadsoftware auf betroffenen deutschen Opfersystemen für die Täter unbrauchbar zu machen. Um den Tätern jegliche Möglichkeit zu nehmen, die Kontrolle zurück zu erlangen, wurde die Schadsoftware auf den Opfersystemen in Quarantäne verschoben und die Kommunikationsparameter der Schadsoftware so angepasst, dass die Opfersysteme ausschließlich zu einer zur Beweissicherung eingerichteten Infrastruktur kommunizieren können. Die dabei erlangten Informationen über die Opfersysteme wie z.B. öffentliche IP-Adressen werden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übermittelt.
Das BSI benachrichtigt die für die übermittelten IP-Adressen zuständigen Netzbetreiber in Deutschland. Provider werden gebeten, ihre betroffenen Kunden entsprechend zu informieren. Weiterhin stellt das BSI Informationen zur Bereinigung betroffener Systeme zur Verfügung.
Für ZIT und BKA stellt das Zerschlagen der Emotet-Infrastruktur einen bedeutenden Schlag gegen die international organisierte Internetkriminalität und zugleich eine wesentliche Verbesserung der Cybersicherheit in Deutschland dar.
Weitere Informationen für Medienvertreter und Interessierte finden Sie auf der Webseite des Bundeskriminalamtes unter: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2021/Presse2021/210127_pmEmotet.html
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Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4824265
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Betrug durch sogenanntes "Romance Scamming" und versuchte Geldwäsche
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Opfer der sogenannten "Romance Scamming"-Betrugsmasche in Verbindung mit einem Geldwäschedelikt wurde kürzlich ein 51-jähriger Mann, der seiner Internet-Bekanntschaft aus mehreren angeblichen Notsituationen helfen wollte und in mehreren Beträgen insgesamt 2.000 Euro auf diverse ausländische Konten überwies. Nachdem die Zahlungen seitens des Mannes geleistet waren, gab die Frau an, dass sie eine Erbschaft gemacht habe. Um an die Erbschaft zu gelangen seien Gebühren fällig, die der Mann über sein Konto weitergeben sollte, da die Frau angeblich kein geeignetes Konto besäße. Dieses Geld sollte der Mann nach Barauszahlung über einen Zahlungsdienstleister an die Internet-Bekanntschaft weiter transferieren. Tatsächlich gingen in der Folge mehrere Geldbeträge auf dem Konto ein. Nach Sachlage stammen diese Gelder aber aus Betrugshandlungen.
Hätte der Mann nun die Gelder wie verlangt weitergegeben, hätte dies zu Folge gehabt, dass sich er selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht hätte. Durch einen Bekannten wurde der Betrug aber bekannt, weshalb es nicht zur Weitergabe des Geldes kam."
Bei der Masche "Romance oder Love Scamming" erfolgt die erste Kontaktaufnahme zwischen Opfer und Täter über das Internet, sei es durch Dating-Portale, Facebook oder andere. Grundlage dieser Betrugsmasche ist zunächst das Erschleichen des Vertrauens des Opfers durch Aufmerksamkeit und Liebesbekundungen. Anschließend gibt der Täter vor, durch eine unvorhergesehene Situation in Geldnot geraten zu sein und momentan nicht an sein eigenes Geld zu kommen.
Die dann bereits emotional abhängigen Geschädigten überweisen daraufhin dem Täter Geld auf ein Konto im Ausland. Meist bleibt es nicht bei einer Forderung nach Geld: Das Opfer wird unter immer neuen falschen Behauptungen von den Tätern rücksichtslos so lange wie möglich finanziell ausgenommen.
Um zu verhindern, dass man selbst leichtgläubig zum Opfer oder zum Beschuldigten einer Geldwäsche wird, rät die Polizei grundsätzlich keine Gelder an Personen weiterzuleiten, deren Identität nicht zweifelsfrei feststeht. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass eine Telefonnummer, eine (Mail-)Adresse und oft sogar eine Kopie eines Ausweispapieres (die meist gefälscht sind oder von anderen Personen stammen) nicht ausreicht, um die Betrüger zu ermitteln.
Informationen zu dem Betrugsphänomen "Love / Romance Scamming" sowie zu weiteren Betrugsmaschen und Tipps, wie man sich schützen kann, finden sich auf den Internetseiten der Polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de
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